…worden sind, wurden diese Verbindlichkeiten zu Recht nicht in den Betriebsaufgabegewinn aufgenommen (im Ergebnis ähnlich Quantschnigg - Schuch - Einkommensteuerhandbuch, § 24, Tz 113 - zum Unterschied von der Darstellung bei Quantschnigg- Schuch handelt es sich allerdings bei diesen ungewissen Verbindlichkeiten so lange um betriebliche Verbindlichkeiten des Bw., bis…
…einer Gewinnermittlung anhand einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung grundsätzlich der Ansatz von Rückstellungen möglich. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten können nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch in Bezug auf öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gebildet werden, wenn die Verpflichtung nach ihrem Inhalt und insbesondere ihrem Entstehungszeitpunkt hinreichend konkretisiert ist…
…auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und 2 sind nach § 14 zu bilden. (3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und…
…zu vermeiden. Daher ist im Jahr der Hinterziehung die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht gegeben. Selbst die Abhaltung einer Prüfung ist noch nicht Garant für das Erkennen der Manipulation. Im Ursprungsjahr der Hinterziehung liegt keine ungewisse Verbindlichkeit vor, eine Rückstellung ist erst dann anzusetzen, wenn die…
…sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gegenstand einer Verbindlichkeitsrückstellung muss stets eine Verpflichtung gegenüber Dritten sein. Nach Absatz 3 der angeführten Bestimmung dürfen Rückstellungen im Sinne des Absatzes 1 Ziffer 3 und 4…
…VwGH 26.5.2004, 2000/14/0181, siehe Rz 3302). § 198 Abs. 8 UGB unterscheidet in Verbindung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Verbindlichkeitsrückstellungen (§ 198 Abs. 8 Z 1 UGB), Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 198 Abs. 8 Z 1…
…Anwartschaften auf Abfertigungen (Z 1), laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen (Z 2), sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen (Z 3) sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften( Z 4). Nach § 9 Abs. 3 EStG 1988 dürfen Rückstellungen im Sinne…
…und noch nicht beglichenen Forderungen und Verbindlichkeiten, ermittelt worden sei, richtet. Der Bf. habe mit 30. Juni 2011, also nach Vollendung des 60. Lebensjahres, seinen Gewerbebetrieb als selbständiger Bausparkassen- und Versicherungsvertreter für die l aufgegeben und seine Erwerbstätigkeit eingestellt. Der Aufgabegewinn aus der Betriebsaufgabe sei…
…für 2006 berücksichtigt. Den von der Bw erst nachträglich im Schriftsatz vom 6. September 2011 hinsichtlich der Gewährleistungsrückstellung erhobenen Einwendungen wird Folgendes entgegnet: Gemäß § 9 Abs. 3 EStG 1988 dürfen Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellung nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder (§ 9 Abs…
…Anwartschaften auf Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Was unter das Tatbestandselement "sonstige ungewisse Verbindlichkeiten" fällt, richtet sich nach dem Steuerrecht und nicht nach dem Handelsrecht, da es keinen Verweis auf eine handelsrechtliche Norm gibt. Zu den Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs…
…sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Für die Bewertung von Rückstellungen gelten grundsätzlich dieselben Bewertungsprinzipien wie für Verbindlichkeiten. Sie sind mit jenem Betrag anzusetzen, der nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag voraussichtlich zur Erfüllung…
…noch nicht berücksichtigt sind (vgl. VwGH 22.10.1996, 95/14/0018) [vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band II, Tz 62 zu § 32 (1.9.2008)]. Gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 können Rückstellungen nur gebildet werden für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten…
…25% der Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Weiters ist noch mit Kosten des Steuerberaters in Höhe von 500,00 € zu rechnen. Gem. § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 können Rückstellungen gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten. Das Wesen von Rückstellungen ist, dass Aufwendungen in gewisser Höhe…
…wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Einstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu rechnen ist. ..." Ein Verbindlichkeitsrückstellung darf nicht gebildet werden, wenn sich die ungewisse Verpflichtung auf aktivierungspflichtige Aufwendungen bezieht. Künftige Abschreibung darf nicht im…
…Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden, wobei die Bildung für Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 nicht pauschal erfolgen darf und nur dann zulässig ist, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im…
…Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind nach § 14 zu bilden. (3…
…ein Veräußerungsgewinn ermittelt worden sei. In diesem Erkenntnis werde festgestellt, dass Bürgschaftszahlungen, die nach Beendigung der Gesellschafterstellung anfallen, allenfalls dann als nachträgliche Betriebsausgabe Berücksichtigung finden könnten, wenn anlässlich des Ausscheidens ein Veräußerungsgewinn ermittelt worden sei. Auch Quantschnigg spreche in seiner Glosse in RdW 1985, 390…
…des BFH eine Verbindlichkeit und keine Rückstellung; es handelt sich idR um dem Grunde und der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten (vgl. BFH 22.11.1988, VIII R 62/85, BStBl II 1989, 359). Die Verpflichtung zur Einlösung entgeltlich ausgegebener Warengutscheine ("Gutscheinmünzen") wird als Verbindlichkeit ausgewiesen…
…des Genussemittenten nicht exakt determinierbar ist, so wäre eventualiter die daraus erwachsene Verbindlichkeit zumindest rückzustellen gewesen. Nach 198 Abs. Abs. 8 Z 1 HGB sind nämlich Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher…
…die Nichtanerkennung der Betriebsausgabe, um eine solche handelt es sich zweifelsohne, stützt. In den Transportkostenrückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung…