…schweizerische Kollektivgesellschaft (eine der OG vergleichbare Personengesellschaft) mit deutschen Gesellschaftern, dann sind diese Lizenzgebühren nicht durch das österreichisch-schweizerische Abkommen vor der Quellenbesteuerung nach § 99 EStG 1988 geschützt, weil nach dem Recht aller beteiligten Staaten die schweizerische Personengesellschaft transparent und folglich nicht in der Schweiz…
…den Personengesellschaftsbetriebstätten der drei KGs zuzurechnen sind, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Hierbei ist für diese Belange unerheblich, dass Ungarn und Rumänien die KGs als Kapitalgesellschaften besteuern, da ausländische Gesellschaften, die nach dem Typenvergleich einer österreichischen Personengesellschaft entsprechen, steuerlich auch dann als transparente Personengesellschaften…
…der AT-SE1 zu qualifizieren ist. Der Begriff der mittelbaren Beteiligung iSd § 94 Z 2 EStG 1988 umfasst jedoch nur jene Fälle, bei welchen Beteiligungen über "zwischengeschaltete" transparente Personengesellschaften gegeben sind, nicht jedoch "indirekte" Beteiligungen über andere Gesellschaftsformen. Eine mittelbare Beteiligung durch eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft…
…Fall des Todes eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters an einer österreichischen Personengesellschaft das Erbschaftsbesteuerungsrecht Deutschland entzogen und Österreich zugeteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn diese Beteiligung nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine - ebenfalls transparente - deutsche Personengesellschaft gehalten wird. Allerdings kann Österreich dieses Besteuerungsrecht nach…
…Entlastung verpflichtet wird, weil die betreffenden Einkünfte nicht an eine in Österreich ansässige Person gezahlt werden; denn eine steuerlich transparente Personengesellschaft stellt keine in Österreich ansässige Person dar. Allerdings ist auch Artikel 7 DBA-D zu beachten. Darnach hat sich Deutschland verpflichtet, Einkünfte einer österreichischen…
…ZS-QU2 ist auch dann verwendbar, wenn der Einkünfteempfänger eine ausländische Personengesellschaft ist, die im Ausland wie eine Körperschaft besteuert wird. Umgekehrt ist ZS-QU2 nicht für ausländische Kapitalgesellschaften geeignet, die für eine Besteuerung als (transparente) Personengesellschaft optiert haben (z.B. in den USA möglich)…
…2002 brachte die Bw. den Jahresabschluss zum 29. Februar 2000 und zum 23. Dezember 2000 ein. Weiters wurden die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für das Jahr 2000, welcher die Jahresabschlüsse zum 29. Februar 2000 und 23. Dezember 2000 zu Grunde lagen, die Umsatzsteuererklärung für…
…Eine "transparente" Behandlung solcher Vorgänge für Zwecke der Grunderwerbsteuer - wie sie der Revisionswerberin, offenbar angelehnt an die ertragsteuerliche Systematik (was sich nicht zuletzt an der wiederholten Verwendung des Begriffes der "Mitunternehmerschaft" zeigt), vorschwebt - scheidet daher aus (siehe zur Rechtsnatur der eingetragenen Personengesellschaften im grunderwerbsteuerlichen Kontext…
… 1 Abs. 1 EStG nur natürliche Personen. Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unechte stille Gesellschaften) sind selbst nicht Steuersubjekt der Einkommensteuer und unterliegen als solche nicht der Einkommensteuer. Sie gelten als transparente Gebilde, ihr Einkommen wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet…
…EStG13 § 1 Tz 3). Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unechte stille Gesellschaften) sind selbst nicht Steuersubjekt der Einkommensteuer und unterliegen als solche nicht der Einkommensteuer. Sie gelten als transparente Gebilde, ihr Einkommen wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet; es unterliegen daher…
…S. zugerechnet, wird doch diese aus österreichischer Perspektive als transparent betrachtet. Erzielt die slowakische Personengesellschaft jedoch die Einkünfte in einer slowakischen Betriebsstätte (und sind ihr auch die entsprechenden Dividendeneinkünfte auch zuzurechnen), dann stellen die slowakischen Betriebsstätten der slowakischen Gesellschaft anteilig Betriebsstätten der österreichischen Mitunternehmer dar…
…Vertragsstaaten ansässig seien. Nach österreichischem Recht seien das natürliche und juristische Personen. Eine steuerlich transparente Personengesellschaft oder Personengemeinschaft stelle keine natürliche oder juristische Person dar. Somit sei nach österreichischem Recht eine Personengesellschaft oder Personengemeinschaft kein Steuersubjekt. Außerdem sei in diesem Zusammenhang die sich aus § 48a…
…werde von der Bw und weiteren mit der Bw in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmen genutzt. In der Planungszeit sei das Grundstück bereits für Werbezwecke (Aufstellen großer Werbetafeln und -transparente) betrieblich genutzt worden. Ab August 2007 seien von der Bw monatliche Zahlungen an den Gesellschafter in der…
…Wirtschaftsgüter dieser Personengesellschaft) für steuerliche Belange unmittelbar im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschafter stehen, die Quellensteuerentlastung zu gewähren. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von § 94a EStG bestehen daher keine Bedenken, wenn das Unmittelbarkeitserfordernis bei Beteiligung von Personengesellschaften, die im jeweiligen EU-Land als transparent gewertet werden…
…von (zumindest) einem Vertragsstaat als ganz oder teilweise steuerlich transparent behandelt werden, als Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, jedoch nur soweit, als diese Einkünfte in diesem Vertragsstaat für Steuerzwecke als Einkünfte einer ansässigen Person behandelt werden. Die Bestimmung gilt nicht nur für Personengesellschaften…
…Wohnsitz" einer Personengesellschaft, die als Arbeitgeber auftritt, im Staat ihrer Geschäftsleitung gelegen ist; diese Sonderregelung, die im DBA-Deutschland-2000 nicht mehr ausdrücklich vorgesehen ist, war im DBA-1954 nötig, weil nach der DBA-Terminologie des DBA-1954 eine fiskalisch als transparent behandelte Personengesellschaft keinen…
Ist der Empfänger von abzugspflichtigen Inlandseinkünften eine im Ausland steuerlich als transparent behandelte Personengesellschaft, dann muss die Steuerentlastung von den einzelnen Gesellschaftern geltend gemacht werden. Durch die DBA-Entlastungsverordnung hat sich insoweit nichts an der bisherigen Rechtslage geändert. Durch die DBA-Entlastungsverordnung wird dem österreichischen…
…OECD-Partnership-Reports ableiten, als dort ausdrücklich die Abkommensberechtigung eines in einem Staat ansässigen Gesellschafters bestätigt wurde, wenn der Ansässigkeitsstaat (hier: Deutschland) eine in einem Drittstaat (hier: Österreich) errichtete Personengesellschaft als transparent, der Quellenstaat der Einkünfte (hier: Kroatien) aber als intransparent wertet. Dieses Beispiel 9…
…können? Antwort BMF zur Frage 5: Nach dem österreichischen Investmentfondsregime werden die österreichischen Fonds als steuerlich transparent eingestuft und es kann ihnen daher - sofern nicht wie mit der Schweiz oder Frankreich eine Sonderregelung getroffen wird - genauso wenig wie einer transparenten Personengesellschaft eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden…
Eine österreichische Kommanditgesellschaft wird sowohl nach österreichischem wie auch nach deutschem Ertragsteuerrecht als steuerlich transparent angesehen und kommt daher nicht als Steuerpflichtiger und folglich auch nicht als Einkünftezurechnungsempfänger in Betracht. Ist daher eine österreichische KG zu 50% an einer deutschen börsennotierten AG beteiligt, so werden…