…Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen vergleichbar sind 8.1 Zuwendungsbegriff Rz 213: Eine Legaldefinition des Zuwendungsbegriffes existiert nicht. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie mit diesen vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an einen Empfänger. Zuwendungen sind unabhängig davon gegeben, aus welchen Gründen…
…aus dem Nachlass bestritten werden konnten, ist dieser Umstand doch eindeutig auf die ein Jahr zuvor erfolgte unentgeltliche Vermögensübertragung zurückzuführen und besteht - nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates - deshalb (noch) ein tatsächlicher wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne des oben zitierten Erkenntnisses. Es entspräche auch nicht den Grundsätzen…
…sich die Versorgungsrente insoweit, als die Rentenzahlungen beim Rentenempfänger sofort von der ersten Rentenzahlung an steuerpflichtig und korrespondierend beim Rentenverpflichteten, sofort abzugsfähig sind. Bei Vorliegen einer Versorgungsrente liegt eine unentgeltliche Vermögensübertragung vor. Der Rechtsnachfolger (Rentenverpflichtete) hat die Buchwerte des Rechtsvorgängers (Rentenberechtigten) fortzuführen (vgl. Doralt, EStG8…
…unter das Stiftungseingangssteuergesetz. 11.2 Sachliche Steuerpflicht Rz 312: Besteuert wird die unentgeltliche Zuwendung. Da das StiftEG keine Definition des Begriffes "Zuwendung" enthält, ist davon auszugehen, dass damit jegliche Vermögensübertragung auf privatrechtliche Stiftungen bzw. vergleichbare Vermögensmassen gemeint ist. Die Vermögensübertragung muss nur faktisch erfolgt sein…
…Gründen mittels eines "Contract for Sale and Purchase" auf einen in den USA steuerpflichtigen US-Trust übertragen, und ist diese Transaktion aus österreichischer Sicht als eine gemischte Schenkung zu werten, dann liegt eine unentgeltliche Vermögensübertragung an den Trust vor, die gemäß § 6 Z 9 lit…
…der Verkehrswert einer Gegenleistung höchstens 50 Prozent des Verkehrswertes der Zuwendung beträgt (siehe EStR 2000 Rz 6621). Rz 192: Zuwendungen können aus dem Privatvermögen oder aus dem Betriebsvermögen des Stifters erfolgen, letztere als unentgeltliche Vermögensübertragung betrieblich oder nicht betrieblich veranlasst sein. Keine Zuwendungen liegen vor…
…als entgeltliche Vermögensübertragung beurteilt werden. Kann die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft in eine konkrete Leistung und Gegenleistung aufgelöst werden, stellt sie wirtschaftlich eine wechselseitige und somit (potentiell) entgeltliche Vermögensübertragung durch die Ehepartner dar (dabei sind für die Beurteilung, ob eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Vermögensübertragung vorliegt…
Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Auch die Privatnutzung des Stiftungsvermögens durch den Begünstigten fällt unter § 27 Abs. 5 Z 7 EStG, es sei denn, es liegt ein fremdüblicher Leistungsaustausch vor. Entscheidungswesentlich ist im vorliegenden Fall die Frage, ob ein fremder…
…Zuwendungen iSd § 27 Abs 5 Z 7 EStG einer Privatstiftung sind nach Ansicht des VwGH unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewann werden.3 Sie setzen eine Bereicherung des…
…0045) durch den Abgabepflichtigen werde dabei regelmäßig als Aussetzungshindernis im Sinne dieser Bestimmung beurteilt. In beiden Fällen bewirke die unentgeltliche Vermögensübertragung eine Verminderung des dem Abgabengläubiger zur Verfügung stehenden Haftungsfonds. Dem Abgabengläubiger sei eine Vollstreckung von Abgabenforderungen gegen den Abgabenpflichtigen in das Vermögen der Stiftung…
…15/0021 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts auf (VwGH 10.3.2016, Ro 2014/15/0047 ). Im zitierten Erkenntnis führte es dazu wörtlich aus: „Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld…
…Abwicklung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens. Die steuerliche Vertreterin S: Nach Ansicht des Finanzamtes ist jede Scheidungsvereinbarung nach dem Ehegesetz eine Naturalteilung, d.h. eine unentgeltliche Vermögensübertragung. Das Finanzamt beurteilt die Vereinbarungen rein nach den zivilrechtlichen Bezeichnungen, im Ertragssteuerrecht sind jedoch die zivilrechtlichen Bezeichnungen nicht maßgebend…
…Eine Bezugnahme auf Art. III UmgrStG war weder so im Vertrag formuliert noch von den Parteien gewollt. Vielmehr handelt es sich um eine unentgeltliche Vermögensübertragung (Zuwendung), im Rahmen dessen der um die mitübertragenen Belastungen verminderte Vermögenswert der Stiftung zukommt (vgl. beispielsweise StiftungsRL Rz 191 bzw…
…als gemischte Schenkung anzusehen, wobei die unentgeltliche Komponente der Vermögensübertragung weit überwiegt. Aufgrund dessen unterliegt der gesamte Vorgang den Bestimmungen über die unentgeltliche Vermögensübertragung." Der Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Erkenntnis aufgrund des eindeutigen Überwiegens der unentgeltlichen Komponente eine (insgesamt) als unentgeltlich einzustufende, gemischte Schenkung angenommen…
…Eine Bezugnahme auf Art. III UmgrStG war weder so im Vertrag formuliert noch von den Parteien gewollt. Vielmehr handelt es sich um eine unentgeltliche Vermögensübertragung (Zuwendung), im Rahmen dessen der um die mitübertragenen Belastungen verminderte Vermögenswert der Stiftung zukommt (vgl. beispielsweise StiftungsRL Rz 191 bzw…
…Beschwerde. Sie führte u.a. ergänzend aus, dass die spanische Finanzbehörde in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach schriftlich bestätigt habe, dass (todeswegige) unentgeltliche Vermögensübertragungen auf Körperschaften unter Art. 13 OECD-MA fallen würden. So habe die spanische Finanzbehörde z.B. mit Anfragebeantwortung V1252-12 vom 11…
…kann der Abschluss eines Vergleiches nicht die Möglichkeit bieten, unentgeltliche, aufgrund des Stiftungszweckes geleistete, steuerpflichtige Zuwendungen der Steuerpflicht zu entziehen; vgl ebenso Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs- Steuerrecht, 11/521, wonach unentgeltliche Vermögensübertragungen, die einer Stiftung "von außen" - durch ein Rechtsgeschäft außerhalb der Stiftungserklärung - aufgezwungen werden…
…dass auch das herauszugebende Vermögen der Bf. gewidmet worden sei, so müsste berücksichtigt werden, dass der Begriff der Zuwendung eine unentgeltliche Vermögensübertragung der Stiftung voraussetze. Dazu müsse zwingend ein vorhergehender Beschluss des Stiftungsvorstandes vorliegen; dies im Hinblick auf die Gläubigerschutzbestimmung des § 17 Abs. 2 2…
…Töchter eine Zuwendung im Sinne des § 27 Abs 1 Z 7 EStG 1988 darstellen. C/1. Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw. Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewährt werden…
…nach dem Willen des entscheidenden Gremiums bis zum Eintritt der Bedingungen tatsächlich auch gar nicht der Fall sein sollte. 3.3.7. Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw…