…soll (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG, § 34 Anm 34). In Bezug auf den anhängigen Berufungsfall ist der unbestimmte Begriff des ´Sich-Nicht-Entziehen-Könnens aus sittlichen Gründen´ - auch iSd stRsp des VwGH (Erk 28.2.1995, 95/14/0016; Erk 24.11.1999, 94…
…nähere Definition des Begriffes "Mindestbetrieb" ist der RL FKZ 800.000 nicht zu entnehmen; der Begriffsinhalt kann auch nicht durch Rückgriffe auf andere Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen näher determiniert werden, da dieser Begriff der österreichischen Rechtsordnung ansonsten fremd ist. Die Verwendung solcher unbestimmter Begriffe ist jedoch…
…58 Abs. 1 GSpG "aller erzielbaren Einsätze" sei ein unbestimmter Gesetzeswortlaut, denn wie viele Einsätze letztlich erzielbar bzw. nicht erzielbar waren, sei weder vom Steuerpflichtigen noch von der Finanzverwaltung nachweisbar. Ein derartig unbestimmter Begriff sei als Bemessungsgrundlage nicht geeignet. - Entstehen der Steuerschuld: Da nach § 59…
…58 Abs. 1 GSpG "aller erzielbaren Einsätze" sei ein unbestimmter Gesetzeswortlaut, denn wie viele Einsätze letztlich erzielbar bzw. nicht erzielbar waren, sei weder vom Steuerpflichtigen noch von der Finanzverwaltung nachweisbar. Ein derartig unbestimmter Begriff sei als Bemessungsgrundlage nicht geeignet. - Entstehen der Steuerschuld: Da nach § 59…
…58 Abs. 1 GSpG "aller erzielbaren Einsätze" sei ein unbestimmter Gesetzeswortlaut, denn wie viele Einsätze letztlich erzielbar bzw. nicht erzielbar waren, sei weder vom Steuerpflichtigen noch von der Finanzverwaltung nachweisbar. Ein derartig unbestimmter Begriff sei als Bemessungsgrundlage nicht geeignet. - Entstehen der Steuerschuld: Da nach § 59…
…58 Abs. 1 GSpG "aller erzielbaren Einsätze" sei ein unbestimmter Gesetzeswortlaut, denn wie viele Einsätze letztlich erzielbar bzw. nicht erzielbar waren, sei weder vom Steuerpflichtigen noch von der Finanzverwaltung nachweisbar. Ein derartig unbestimmter Begriff sei als Bemessungsgrundlage nicht geeignet. - Entstehen der Steuerschuld: Da nach § 59…
…Ritz 4.Aufl., S.518, § 184 BAO) „Vielfach" ist ein unbestimmter Begriff, es werden auch hier keine konkreten, nachvollziehbaren Angaben gemacht. Siehe S.26 Bp-Bericht. Der Ansatz eines jährlichen Kautionseinganges mit € 20.000.- sowie des Sicherheitszuschlages von € 5.000.- je Veranlagungsjahr durch…
…Parteienvertreter überreichte am 4./5. Februar 2019 eine Stellungnahme zum Vorbereitungsvorhalt. Streitgegenstand sei der Begriff "aller erzielbaren Einsätze" in § 58 Abs. 2 GSpG. Dabei handle es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff, weil er im Widerspruch zur Regelung der Steuerschuld stehe. Wenn bereits für die Entstehung…
…weil bisher nur eine geringe Kilometerleistung (ca. 8.000 km) gefahren worden sei und der PKW nachträglich mit vielen Extras ausgestattet worden sei". "Fast neuwertig" ist ein unbestimmter Begriff, der der Auslegung bedarf. "Fast neuwertig" bedeutet jedenfalls besser als bloß zB "gut erhalten" oder "altersgemäßer…
…ausgingen, was auch in Anbetracht der angestrebten Ziele unbedingt erforderlich sei, da der Begriff "Selbstkosten" ein äußerst unbestimmter Begriff sei. Eine Verrechnung von Selbstkosten auf Basis individueller Verhältnisse würde aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmöglichkeiten zu wesentlich willkürlicheren Ergebnissen führen als eine Verrechnung nach genormten Richtwerten. Außerdem…
…Kompetenzumfang nicht nur aus dem Bundesrecht, sondern auch aus dem Landesrecht, das die Einrichtung von Landesbehörden vorsieht, so erweist sich die Bezeichnung "Behördenkontakte" als unbestimmter Begriff, womit die Art sowohl der Behörden, als auch der Kontakte nicht konkretisierbar ist. Setzt die Inbestandgabe eines jeden fabrikneuen…
…auf eine Krankheit als Ursache der Heimkosten nicht zugelassen hatte; der Begriff "Operation", mit dem in der Medizin generell ein chirurgischer Eingriff in den Organismus bezeichnet wird, hätte als unbestimmter Begriff noch detaillierter Angaben bedurft, um als entscheidungsrelevantes Sachverhaltselement im Sinn des Berufungsbegehrens gewertet zu…
…und entsprechend der im § 2 Abs. 2 K-BuG geforderten Mindestausstattung gestaltet worden. Die Verkehrsauffassung als Zuordnungsmerkmal für einen Gewerbebetrieb sei äußerst problematisch, da dies ein unbestimmter Begriff der Rechsprechung bzw. der Sachverhaltsbeurteilung sei, der jedenfalls nicht einschränkend auszulegen sei. Im landwirtschaftlichen Bereich seien kommerzielle…
…bei dem die Verjährungsfrist nicht bereits mit dem Ablauf der vom Gesetz zugestandenen bzw. auf Grund der Auslegung unbestimmter Begriffe zuzugestehenden Frist zu laufen beginnt (VwGH 27.04.2017, Ro 2016/02/0020). Bei Dauerdelikten sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des…
…bei dem die Verjährungsfrist nicht bereits mit dem Ablauf der vom Gesetz zugestandenen bzw. auf Grund der Auslegung unbestimmter Begriffe zuzugestehenden Frist zu laufen beginnt (VwGH 27.04.2017, Ro 2016/02/0020). Bei Dauerdelikten sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des…
…bei dem die Verjährungsfrist nicht bereits mit dem Ablauf der vom Gesetz zugestandenen bzw. auf Grund der Auslegung unbestimmter Begriffe zuzugestehenden Frist zu laufen beginnt (VwGH 27.04.2017, Ro 2016/02/0020). Bei Dauerdelikten sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des…
…bei dem die Verjährungsfrist nicht bereits mit dem Ablauf der vom Gesetz zugestandenen bzw. auf Grund der Auslegung unbestimmter Begriffe zuzugestehenden Frist zu laufen beginnt (VwGH 27.04.2017, Ro 2016/02/0020). Bei Dauerdelikten sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des…
…bei dem die Verjährungsfrist nicht bereits mit dem Ablauf der vom Gesetz zugestandenen bzw. auf Grund der Auslegung unbestimmter Begriffe zuzugestehenden Frist zu laufen beginnt (VwGH 27.04.2017, Ro 2016/02/0020). Bei Dauerdelikten sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des…
…VwGH- Erkenntnis vom 24.1.2007, 2003/13/0138, bemerkte der Vertreter, dass sich der VwGH äußerst unbestimmter Begriffe wie „Kundenerwartung“ und „… wird allgemein angenommen…“ bediene. Der konkrete Sachverhalt im gegenständlichen Fall stelle sich aber anders dar. Nicht die Bf. offeriere die Mädchen…
…aufzuschieben. Da die Besserung des Gesundheitszustandes, als unbestimmter zeitlicher Begriff, somit nicht konkret auf den 13.9.2024 abstellt, liegt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes keine entschiedene Sache vor. Bezüglich eines möglichen Rechtschutzinteresses hinsichtlich des Zeitraumes 15.12.2023 (Abweisung des ersten Antrages) bis 15.2…