…Zinssteuerfreiheit" im Platzierungsmemorandum, Löschung der EACC am 1. Mai 1998, Hat die EACC überhaupt Gewinne erzielt? Nur dann könne sie nämlich auch solche ausschütten, Steuerneutrale Kapitalrückzahlungen?, Der obligatorische Anspruch begründe kein Zufließen. Die Abgabenbehörde I. Instanz wies die Berufungen als unbegründet ab und erklärte die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1995 bis 2000 entschieden: 1) Die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 1995 bis 1999 werden als unbegründet abgewiesen.Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. 2) Der…
…unterblieb ihre Erklärung beim Finanzamt. Die plötzlich im 10. Jahr eintretende Risikoverwirklichung - Dividenden blieben aus, Totalverlust steht im Raum - vermag eine nachträgliche Umdeutung in Kapitalrückzahlungen nicht zu rechtfertigen (vgl. SWK 35/36, 2001, S 844). Anmerkung: Die am 21.8.1997 erfolgte und in den…
…belangten Behörde, wonach bis zum 3. Quartal 2000 keine Probleme bei der Auszahlung der "Dividenden" bzw. von allfälligen Kapitalrückzahlungen aufgetreten sind". "Einnahmen sind aber bereits dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Der Gläubiger verfügt über einen Geldbetrag…
…belangten Behörde, wonach bis zum 3. Quartal 2000 keine Probleme bei der Auszahlung der "Dividenden" bzw. von allfälligen Kapitalrückzahlungen aufgetreten sind". "Einnahmen sind aber bereits dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Der Gläubiger verfügt über einen Geldbetrag…
…die lediglich auf dem Papier erfolgten "Dividendengutschriften" als auch die tatsächlich ausbezahlten Beträge, die als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen zu werten seien, stellten in Wahrheit keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Für den Fall, dass behördlicherseits weiterhin an einer Steuerpflicht festgehalten werde, beantragte er die Anwendung des…
…Die "Dividendengutschriften" seien nicht werthaltig gewesen, "Gewinnanteile" seien aus den Geldern neuer Anleger gespeist worden, Die Bewertung der Gutschriften mit 100% des Nennbetrages sei abzulehnen, Zumindest in der Endphase sei die EACC zahlungsunfähig und zahlungsunwillig gewesen, Die "Dividenden" seien als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen gemäß § 4 Abs…
…Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist: Bestanden die kontenmäßigen Gutschriften nur auf dem Papier? Handelte es sich bei tatsächlichen Auszahlungen um steuerneutrale Kapitalrückzahlungen? Ist - in eventu - ein Steuersatz von 25% anzuwenden…
…Steuerfreiheit der Anlage versprochen habe. Die Vorlage von Kontoauszügen unterblieb. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist: Bestanden die kontenmäßigen Gutschriften nur auf dem Papier? Handelte es sich bei tatsächlichen Auszahlungen um steuerneutrale Kapitalrückzahlungen? Ist - in eventu - ein Steuersatz von 25% anzuwenden? Im Juni 2004…
…steuerlichen Gewinn nur dann, wenn sie in der UGB-bilanziellen Gewinnermittlung nicht als Erhöhung der Bewertungsreserve, sondern ertragswirksam verbucht wurde. 6.18.2.2 Zuschreibung und steuerneutrale Kapitalrückzahlungen Rz 2587: Wird der steuerliche Buchwert einer Beteiligung wegen einer Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988…
…die lediglich auf dem Papier erfolgten "Dividendengutschriften" als auch die tatsächlich ausbezahlten Beträge, die als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen zu werten seien, stellten in Wahrheit keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Für den Fall, dass behördlicherseits weiterhin an einer Steuerpflicht festgehalten werde, beantragte sie die Anwendung des…
…die lediglich auf dem Papier erfolgten "Dividendengutschriften" als auch die tatsächlich ausbezahlten Beträge, die als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen zu werten seien, stellten in Wahrheit keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Für den Fall, dass behördlicherseits weiterhin an einer Steuerpflicht festgehalten werde, beantragte er die Anwendung des…
…Dividendenversprechen möglichst viele Anleger zu gewinnen. Sowohl die lediglich auf dem Papier erfolgten "Dividendengutschriften" als auch die tatsächlich ausbezahlten Beträge, die als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen zu werten seien, stellten in Wahrheit keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Für den Fall, dass behördlicherseits weiterhin an einer Steuerpflicht…
…Anlagemodell sei von Anfang an ein planmäßiger Betrug gewesen, IA sei in Amerika wegen Wertpapierbetruges verurteilt worden, Die Anleger hätten die Stellung von stimmrechtslosen Vorzugsaktionären, Mangels jemals erwirtschafteter Gewinne handle es sich bei den von der EACC getätigten Zahlungen um steuerneutrale Kapitalrückzahlungen. Die Abgabenbehörde I…
…angefochten. Mit Schreiben vom 10. Juli 2001 erfolgte eine Zurücknahme der Berufungen in Bezug auf die Wiederaufnahme. In der Sache wurden sie aufrechterhalten. Es wurde im Wesentlichen vorgebracht: Die als "Dividenden" bezeichneten Beträge seien tatsächlich als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988, dh…
…angefochten. Mit Schreiben vom 10. Juli 2001 erfolgte eine Zurücknahme der Berufungen in Bezug auf die Wiederaufnahme. In der Sache wurden sie aufrechterhalten. Es wurde im Wesentlichen vorgebracht: Die als "Dividenden" bezeichneten Beträge seien tatsächlich als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988, dh…
…angefochten. Mit Schreiben vom 10. Juli 2001 erfolgte eine Zurücknahme der Berufungen in Bezug auf die Wiederaufnahme. In der Sache wurden sie aufrechterhalten. Es wurde im Wesentlichen vorgebracht: Die als "Dividenden" bezeichneten Beträge seien tatsächlich als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988, dh…
…die Stellung von stimmrechtlosen Vorzugsaktionären. Erwirtschafte eine Gesellschaft immer nur Verluste, so könnte niemand daraus Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Für den Fall dennoch erfolgender Auszahlungen seien diese als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen einzustufen. Die EACC, die Beteiligungen an diversen Gesellschaften von IA hielt, habe niemals Gewinne erwirtschaftet…
…so könne der Vorzugsaktionär niemals Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen; fänden dennoch Zahlungen statt, so seien diese als steuerneutrale Kapitalrückzahlungen zu werten; 3) aus den von der EACC an A-Gesellschaften gehaltenen Beteiligungen seien niemals Gewinne erflossen; 4) den Investoren sei eine Besicherung des Aktienkapitals im…
…den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (vgl. Roller, Übertragung eines Grundstückes aus einer GmbH an einen Gesellschafter, SWK 2007, S 766). Bei Kapitalrückzahlungen nach § 4 Abs. 12 EStG 1988 handle es sich dagegen um den Rückfluss von Kapital (vgl. AÖFV 1998/88 1.3)…