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UFSI RV/0017-I/05Gebührenpflicht einer Scheidungsfolgenvereinbarung betr. Unterhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2005

…im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden, sondern auch künftige auf Gesetz beruhende Ansprüche…

UFSW RV/2904-W/07Stellt die gegenständliche Auflösungs- und Räumungsvereinbarung einen gebührenpflichtigen Vergleich im Sinne des § 33 TP 20 GebG dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2011

…Vergleich eine Unterart des Neuerungsvertrages ist, die Auflösungsvereinbarung aber kein Neuerungsvertrag ist, dann kann die Auflösungsvereinbarung aus diesem Grund kein Vergleich sein. Zum Tatbestandsmerkmal strittige Rechte: Strittig ist ein Recht dann, wenn die Parteien sich nicht darüber einigen können, ob oder in welchem Umfang es…

UFSW RV/0509-W/03Definition des Vergleichsbegriffes im Sinne des § 33 TP 20 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2004

…Vergleich" im Gebührengesetz ist zur Auslegung des Begriffsinhaltes § 1380 ABGB heranzuziehen. Danach ist ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, ein Vergleich. Entsprechend dieser Definition kann im…

UFSW RV/2102-W/05Gebührenpflicht eines außergerichtlichen Vergleiches.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2006

…Anlehnung an das bürgerliche Recht - §1380 ABGB - zu gewinnen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich, wobei der Vergleich dieser Gesetzesstelle zufolge zu den…

UFSI RV/0407-I/02Vereinbarung eines Entfertigungsbetrages für Verdienstentgang im Fall der Scheidung in Ehepakt, Vergleichsgebühr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

…Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse der Vergleichsgebühr unterliegen würden. Ein Vergleich iSd § 1380 ABGB liege vor, wenn dadurch "streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet". Ein beiderseitiges Nachgeben genüge schon in einem von…

BFG RV/7101112/2014Pflichtteilsübereinkommen als außergerichtlicher Vergleich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.11.2019

…haben, wenn sie zwecks Vermeidung eines jahrelangen, gegenseitigen Abrechnungsverhältnisses ein gröberes Verfahren zur Ermittlung der Abfindung des scheidenden Gesellschafters anwenden, ohne deshalb schon unter beiderseitigem Nachgeben strittige oder zweifelhafte Rechte neu festzulegen. Der dieser Entscheidung zugrundliegende Sachverhalt ist mit dem gegenständlichen somit nicht vergleichbar. Mit…

UFSW RV/0623-W/06Liegt ein gebührenpflichtiger Vergleich vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2006

…Definition dieses Begriffes. Es ist daher auf § 1380 ABGB zurückzugreifen. Nach dieser Bestimmung heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun, oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Strittig bzw. zweifelhaft ist ein…

UFSW RV/2633-W/02Die Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen bis zu einer bestimmten maximalen Höhe an den Ehegatten im Falle einer Scheidung ist als ein Vergleich anzusehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2003

…zu umschreiben. Dieser Begriff ist in Anlehnung an das bürgerliche Recht - § 1380 ABGB - zu gewinnen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich, wobei der…

BFG RV/7103934/2022Als Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG zu qualifizierende Scheidungsfolgenvereinbarung mit der GrESt unterliegenden Liegenschaftsübertragungen ist nach § 15 Abs. 3 GebG gebührenbefreit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.10.2023Teil 1/2

…VwGH 25.11.1999, 99/16/0021). Der Vergleich ist ein zweiseitig verbindliches, entgeltliches Rechtsgeschäft. Ein Vergleich liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem…

GebR 2025 Rz 1540–155027.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2000, 2000/16/0348); Scheidungsfolgenvereinbarungen bzw. Trennungsfolgenvereinbarungen, die Ausgleichsansprüche und Nutzungsrechte an einer Ehewohnung regeln. Rz 1543: Auch Vereinbarungen über streitige oder zweifelhafte Rechte, die im Zuge einer Mediation zwischen den Parteien abgeschlossen werden, stellen einen gebührenpflichtigen Vergleich dar. Dies ist auch dann der Fall…

BFG RV/7101238/2024Qualifizierung einer Vereinbarung über die Ehewohnung für den Fall der Ehescheidung mit wechselseitigem Unterhaltsverzicht als Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.03.2026Teil 1/2

…in Höhe von € 2.000,00 (2 % vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen in Höhe von € 100.000,00) fest. Die Begründung des Bescheides lautet wie Folgt: "Ein Vergleich ist ein Vertrag durch den strittige oder zweifelhafte Rechte so bestimmt werden…

UFSL RV/0599-L/11Scheidungsfolgenvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2012

…zu beurteilen, da das GebG 1957 keine Begriffsbestimmung enthält. Nach der angeführten Bestimmung des § 1380 ABGB heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Nach dem…

UFSF RV/0035-F/11Scheidungsvergleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2011

…Vergleich ist daher nach § 1380 ABGB zu beurteilen (UFS vom 4.2.2010, RV/0247-W/08). Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich…

UFSI RV/0423-I/10"Ergänzende Vereinbarung" für den Fall der Scheidung dient nicht der Sicherung oder Erfüllung der Liegenschaftsübertragung, sondern unterliegt als selbständiges Rechtsgeschäft der Vergleichsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2010

…ABGB zu beurteilen, da das Gebührengesetz keine Begriffsbestimmung enthält. Ein Vergleich ist demnach die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche Festlegung strittiger oder (zumindest) zweifelhafter Rechte. Ein Vergleich liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit…

UFSW RV/0247-W/08Scheidungsfolgenvereinbarung als der Rechtsgebühr unterliegender Vergleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2010

…zu umschreiben. Der den Gegenstand dieser Gebühr bildende Vergleich ist daher nach § 1380 ABGB zu beurteilen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Der…

UFSL RV/0977-L/07Einvernehmliche Regelung von Unterhalt und Abfindung in Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvergleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2009

…die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden, sondern auch künftige, auf Gesetz beruhende Ansprüche, wenn noch zweifelhaft ist, ob und inwieweit die normierten Voraussetzungen gegeben sein werden. In einem solchen Fall regeln die Vertragsteile zweifelhafte Rechte…

UFSW RV/2085-W/05Vergleich über strittige Honorarforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2009

…durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Ein Vergleich bereinigt ein strittiges oder zweifelhaftes…

UFSW RV/1328-W/03Vereinbarung betreffend wechselseitige Leistungen für den Fall der Scheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…zu umschreiben. Dieser Begriff ist in Anlehnung an das bürgerliche Recht - § 1380 ABGB - zu gewinnen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich, wobei der…

BFG RV/7100346/2019Besteuerung einer Abgangsentschädigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2024

…Arbeiterkammer NÖ darauf hingewiesen habe, dass die Besteuerung gem. § 67 Abs 8a EStG zu erfolgen habe. Das Wesen eines Vergleiches sei es schließlich, dass strittige oder zweifelhafte Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt würden (Jakom/Lenneis EStG, 2009, § 67 RZ 29). Laut RZ 1103 der…

BFG RV/4100144/2017Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2021

…Ereignis eingetreten ist. Die Frist endet keinesfalls jedoch vor Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Festsetzung. § 1380 ABGB lautet: Ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, heißt Vergleich…