…c (EStG 1988) ausgeschlossen, da hier eine unmittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung Tatbestandsmerkmal sei. Eine Subsumtion unter § 3 Abs. 1 Z. 3 lit. d (EStG 1988) führe zu der Konsequenz, dass die Tätigkeit von der Einkommensteuer nur dann befreit sei, wenn sie ausschließlich im…
…die Streitjahre geltenden Fassung sind von der Einkommensteuer befreit, Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln eines Fonds im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. b für eine Tätigkeit im Ausland, die der Kunst, der Wissenschaft oder Forschung dient. Wie bereits…
…unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben). Die Stellungnahme des bundesweiten Fachbereiches wurde der Bw zur Kenntnis gebracht. In den Berufungen bringt die Bw im Wesentlichen vor: "Die Abgabenbehörde stützt Ihre Berechnungen und damit die Kürzung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie…
…oder aus Mitteln der im § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988 genannten Institutionen zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben) von der Einkommensteuer befreit. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (siehe auch VwGH 22.1.1992, 91/13/0066) hat…
…in Zusammenhang mit ihrer Mitarbeit am Forschungsprojekt hat die Bw. trotz Aufforderung hiezu nicht dargetan. Eine unmittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung (durch Abgeltung des Sachaufwandes) liegt insoweit nicht vor. Da derartige Aufwendungen nicht angefallen sind, konnte mit dem Forschungsstipendium nur ein Einkommensersatz abgegolten werden…
…und 8. März 2005 wies das Finanzamt die Berufungen als unbegründet ab. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Voraussetzungen für eine unmittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z. 3 lit. c EStG 1988 und damit für eine…
…Mitteln zur unmittelbaren Förderung der Kunst (§ 3 Z 3 lit b EStG 1988) -aus öffentlichen Mitteln, aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung oder einer Privatstiftung oder aus Mitteln einer in § 4 Abs 4 Z 5 EStG 1988 genannten Institutionen zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung …
…Werden höhere Beträge ausbezahlt, ist grundsätzlich von einer Erwerbstätigkeit auszugehen. Daneben können keine tatsächlichen Aufwendungen (für Wissenschaft und Forschung) steuerfrei ersetzt werden. Ergänzend ist eine Steuerbefreiung für außerhalb eines Dienstverhältnisses gewährte Stipendien zur Förderung von Wissenschaft und Forschung im Inland vorgesehen, wenn für den Stipendienbezieher…
…des geförderten Personenkreises gegeben. Es liegt somit insoweit eine Förderung der Allgemeinheit vor, sodass die Begünstigungsvoraussetzungen insoweit erfüllt sind. 4. Zur Förderung von Wissenschaft und Forschung vs. Erwerb und Wirtschaft 4.1 Rechtsansicht der belangten Behörde Nach Ansicht der belangten Behörde, kämen die Ergebnisse der…
…Zuzug und Förderung von Wissenschaft und Forschung. Mittelbare Effekte sind nicht maßgeblich. Beispiel 1: Eine Wissenschaftlerin zieht nach Vorarlberg, um im benachbarten Liechtenstein zu arbeiten. Die liechtensteinische Arbeitgeberin wird allfällige Forschungsergebnisse über Lizenzverträge auch für das österreichische Tochterunternehmen zugänglich machen. Die Forschungstätigkeit fördert unmittelbar den…
…genannte fehlende unmittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung sei nach dem Gesetzeswortlaut nämlich gar kein Erfordernis für die Gewährung einer Zuzugsbegünstigung. Nach dem Wortlaut des § 103 Abs 1 EStG könne Personen eine Zuzugsbegünstigung gewährt werden, deren „Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft, Forschung…
…werden, da die Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 ( unmittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben) und des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 (Tätigkeit im Ausland) nicht erfüllt sind. V. Zulässigkeit…
…des geförderten Personenkreises gegeben. Es liegt somit insoweit eine Förderung der Allgemeinheit vor, sodass die Begünstigungsvoraussetzungen insoweit erfüllt sind. 4. Zur Förderung von Wissenschaft und Forschung vs. Erwerb und Wirtschaft 4.1 Rechtsansicht der belangten Behörde Nach Ansicht der belangten Behörde, kämen die Ergebnisse der…
…Mitteln zur unmittelbaren Förderung der Kunst (§ 3 Z 3 lit b EStG 1988) -aus öffentlichen Mitteln, aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung oder einer Privatstiftung oder aus Mitteln einer in § 4 Abs 4 Z 5 EStG 1988 genannten Institutionen zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung …
…weil die normierten Voraussetzungen hiefür nicht gegeben seien. Es liege weder Hilfsbedürftigkeit (Z 3a) noch eine unmittelbare Förderung der Kunst (Z 3b), oder der Wissenschaft und der Forschung ( Z 3c) vor. Der Umstand, dass es sich bei der Bundeswirtschaftskammer um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handeln…
…von Vereinsmitgliedern (VwGH 11.10.1977, 0097/77) gefördert werden sollen. Einzelheiten siehe Rz 21. Wissenschaft und Forschung Rz 80: Die Förderung der Wissenschaft und Forschung (Erweiterung des menschlichen Wissensstandes) ist begünstigt. Die Ergebnisse der Forschung müssen der Allgemeinheit aber zeitnah zugänglich gemacht werden und…
…vor, sondern soll durch Zusammenarbeit von Industrie, Wirtschaftsbetrieben und Versorgungsbetrieben sowie öffentlichen Stellen die Weiterentwicklung der L. gefördert werden. In der Weiterentwicklung der L. kann jedoch kein gemeinnütziger Zweck, durch deren Erfüllung unmittelbar die Allgemeinheit gefördert wird, gesehen werden. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nach …
…Mitteln zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben) handelt, weshalb diese selber auch von der Einkommensteuer befreit ist (§ 3 Abs 1 Z 3 lit c EStG). Es ist daher im Ergebnis davon auszugehen, dass es sich bei der Forschungsprämie um…
…ZBV 2016 zu qualifizieren. Vielmehr handelt es sich dabei um die Vermarktung und Positionierung der TU ***3*** sowie allenfalls um die Schaffung der Rahmenbedingungen für an der TU ***3*** stattfindender Forschung. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung muss jedoch eine unmittelbare sein, was in der…
…im Bereich der Förderung von Wissenschaft und Forschung ausgehen zu können, müsse die Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben die vorrangige Aufgabe der antragstellenden Einrichtung sein. Es müssten zudem die Forschungs- und Lehraufgaben, sowie die Publikationen und Dokumentationen von der antragstellenden Einrichtung unmittelbar selbst durchgeführt werden…