…Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des M vom 27. Dezember 2000 wegen angeblicher Ausübung einer rechtswidrigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer Hausdurchsuchung am 18. Dezember 2000 an der Anschrift des Beschwerdeführers durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…vertreten durch Saxinger Chalupsky Weber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Europaplatz 7, 4020 Linz, vom 28. November 2001 wegen angeblicher Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 30. Oktober 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, dieses vertreten durch Dr. Josef Breiteneder als Amtsbeauftragten, bzw…
…August 2017 bis Februar 2018 der B-GmbH in den Ermittlungsakt der Finanzstrafbehörde sowie in den Außenprüfungsakt des Finanzamtes Wien-1 als Teil des Ermittlungsverfahrens Einblick zu gewähren, eine zu Unrecht ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt. Spricht die Einschreiterin von einer "faktischen" [tatsächlichen] Weigerung…
…Uhr, in Haft gewesen. Eine ihm nahe stehende Person habe ihm ein Darlehen in der Höhe des Restbetrages gewährt, weshalb er bereits zum besagten Zeitpunkt enthaftet werden konnte. Dieser Akt unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sei rechtwidrig gewesen, da er gegen § 175 FinStrG verstoße. In…
…unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich einer Durchsuchung einer Wohnung in E am 20. März 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch Oberrat Mag. Christian Kneidinger als Amtsbeauftragten, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und…
…für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde), GZ. qqqa und qqqb, Amtsbeauftragter Mag.C, über die Beschwerde des A vom 14. Mai 2018 wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form der Unterlassung einer Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft Z, der Anordnung einer Außenprüfung gemäß § 147 Bundesabgabenordnung …
…zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Gemäß § 152 Abs. 1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtmittel die Beschwerde zulässig. Gegen…
…Zwischenberichte in 3-Monats-Abständen nach § 100 Abs. 2 Z 3 StPO hat für sich alleine - unter der Annahme eines außerhalb der staatsanwaltschaftlichen Sphäre liegenden Verwaltungsexzesses - noch keine ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt bedeutet. Wie oben ausgeführt, hat das FAY1 als Finanzstrafbehörde mit Schreiben…
…VwGH 20.3.1997, 94/15/0046 - ÖStZB 1997, 707). Wurde bescheidlos eine Hausdurchsuchung vorgenommen, liegt eine Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt vor. Gemäß diesem § 152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB…
…keine Berechtigung, sich gegen diese Weisung zu beschweren. 4. Wie erwähnt, kann jeder, der durch die Durchführung der Durchsuchung (als ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt) in seinem Hausrecht betroffen ist, gemäß § 93 Abs. 7 FinStrG Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erheben, verfassungsrechtlich gestützt auf Art…
…keine Berechtigung, sich gegen diese Weisung zu beschweren. 4. Wie erwähnt, kann jeder, der durch die Durchführung der Durchsuchung (als ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt) in seinem Hausrecht betroffen ist, gemäß § 93 Abs. 7 FinStrG Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erheben, verfassungsrechtlich gestützt auf Art…
…keine Berechtigung, sich gegen diese Weisung zu beschweren. 3. Wie erwähnt, kann jeder, der durch die Durchführung der Durchsuchung (als ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt) in seinem Hausrecht betroffen ist, gemäß § 93 Abs. 7 FinStrG Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erheben, verfassungsrechtlich gestützt auf Art…
…diese nach § 23 ZustG zu hinterlegen waren, sodass also Hausdurchsuchungen als bloße Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nur in äußerst seltenen Ausnahmesituationen (bei Unmöglichkeit der Einholung eines schriftlichen oder allenfalls lediglich mündlichen Hausdurchsuchungsbefehles vom Spruchsenatsvorsitzenden infolge Gefahr im Verzug - § 93 Abs. 4 FinStrG alte…
…unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt) in seinem Hausrecht betroffen ist, Beschwerde, nunmehr an das Bundesfinanzgericht, erheben. Zusätzlich käme bei der Durchführung der Hausdurchsuchung allenfalls noch eine allgemeine Maßnahmenbeschwerde nach § 152 Abs. 1 FinStrG durch denjenigen in Betracht, der behauptet, durch die Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen…
…folgen; diese Befugnis könnte einschließlich ihrer nach der in der Rechtsordnung zum Ausdruck kommenden Wertung als sinnvoll erkannten Ausübung durch die Behörde - jetzt jene, die die unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt geübt hat - über eine Rechtsanalogie gewonnen werden. Der Fall, dass z.B. aus unionsrechtlichen…
…der Hausdurchsuchung über das Ziel hinausgeschossen und stellt dies jedenfalls einen Akt unmittelbarer finanzbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar, was ebenfalls in Beschwerde gezogen wird (unter anderem wurden private Ordner beschlagnahmt, die überhaupt nichts mit dem Finanzstrafverfahren zu tun haben und auch nichts für die Aufklärung…