…dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für…
…Abs. 3 Z. 1 KStG 1988 (mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn des Steuerpflichtigen verbunden sei) wären allfällige Unterschiedsbeträge gemäß § 3 Abs. 2 UmgrStG steuerneutral, während Nominalgenussrechte (obligationenähnliche Genussrechte) unter den Confusiotatbestand des § 3 Abs. 3 UmgrStG fallen würden (Rz…
…aus der Vereinigung von Aktiva und Passiva (bei der übertragenden Gesellschaft einerseits und der übernehmenden Gesellschaft andererseits) ergeben. Die Vereinigung von Vermögenswerten einerseits und Verpflichtungen andererseits setzt nach Ansicht des Berufungssenates - insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zur steuerneutralen, gesellschaftsrechtlichen Sphäre - eine vor Fusion bzw…
…Die Bp. hat das Grundstück in steuerlicher Hinsicht nicht als Betriebsvermögen anerkannt sondern einem 'steuerneutralen Bereich' zugeordnet und die mit der Anschaffung zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge ausgeschieden. Begründung: Die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern ist auch bei Kapitalgesellschaften nach denselben Grundsätzen zu beurteilen wie bei Einkommensteuersubjekten. Danach…
…der Bw. durchgeführten Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, bei der im Jahr 2008 erfolgten Aufstockung handle es sich um steuerneutrales Vermögen der Gesellschaft. Die Herstellung dieser Wohnung im Ausmaß von 90 m2 sei ausschließlich zu Wohnzwecken des Gesellschafter-Geschäftsführers und seiner Familie erfolgt. Sie…
…hat der unabhängige Finanzsenat festgestellt, dass die strittigen Einrichtungsgegenstände kein Betriebsvermögen der Bw. darstellen, sondern der außerbetrieblichen (steuerneutralen) Sphäre der Bw. zuzurechnen sind. Die strittigen Wirtschaftsgüter sind mangels Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen nicht prämienbegünstigt und ist daher die Berufung spruchgemäß abzuweisen. Graz, am 2. Dezember 2009
…lt. Beschluss vom 13.8.2009 von der Gesellschaft an den Gesellschafter getätigte Zuwendungen in der Höhe von EUR 287.006,96 vom Finanzamt - nach einer beim Gesellschafter ***1*** sowie der ***Bf1*** durchgeführten Betriebsprüfung für die Jahre 2010 bis 2012 - nicht als steuerneutrale Einlagenrückzahlung anerkannt…
…dürften, wäre bei der Y Stiftung immer noch ein ausreichend hoher Evidenzkontenstand vorhanden, damit die Zuwendung darin Deckung finden und zur Gänze als steuerneutrale Substanzauszahlung gewertet werden könne. Weiters sei die Zuwendung berechnet worden, um der Bf einen Ausgleich für ihren Erbanspruch zu verschaffen, die…
…es sich bei der in Rede stehenden Zuwendung der Y Stiftung an die Bf in Höhe von 2.897.560,15 € nur mit einem Teilbetrag von 347.638,07 € um eine steuerpflichtige Zuwendung und mit dem übersteigenden Betrag um eine steuerneutrale Substanzauszahlung handelt…
…steuerpflichtigen stillen Reserven enthalten seien, da die Verbindlichkeit wie in der Buchhaltung ausgewiesen auch in derselben Höhe zurückbezahlt werden müsse. Es sei daher der Wegfall der Verbindlichkeit aus privaten Gründen auf Ebene der Gesellschaft als steuerneutrale Einlage zu werten und nicht als Aufgabegewinn (vgl. Jakom…
…Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2007. Im Zuge einer Außenprüfung kam die Prüferin demgegenüber zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Übertragung des Einzelunternehmens im Rahmen einer Sacheinlage auf die GmbH nicht erfüllt seien. Die belangte Behörde schloss sich dieser Rechtsansicht an…
…der Bw. ist und das strittige EFH in nnn, im Ausmaß der privaten Nutzung von 71% der außerbetrieblichen (steuerneutralen) Sphäre der Bw. zuzurechnen ist. Es konnte auch keine betriebliche Notwendigkeit in der Zurverfügungstellung des EFH für private Wohnzwecke des LL als Geschäftsführer festgestellt werden, noch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden der X-GmbH, vertreten durch die Steuerberatung-XYZ, vom 25.10.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.09.2017 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2009 und 2010 nach mündlicher…
Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten ua. Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne der §§ 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 sind (vgl. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a…
…bestehe kein Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Steuerpflichtige Leistungen nicht für Zwecke seiner wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit verwende". Die Prüferin kürzte in der Folge die Vorsteuern betreffend die Anschaffung der steuerneutralen Gebäudeteile (71%) und die Anschaffung der als Betriebs- und Geschäftsausstattung aktivierten, privaten Zwecken des Geschäftsführers…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin über die Beschwerde der Bf-GmbH, Bf-Adr, vertreten durch die SIGNUM Steuerberatung GmbH, Baumschulgasse 5, 8230 Hartberg, vom 14.06.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19.05…
…als zivilrechtlichem Eigentümer auch wirtschaftlich zuzurechnen. Es ist nun zu klären, ob das strittige EFH in zzzz, dem Betriebsvermögen der Bw. zuzurechnen ist oder ob sich dieses in der steuerneutralen Sphäre der Bw. befindet. § 7 Abs. 2 KStG 1988 in der hier maßgeblichen Fassung lautet: …
…15/0019). Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, gehören nicht zum Betriebsvermögen der Körperschaft, sondern zu ihrem steuerneutralen Vermögen (vgl. Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, Seite 134;. Hofstätter/Reichel, Tz 78…
…die Abgabenbehörde ist zweckmäßig, weil es die Kapazitäten des Verwaltungsgerichtes übersteigt, die sachverhaltsmäßigen Voraussetzungen für das Vorliegen von steuerneutralem Vermögen (erstmals) zu ermitteln. Diese Ermittlungen können vom Verwaltungsgericht selbst (durch eigene Ermittlungsschritte oder durch Beauftragung der belangten Behörde) nicht rascher durchgeführt werden. Die Durchführung durch…
…Investitionen in ein fremdes Gebäude stellten keine abzugsfähigen Aufwendungen im Sinne dieser Bestimmungen dar, weil sie sich auf ein steuerneutrales Wirtschaftsgut bezögen (unter Verweis auf VwGH 24.6.2004, 2001/15/0002). Hinsichtlich der nachträglich geltend gemachten Beratungskosten für das Jahr 2004 wurde der Berufung…