… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 180/2004) ua. die Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen…
…AbgÄG 2004, BGBl. I 2004/180, zählen dazu auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Diese Gesetzesbestimmung ist gemäß §…
…als Werbungskosten beantragt worden. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die vom Bw. im Kalenderjahr 2005 getätigten Ausgaben für die Kurskosten Ausbildung zum Masseur Aufwendungen für eine umfassende Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 darstellen und als Werbungskosten berücksichtigt werden…
…Anbetracht der sowohl in § 4 Abs 4 Z 7 als auch in § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 (in der geltenden Fassung) verwendeten Formulierung "umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen" stellt sich die Frage, ob darunter auch die Ausbildung…
…Mai 2007 möchte der Bw. in Zukunft zusätzlich zu seiner Tätigkeit bei der O AG. als Immobilienmakler und -verwalter tätig sein. Umfassende Umschulungsmaßnahmen, deren Kosten als Werbungskosten absetzbar seien, lägen nur dann vor, wenn damit ein Berufswechsel angestrebt werde. Die Ausbildung für einen Zweitberuf (Nebenbeschäftigung…
…BGBl I Nr. 180/2004, sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten. Im vorliegenden Fall steht fest, dass die…
…mehr in der Lage sein werde, ihren derzeitigen Beruf (Kindergartenleiterin) bis zur Pensionierung auszuüben. Weiters sei sie aufgrund ihrer Schreidung gezwungen, sich eine neue Existenz aufzubauen. Es liege daher eine umfassende Umschulungsmaßnahme vor. Am 25.1.2008 überbrachte die Bw. ärztliche Befunde, aus denen hervorgeht…
…Kunsttherapeutin stelle eine berufsspezifische Ausbildung dar. Weiters handle es sich dabei um eine Umschulung. - Es handle sich hierbei um eine umfassende Umschulungsmaßnahme (vierjährig im Ausmaß von mindestens 1000 Stunden gesamt). Diese Umschulung ermögliche nach Diplomabschluss eine neue berufliche Tätigkeit, die mit ihrer bisherigen Tätigkeit nicht…
…in bestehende Verträge eingegriffen werde. Um auf irgendeine Weise nun eine gewisse Sicherheit für die Zukunft zu haben, habe er mit dem Studium als umfassende "Umschulungsmaßnahme", die ihm einen Umstieg in ein neues Berufsfeld mit einem breiteren Einsatzbereich ermöglichen solle begonnen. Weiters komme ihm und…
…Gemäß § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 sind Betriebsausgaben auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Eine gleichlautende…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG, der "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ... und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines andern Berufes abzielen..." als Werbungskosten definiere, soferne sie der "Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen" dienen würden. Diese Voraussetzungen seien in seinem…
…bestimmt § 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG 1988, dass Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten sind. Aufwendungen für…
…4 Z 7 als auch in § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 verwendeten Formulierung - "umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen" - stellt sich die Frage, ob darunter die Ausbildung zur Ausübung einer Nebenbeschäftigung gemeint ist oder ob nur Fälle eines…
…2011/15/0047; VwGH 28.2.2012, 2009/15/0105). Absicht des Gesetzgebers bei Verabschiedung des AbgÄG 2004 war es nämlich, die Berücksichtigung von Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu ermöglichen (vgl ErläutRV 686 BlgNR, XXII. GP, 11). Um als vorweggenommene…
…Ausbildung mittlerweile erfolgreich abgeschlossen und den einschlägigen Gewerbeschein gelöst. Mit einer Einnahmenerzielung sei erstmals 2008 zu rechnen. Sie werde ihren Beruf als Bankangestellte - wie von Anfang an vorgesehen - schrittweise reduzieren. Es liege somit eine umfassende Umschulungsmaßnahme vor, welche auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes…
…für das Streitjahr erstmals anzuwendenden Fassung durch BGBl. I Nr. 155/2002 sind Werbungskosten auch: "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen…
…1 Z 10 EStG 1988 sind Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Ausbildungskosten sind Aufwendungen…
…Sachbearbeiterin auf technischem Gebiet in einer Konstruktionsabteilung eines österreichischen Kfz-Zulieferers beruflich tätig. Davon ausgehend ist das von ihr begonnene Studium der Betriebswirtschaftslehre (jedenfalls im Zeitpunkt der Kostentragung) als umfassende Umschulungsmaßnahme zu qualifizieren, die ihr das weite Feld der Betriebswirtschaft erschließen und zu einer beruflichen…
…Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 gehören zu den Werbungskosten "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. …" …
…Beurteilung der Aufwendungen für diese umfassende Umschulung als Werbungskosten. In diesem Zusammenhang wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2017, Ra 2016/15/0066, verwiesen, wonach die Auffassung, "… erst die zeitnahe tatsächliche berufliche Verwendung des Hochschulstudiums bewirke dessen Wertung als Umschulungsmaßnahme iSd …