…dem Rechtsvertreter zugestellt wurde, ergibt sich aus dem Akteninhalt und ist zwischen den Parteien unstrittig. Die Feststellungen zum tatsächlichen Zukommen der Beschwerdevorentscheidung an den Rechtsvertreter beruhen auf dessen eigenen Angaben in der Stellungnahme vom 15.4.2026. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I…
…dem Bw. tatsächlich zu, dann wird ein allfälliger Zustellmangel saniert. Der Bw. hat fristgerecht Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben und den angefochtenen Bescheid mit der Beschwerde vorgelegt. Daraus folgt, dass ihm der angefochtene Bescheid - wann auch immer und auf welchem Weg - zugekommen ist. Der Bw…
…dass im Verfahren der Zustellung Mängel unterlaufen, die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Es ist grundsätzlich eine Beweisfrage, ob eine Zustellung durch Hinterlegung rechtswirksam erfolgt ist. In dubio wird man der Verantwortungslinie der Bf…
…gemäß § 7 ZustG als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Die Beschwerdeführerin war vom Zeitpunkt des Zustellversuches bis zum Ende der Abholfrist von ihrer Wohnung abwesend, da sie sich in stationärer Behandlung im AKH befand. Die Hinterlegung…
…gemäß § 7 ZustG als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Die Beschwerdeführerin war vom Zeitpunkt des Zustellversuches bis zum Ende der Abholfrist von ihrer Wohnung abwesend, da sie sich in stationärer Behandlung im AKH befand. Die Hinterlegung…
…dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Im vorliegenden Fall wurde in der Berufung die ordnungsgemäße Zustellung des Bescheides bestritten. Die Abgabenbehörde habe den Bescheid an den laufenden steuerlichen Vertreter zugestellt, der…
…dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Im vorliegenden Fall wurde in der Berufung die ordnungsgemäße Zustellung des Bescheides bestritten. Die Abgabenbehörde habe den Bescheid an den laufenden steuerlichen Vertreter zugestellt, der…
… 7 Abs. 1 ZustellG idgF gemäß die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Aufgrund dieser Bestimmung können Zustellmängel bei Zutreffen der gesetzlich normierten Voraussetzungen somit geheilt werden. Die rechtswidrige Zustellung einer behördlichen Erledigung an den…
…Trifft dies nicht zu, dann kann der Zustellmangel auch diesfalls nur nach § 7 ZustellG saniert werden. Da eine solche Heilung das tatsächliche Zukommen des Schriftstückes an den Empfänger verlangt, der Postbevollmächtigte aber nicht Empfänger iSd. ZustellG ist, reicht es für die Heilung eines evidenten Zustellmangels…
…bzw. deren zur Empfangnahme befugten Vertretern iSd. § 13 Abs. 3 ZustellG, Arno K und Johannes K, durch Weiterleitung seitens der Steuerberatungskanzlei nachträglich zugekommen wäre, weil die Zustellung an einen falschen Empfänger einer Heilung nach § 7 ZustellG grundsätzlich unzugänglich ist (Ritz, BAO², § 7 ZustellG Rz 4…
…RA*** in Erfahrung zu bringen, ob diesem die Beschwerdevorentscheidung vom 31.08.2022 im Original tatsächlich zugekommen sei und über das Ergebnis der Ermittlungen dem Bundesfinanzgericht zu berichten. Mit E-Mail vom 02.05.2023 teilte die Abgabenbehörde dem Bundesfinanzgericht mit, dass es zu keinem…
…worden sei, von der ***RA2*** in Erfahrung zu bringen, ob dieser die Beschwerdevorentscheidung vom 07.06.2022 im Original tatsächlich zugekommen sei, und über das Ergebnis der Ermittlungen dem Bundesfinanzgericht zu berichten. In der Beantwortung des Ermittlungsauftrages führte das Finanzamt ***B*** im Wesentlichen aus, dass…
…als Empfänger zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist (§ 9 Abs. 3 ZustG). Im gegenständlichen Fall hat die belangte Behörde die Fidas Holding Graz Steuerberatung GmbH Nfg. & Co KG…
…oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann sie nicht bewirkt werden, und zwar auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Wird dieser weder im Adressfeld - zB "An Abgabepflichtige(n) A, zu Handen Zustellungsbevollmächtigte(r) Z" - noch…
…Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass auch eine allfällige Ausfolgung der angefochtenen Schriftstücke durch den Masseverwalter an Gemeinschuldner nach der Aufhebung des Konkurses kein Wirksamwerden als Bescheide (Berufungsvorentscheidungen) gegenüber dem nunmehr wieder selbst im Abgabenverfahren handlungsfähigen Steuersubjekt durch tatsächliches Zukommen gemäß § 7 ZustG bewirkt hätte…
…Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass der vom Gesetz vorgesehene Empfänger tatsächlich in den Besitz des zuzustellenden Schriftstücks kommt. Nicht ausreichend ist die bloße Kenntnisnahme des Inhalts des Schriftstücks beispielsweise durch Übermittlung einer Ablichtung oder durch Akteneinsicht. Wenn die Kenntnisnahme des Schriftstücks (ohne tatsächliches Zukommen) nicht genügt, dann…
…dass ihm der Bf. die eingescannten Bescheide in Form von PDF-Dateien als Anlagen zu einer E-Mail übermittelte. Die Originalbescheide verblieben beim Bf. Wenn die Kenntnisnahme des Schriftstückes (ohne tatsächliches Zukommen) nicht genügt, dann saniert auch der Umstand, dass ein Rechtsmittel gegen das Schriftstück…
…Der Erwachsenenvertreter ist der Bruder des Antragstellers und die gesetzliche Erwachsenenvertretung zumindest seit 28.08.2023 im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen. Andere Zustellungsbevollmächtigte wurden nicht bekannt gegeben. Die Abweisungsbescheide sind dem Erwachsenenvertreter jedoch am 12.02.2024 tatsächlich zugekommen. Der Antragsteller, geboren am ***Bf-Geb***…
… 7 Zustellgesetz, wonach eine Heilung eines Zustellmangels dennoch als bewirkt gilt, wenn das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Wie sich aus der Beschwerde ergibt, war die steuerliche Vertretung der belangten Behörde im Zuge der Beschwerde mit 12.08.2022 bekanntgegeben worden. Eine Einschränkung der…
…folgt (Ritz, BAO7, § 83 Rz 24). § 7 ZustG lautet wie folgt: Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel. So gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Laut Ritz, BAO7, ZustG, § 7, Rz 4, und der…