…1 UStG 1994: Steuerfreie Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr; § 9 Abs. 3 UStG 1994: Steuerfreie Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt; § 12 Abs. 17 UStG 1994: Vorsteuerabzug bei Lieferung von gebrauchten Fahrzeugen ins Drittland; § 23 Abs. 6 UStG 1994: Steuerfreie Reiseleistungen ins Drittland…
…23 Abs. 5 UStG 1994 anzuwenden und sei die Reiseleistung steuerfrei. Es werde darauf hingewiesen, dass die von der Berufungswerberin veranstalteten Reisen im Drittland begännen und auch dort endeten. Einzig und allein die Motorräder und das Gepäck würden mit LKWs ins Drittland befördert. Sehr selten…
…zufließen lässt. Wie sich dieses Ziel auf Grund der Gestaltungen des gegenständlichen Falles erreichen lässt, wenn die eigentliche Reiseleistung von einem drittländischen (nichtvorsteuerabzugsberechtigten) Reiseveranstalter erbracht wird, erschließt sich nicht. Eine Verpflichtung zur Anwendung partieller Bestimmungen über die Reisebesteuerung ist dem EuGH-Urteil nicht zu entnehmen…
…hat ein innergemeinschaftliches Verbringen von Deutschland nach Österreich und einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich. Eine Einfuhr im Inland liegt vor, wenn Gegenstände aus dem Drittlandsgebiet ins Inland gelangen und im Inland zum freien Verkehr abgefertigt werden. Die Abfertigung der Waren im Gemeinschaftsgebiet erfolgt in Österreich…
…bei der eine Warenbewegung in einen anderen Mitgliedstaat stattfindet, kann bei Vorliegen der diesbezüglich in Art. 7 UStG 1994 vorgesehenen Voraussetzungen steuerfrei sein. Da der Unternehmer U die Waren selbst abholt, ist der Nachweis der Warenbewegung nach § 2 der Verordnung des BM für Finanzen über…
…Drittland Sie starten und enden in Deutschland. Die Kunden der Bf. sind bis auf wenige Ausnahmen Unternehmer (Reiseveranstalter). Die Bf. behandelt die Beförderung und Verpflegung der Passagiere auf dem österreichischen Streckenabschnitt sowie Landausflüge in Österreich ins Stift Melk und Schloss Schönbrunn als einheitliche, echt steuerfreie…
…der sonstigen Leistung steuerfrei, dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der…
…II: Da die Warenbewegung ins Drittland nicht im Zuge einer Lieferung, sondern rechtsgeschäftslos erfolgt, liegt keine Ausfuhrlieferung vor (vgl. UStR 2000 Rz 713 ; siehe auch Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 7 Anm. 21). § 3a, § 19 und § 23 UStG 1994 Besteuerung von Reiseleistungen Ein amerikanischer…
4.3.3 Incentive-Reisen Rz 220: Veranstaltet der Arbeitgeber so genannte Incentive-Reisen, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen, so liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn die Reisen einschlägigen Touristikreisen entsprechen. Wird die Incentive-Reise vom eigenen Arbeitgeber…
…gilt die gesamte Beförderungsleistung als im Drittland erbracht. Beispiel: Ein Reiseveranstalter bietet eine Mittelmeerkreuzfahrt mit Beginn und Ende in Triest an. Die in der Beförderung der Reisenden bestehenden Reisevorleistungen sind im Drittlandsgebiet als erbracht anzusehen. Die Reiseleistung des Unternehmers ist steuerfrei. Randzahlen 3028 bis 3040…
…Ausland ist sowohl das Drittland als auch das übrige Gemeinschaftsgebiet zu verstehen. Liegen Anfangs- und Endpunkt der Personenbeförderung im Inland und wird ausländisches Gebiet nur durch- oder überquert, kommt die Steuerfreiheit nicht zum Zuge. Eine gemeinsame Buchung und Bezahlung von Hin- und Rückbeförderung ins bzw…
…die ausländischen Einkünfte im Inland nicht steuerpflichtig sind, weil sie im Zusammenhang mit nicht steuerbaren, steuerfreien oder auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung entzogenen Einnahmen stehen. Sind die ausländischen Einkünfte im Wege eines Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen, dann sind allfällige Differenzaufwendungen nur zur Ermittlung der…
Schweizerische Reisebüros, die ohne Einschaltung inländischer Betriebstätten Pauschalreisen nach und durch Österreich durchführen und damit gemäß § 3 Abs. 13 UStG der inländischen Umsatzsteuer unterliegen, können auf Grund eines mit der Schweiz herbeigeführten Gegenrechtsverhältnisses (Notenwechsel vom 24. März/18. April 1988, GZ H 1779/1…
…Drittgebiet oder Drittland genannt ist, nachgewiesen werden. Eine solche Abgabe darf auch an Verkaufsstellen im Sinne der VStBefrV erfolgen. Verkaufsstellen sind nur im Luftverkehr, nicht im Schiffsverkehr vorgesehen. Es handelt sich dabei um auf Flughäfen gelegene Geschäfte, deren Inhabern vom Zollamt die steuerfreie Abgabe von…
…verwendeten Begriff "Dienstreise" (VwGH 28.5.1986, 85/13/0151 ua.). Anders als für die steuerfreie Auszahlung von Kostenersätzen nach § 26 Z 4 EStG 1988 reicht es für die Geltendmachung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten nicht aus, dass der Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort…
… 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2011 (AbgÄG 2011) regelt, dass ab dem Jahr 2012 60% der steuerpflichtigen Einkünfte aus laufendem Arbeitslohn von vorübergehend ins Ausland entsendeten unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern steuerfrei sind, gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage nach § 108 ASVG…
…Gesamtwert von 2040 Euro eingeführt werden(bis 31.12.2016: 20 Euro, wovon 4 Euro auf Lebensmittel und nichtalkoholische Getränke entfallen dürfendurften) eingeführt werden. Die Bestimmungen für die steuerfreie Einfuhr von Tabakwaren oder Alkoholika gelten nicht für Reisende unter 17 Jahren. Weiters enthält § 6 Abs…
…ZBefrVO). 8.2.2. Personenkreis Die Gegenstände werden eingeführt von einer Person, die einem Drittland einen offiziellen Besuch abgestattet und sie bei diesem Anlass von amtlichen Stellen des Empfangslandes als Geschenk erhalten hat (Art. 82 Buchstabe a ZBefrVO), von Personen, die der EU oder einem…
Wird ein in Tirol ansässiger Dienstnehmer eines liechtensteinischen Unternehmens von seinem liechtensteinischen Arbeitgeber in verschiedene Staaten als Verkaufsmanager entsandt, dann steht nach dem DBA-Österreich/Liechtenstein das Besteuerungsrecht an den liechtensteinischen Bezügen insoweit Österreich zu, als die Tätigkeit nicht auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist…
…als 400 Kilometer entfernt liegenden Einsatzortes die Neuregelung nicht anwendbar ist. Das heißt, dass in diesen Fällen 33% der Bezüge im Jahr 2012 steuerfrei. 3.3.10a.73.3.10.5 Zusammenwirken § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 und Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung…