…wandte der Bw. unter Verweis auf VwGH-Judikatur und die Verwaltungspraxis (Einkommensteuerrichtlinien/EStR) ein, dass sich der Anschaffungszeitpunkt an der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums zu orientieren habe. Dieses werde mit der "tatsächlichen" oder "theoretischen" betrieblichen Nutzungsmöglichkeit erlangt. Eine Inbetriebnahme durch den Bw. oder auch nur…
…benötigt worden sind. Auch wurde in der Verhandlung ein früherer Einzug als Februar 2016 nicht mehr vorgebracht. Das BFG geht daher von einem tatsächlichen Einzug des Bf (mit seiner Familie) in die streitgegenständliche Liegenschaft entsprechend der Meldung im Zentralen Melderegister aus. Ad Pkt 1.7.…
…stehen, oder aber wenn ein Steuerpflichtiger eine Wohnung nach eigenen Angaben bei gelegentlichen Aufenthalten im Inland tatsächlich benützt hat (VwGH 3.7.2003, 99/15/0104). Da das Vorliegen eines Wohnsitzes im Sinne der Abgabenvorschriften an die jederzeitige tatsächliche Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung geknüpft ist, reicht…
…des wirtschaftlichen Eigentums), also die Erlangung der Nutzungsmöglichkeit und zwar nicht nur iSd bloß rechtlichen, sondern iSd faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (Verweis auf VwGH 25.2.1997, 97/14/0006). Entscheidend sei die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr…
…2021, Ra 2021/13/0080). Abweichend von der seitens der Beschwerdeführerin vertretenen Ansicht, genügt die bloße Verfügungsmacht über eine Wohnung im Sinne einer Schlüsselgewalt und der jederzeitigen tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit noch nicht, einen Wohnsitz zu begründen. Das Innehaben der Wohnung müsste vielmehr unter Umständen erfolgen, die…
…die jederzeitige tatsächliche Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung. Das Finanzamt legte am ***D10*** dem Verwaltungsgericht die Beschwerde vor. Mit Beschwerdevorentscheidung vom ***D20*** wies es die Beschwerde als unbegründet ab. In der Begründung führte es an, dass durch die Beschwerde Hinweise auf die tatsächliche Nutzung der Wohnung nicht…
…und somit die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich begründe, sei die Schlüsselgewalt über die Wohnung, die jederzeitige tatsächliche Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung. Am ***D10*** legte das Finanzamt dem Verwaltungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung vor und beantragte, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Im Vorlagebericht teilte das Finanzamt mit…
…Durch Unterfertigung der Übernahmebestätigung am 8. April 2005 sowie der Festhaltung der Strom- und Wasserzählerstände hat der Käufer bestätigt, dass er erst in diesem Zeitpunkt die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit erlangt hat. Bis dahin hatte der Verkäufer das Recht, die Liegenschaft wie bisher zu nutzen und gebrauchen…
…des wirtschaftlichen Eigentums), also die Erlangung der Nutzungsmöglichkeit und zwar nicht nur iSd bloß rechtlichen, sondern iSd faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (Verweis auf VwGH 25.2.1997, 97/14/0006). Entscheidend sei die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr…
…Wohnung vom Abgabepflichtigen auch tatsächlich benutzt wird, ist somit nicht entscheidend, sondern nur, ob die Umstände dafür sprechen, dass sie ständig durch den Abgabepflichtigen benutzt werden kann. Das Vorliegen eines Wohnsitzes im Sinne der Abgabenvorschriften knüpft somit an die jederzeitige tatsächliche Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung an…
…Endmontage einhergeht. Aus der Gesamtschau betrachtet kommt dem Umstand, dass das Fundament erst im April 2005 errichtet wurde in Bezug auf die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit der Maschine, sehr wohl Bedeutung zu. Da der Anschaffungszeitpunkt der gegenständlichen Maschine jedenfalls nach dem 31.12.2004 gelegen war, war…
…ausgeführt, ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung von Fahrzeugen nicht auf das Motiv und den wirtschaftlichen Sinn ihres Einsatzes abzustellen, sondern auf ihre tatsächliche Nutzungsmöglichkeit. Wesentlich ist die Ortsveränderung mittels Fahrzeuges. Die gegenständlichen Fahrzeuge sind offensichtlich zur Personenbeförderung bestimmt, in welchem Ausmaß eine solche vom Eigentümer…
…Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit iSd faktischen, nicht bloß rechtlichen, Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (VwGH 8.3.1994, 93/14/0179, ÖStZB 1994, 685; 25.2.1997, 97/14/0006, ÖStZB 1997, 713). Der Erwerber einer Liegenschaft in der Zeit zwischen der tatsächlichen Übergabe und der…
…Feiertagen möglich war, steht der Annahme einer Betriebsstätte nicht entgegen. Die wirtschaftlich tatsächliche Nutzungsmöglichkeit während der regulären Betriebszeiten reicht hierbei aus. Von der steuerlichen Vertretung wurde zwar eingewendet, dass eine dauerhafte Verfügungsmacht mangels freien Zutrittsrechts und eines eigenen Schlüssels nicht gegeben sei. Hierbei ist jedoch…
…des wirtschaftlichen Eigentums ändert sich nicht. Das heißt, er kann zu jeder Zeit das betreffende Wirtschaftsgut wirtschaftlich beherrschen und den Nutzen aus ihm ziehen (kein Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht). Ihm stehen weiterhin die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit sowie Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten zu. Das wirtschaftliche Eigentum…
…voraus, dass das aufnehmende Unternehmen die geschäftswertbildenden Faktoren auf der Grundlage einer verfestigten Rechtsposition dauerhaft nutzen kann. Nicht ausreichend ist eine verfestigte tatsächliche Nutzungsmöglichkelt oder der tatsächliche Verbrauch der geschäftswertbildenden Faktoren. Ansonsten wäre bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen regelmäßig bei längerer Dauer ein Geschäftswertübergang anzunehmen…
…Unternehmens angeführte, erforderliche dauerhafte Nutzung der Teile jener firmenwertbildenden Faktoren für Vertrieb und Kundenstock ist daher aus Sicht der Betriebsprüfung gegeben. Von einer nur verfestigten tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit wie dies bei einer Verpachtung der Fall ist, kann hier mangels jedweder Anhaltspunkte nicht ausgegangen werden, da die…
…Wohnung vom Abgabepflichtigen auch tatsächlich benutzt wird, ist somit nicht entscheidend, sondern nur, ob die Umstände dafür sprechen, dass sie ständig durch den Abgabepflichtigen benutzt werden kann. Das Vorliegen eines Wohnsitzes im Sinne der Abgabenvorschriften knüpft somit an die jederzeitige tatsächliche Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung an…
…wenn Anhaltspunkte vorliegen, die auf das Beibehalten und Benützen einer Wohnung schließen lassen. Da das Vorliegen eines Wohnsitzes im Sinne der Abgabenvorschriften an die jederzeitige tatsächliche Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung geknüpft ist, reicht die Überlassung eines Zimmers zur bloß vorübergehenden Nutzung dafür nicht aus (VwGH 14…
…wenn Anhaltspunkte vorliegen, die auf das Beibehalten und Benützen einer Wohnung schließen lassen. Da das Vorliegen eines Wohnsitzes im Sinne der Abgabenvorschriften an die jederzeitige tatsächliche Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung geknüpft ist, reicht die Überlassung eines Zimmers zur bloß vorübergehenden Nutzung dafür nicht aus (VwGH 14…