…Wollte der Erblasser seiner moralischen Verpflichtung Genüge leisten, den standesgemäßen Unterhalt seiner Ehegattin nach seinem Tode sicherzustellen und sorgte er schon zu Lebzeiten für den anständigen Unterhalt der Ehegattin für die Zeit nach seinem Ableben, dann schließt die Erfüllung dieser moralischen Verpflichtung den Bereicherungswillen beim…
…weil sie nach dem Ableben des Großvaters vermächtnisweise einen Betrag von CHF 4 mio erhalten wird, sodass der standesgemäße Unterhalt von ***11*** dadurch mehr als gesichert ist und insoweit sich der Stiftungsrat nicht veranlasst sieht, bis zu einer Änderung des Lebenssachverhalts weitere Zuwendungen zu tätigen…
…dass die Antragstellerin außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten. Als notwendiger Unterhalt iSd § 292 Abs. 1 Z 1 BAO ist ein zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt liegender anzusehen, der abstrakt zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen…
…haben, nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gedeckt erscheint. Der Bf war 2012 bereits 80 Jahre alt und hatte demnach auch nach dem Pensionsstatut der Diözese Anspruch auf Altersversorgung. Amtsverzicht, standesgemäßer Unterhalt und ein entsprechendes Beschwerdeverfahren sind im kirchlichen Gesetzbuch (CIC) geregelt (vgl. OGH 28.2.1996, 9…
…der Verletzung klerikaler Standespflichten (vgl. cc. 273-289 CIC/1983) ist ein Wegfall bzw. eine Einschränkung möglich. Grundsätzlich erlischt der Anspruch auf standesgemäßen Unterhalt bei Verlust des klerikalen Standes (vgl. cc. 290-293 CIC/1983). Doch soll der Diözesanbischof, wenn der Kleriker wegen der Strafe…
…Herr O., einen Pensionsversicherungsvertrag mit der An Versicherungs-AG ab, auf grund dessen ich eine monatliche Zahlung iHv EUR 3.000,00 zur Sicherung eines angemessenen Unterhaltes erhalten sollte. Da ich gegenwärtig den gemeinsamen Haushalt führe und mich der Erziehung unserer Tochter widme, erziele ich…
…notdürftige" Unterhalt jener ist, der zur bescheidensten Lebensführung gerade noch ausreicht (vgl. VwGH 15. 3. 2012, 2009/17/0037, unter Hinweis auf Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens6, 1319 f.). Der notwendige Unterhalt ist mehr als der notdürftige, aber weniger als der standesgemäße Unterhalt (vgl…
…BAO vorliegen, die sich insbesondere auf die besonderen Schwierigkeiten bei der Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhaltes gründen. Zu (2) Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts Als notwendiger Unterhalt iSd § 292 Abs. 1 Z 1 BAO ist ein zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt liegender anzusehen, der abstrakt…
…sowie auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Gewährung von Verfahrenshilfe). Zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt ist jener Betrag an verfügbaren Mitteln anzusehen, der abstrakt zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen eines unselbständig Erwerbstätigen und dem "Existenzminimum" liegt und unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine…
… 292 Abs. 8 Z 4 BAO). Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts Als notwendiger Unterhalt iSd § 292 Abs. 1 Z 1 BAO ist ein zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt liegender anzusehen, der abstrakt zwischen dem statistischen Durchschnittspensionseinkommen aus der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem…
…Wollte der Erblasser seiner moralischen Verpflichtung Genüge leisten, den standesgemäßen Unterhalt seiner Ehegattin nach seinem Tode sicherzustellen und sorgte er schon zu Lebzeiten für den anständigen Unterhalt der Ehegattin für die Zeit nach seinem Ableben, dann schließt die Erfüllung dieser moralischen Verpflichtung den Bereicherungswillen beim…
…BAO 6 § 292 Tz 9). Der notwendige Unterhalt liegt über dem Existenzminimum (notdürftiger Unterhalt); nach der Judikatur gleichgesetzt mit dem Richtsatz für Ausgleichszulagen und unter dem standesgemäßen Unterhalt. Er liegt abstrakt zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen eines unselbständig Erwerbstätigen und dem Existenzminimum und gestattet unter Würdigung…
…1 ZPO ausführt, als notwendiger Unterhalt sei ein zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt liegender anzusehen, der abstrakt zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen eines unselbständig Erwerbstätigen und dem "Existenzminimum" liegt und unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine die Bedürfnisse des Einzelnen berücksichtigende bescheidene Lebensführung…
…dann gegeben ist, wenn die Person in der Lage ist die Mittel zur Bestreitung eines standesgemäßen Unterhalts durch eine ihr zumutbare Tätigkeit zu verdienen und wenn die Person die zur Deckung ihres Unterhalts notwendigen Mittel selbst erwirbt oder zu erwerben imstande ist. Selbsterhaltungsfähigkeit liegt nicht…
…Ein Unterhaltsanspruch endet erst mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes. Die Betroffene ist nicht in der Lage die Mittel zur Bestreitung eines standesgemäßen Unterhaltes selbst aufzubringen. Da die Betroffene nicht selbsterhaltungsfähig ist, benötigt sie Unterhalt und besteht sohin eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern der Betroffenen gegenüber der…
…außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhaltes zu bestreiten. Als notwendig ist derjenige Unterhalt anzusehen, den der Antragsteller zu einer einfachen Lebensführung benötigt. Der notwendige Unterhalt ist mehr als der notdürftige, aber weniger als der standesgemäße Unterhalt. Dieser ist…
… 63 Abs 1 ZPO ausführt, als notwendiger Unterhalt sei ein zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt liegender anzusehen, der abstrakt zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen eines unselbständig Erwerbstätigen und dem "Existenzminimum" liegt und unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine die Bedürfnisse des Einzelnen berücksichtigende…
…die Vertretungskosten in einem Verwaltungsstrafverfahren. In ihrer Kommentierung zu § 63 ZPO führen Fucik/Rechberger, Kommentar zur ZPO3 unter anderem aus: Als notwendiger Unterhalt wird ein zwischen dem „notdürftigen“ und dem „standesgemäßen“ Unterhalt liegender angesehen (OLG Innsbruck JBl 1977, 324; OLG Wien EFSlg 39.145 uva…
…zu Gunsten des Berufungswerbers der Erblasser mit dieser Vereinbarung einer moralischen Pflicht Genüge leisten wollte, den standesgemäßen Unterhalt des Dritten (der weder Ehegatte noch Kind war und damit ihm gegenüber auch keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hatte) nach seinem Tod zu sichern (siehe diesbezüglich Dorazil/Taucher, ErbStG…
…war finanziell nicht in der Lage für den standesgemäßen Lebensunterhalt ihrer Tochter selbständig aufzukommen Die Absicherung gegenüber einem Zugriff des Dr ***15*** bzw nach dessen Tod durch die Erbberechtigten erfolgte somit durch die Gründung einer intransparenten liechtensteinischen Familienstiftung. die die Aufgabe der Unterhaltssicherung für Dr…