…von der Behörde abgeleitete Änderung des Auftrages bei Auslaufen des Alleinvertretungsrechtes des Maklers sei nicht sachgerecht. Die Entscheidung des Wohnungsverkaufes sei daher nicht schon im Februar 2008 sondern erst wesentlich später gefallen. Der Makler habe im Jahr 2007 Besichtigungstermine ausschließlich zum Zwecke der Vermietung gehabt…
…ziehen, dass die Wohnung vom Bf. und seiner Familie mindestens seit Oktober 1996 bewohnt und damit 11 Jahre später (zum Zeitpunkt der erstmalig gesetzten Vermietungsabsicht im September 2007) entsprechend abgenutzt war, was bei einer Vermietung zu zusätzlichen Kosten für Reparaturen oder Instandhaltungen führen würde. Der…
…Gesamtüberschusses im 24. Jahr (2019; vgl AB 2. Teil Bl 11ff) nach Ansicht des Prüfers auch aufgrund nachträglich eingetretener Verhältnisse (späterer Vermietungsbeginn, Leerstehungen bei Wohnungen im Ausmaß von 4% und bei Autoabstellplätzen im Ausmaß von 70%, tatsächliche durchschnittliche Nettoquadratmetermiete 122 öS bei Wohnungen, Mietzinssenkung bei…
…Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens (Ermittlungsstichtag des Gutachtens erstellt von H ist der 30.11.2003) ausgeht, ist bereits vom Ansatz her methodisch für die Ermittlung der Nutzungsdauer ab Vermietungsbeginn bzw. allenfalls ab 2000 verfehlt. Für die Ermittlung der Nutzungsdauer ab dem jeweils sich aus …
…1.4.2004 beginne. Es ergäbe sich die Frage, wieso in der Eingabe vom 20.9.2004 noch kein genaues Datum über den Vermietungsbeginn angegeben habe werden können, und obwohl im Vorhalt vom 6.9.2004 die Frage gestellt worden sei, ob es bereits einen…
…in späteren Zeiträumen jeweils im Zusammenhang mit den unecht steuerfrei durchgeführten Veräußerungen wieder berichtigt. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung 2018 überprüfte das Finanzamt mit Ersuchen um Ergänzung vom 16.01.2020 (OZ 24) die fragliche Vermietung und forderte entsprechende Unterlagen an. Mit Schreiben vom 24.02…
…steuerlich erklärt. Ab Vermietungsbeginn sind folgende Verluste aus der Vermietung angefallen: Verluste | | Verluste | 2001 | -3.021,16 | 2002 | -5.021,13 | 2003 | -3.856,81 | 2004 | -2.667,05 | 2005 | -128,32 |…
…sei es gewesen, das durch den Verkauf der Geschäftsanteile einer teilweise ihm gehörenden GmbH freigewordene Kapital gewinnbringend anzulegen und damit in späterer Zukunft zusätzliche Einkünfte zur Pension zu haben. Der Baubeginn des Projektes sei nach Erteilung der Baubewilligen 1992 im Frühjahr 1993 gewesen und es…
…hinausgehender, objektiver Umstände. Letzteres werde derart vorliegen, sollte die ernsthafte Absicht zur späteren Einkünfteerzielung objektiv als klar erwiesen anzusehen sein. Fraglich sei im gegenständlichen Fall, ob eben jene über die bloße Absichtserklärung hinausgehenden, objektiven Umstände vorliegen würden. Nach Ansicht des Finanzamtes könne von klar erwiesener…
…Erstvermietung etc. erwerben habe wollen. Daraus ergebe sich das Interesse des Erwerbers einerseits an einer (zum Großteil fremdfinanzierten) Bauführung zum Zwecke der Vermögensschaffung und andererseits an der Lukrierung späterer Mieteinnahmen und von Steuervorteilen. Dafür sei von den Projektinitiatoren ein vollständiges Konzept geboten worden, in das…
…Erkenntnis vom 11.03.2015, RV/3100446/2011, zur Auffassung gelangt, dass eine Wohnung beim Käufer noch keine Einkunftsquelle (im Hinblick auf eine spätere Vermietung) darstellt, wenn der Käufer einer Eigentumswohnung dem Verkäufer ein lebenslängliches Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt hat. Die anfallenden Ausgaben (AfA, Fremdfinanzierungskosten) konnten auch…
…Zu diesem Zeitpunkt habe es keine wie auch immer geartete Veranlassung gegeben, dass die V-PS Immobilieninvestitionen für das Ehepaar V1. tätige. Erst in späteren Jahren haben diverse Kaufinteressenten an dem Objekt in PLZ-Ort2, Adresse2, bekundet, sodass für die V-PS ersichtlich gewesen sei…
…wurden vorsichtig geschätzt, die zu erwartenden Ausgaben wurden - wenn sie nicht ohnehin konkret feststehen - großzügig geschätzt." Das Objekt in X. sollte zunächst vermietet werden, in späterer Folge sei zur Abdeckung der notwendigen Finanzierungen ein Verkauf geplant gewesen. Die Familie M. habe dem Bw. ein Angebot…
…einen Einnahmenüberschuss ausweisenden Prognoserechnung. Wäre die erst später, im Zuge eines Vorhalteverfahrens korrigierte Prognoserechnung schon im Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide vorgelegen, so wäre evident gewesen, dass innerhalb von 20 Jahren ab Vermietungsbeginn kein Gesamtüberschuss zu erwirtschaften war. Dieser Umstand hätte einen im Spruch anderslautenden…
…in weiterer Zukunft das Grundstück zu verpachten, jedenfalls nicht ausreiche", kann ebenfalls so nicht stehen gelassen werden. Was die bloße Absicht in späterer Folge tatsächlich vermieten zu wollen anlangt, so wurde dazu bereits unter 1.1. ausführlichst und entsprechend begründet Stellung genommen. Dass nur eine…
…PVertriebsGmbH, danach an die R.O.GmbH, die auf der Nachbarliegenschaft angesiedelt waren. Die Anmietung erfolgte laut Verträgen zur späteren baulichen Erweiterung des Firmenareals und zu Lagerzwecken. Das Mietentgelt betrug S 360.000,00 netto. Die Vermieter waren an den mietenden GesmbH's unmittelbar bzw…
…nach der Sanierung erfolgte. Die Absetzung für Abnutzung sei gem. § 16 Abs. 1 Z 8 EStG vom gemeinen Wert zu Vermietungsbeginn zu berechnen, wobei sich die Kosten der Sanierung hierin widerspiegeln würden und somit die Geltendmachung der Sanierungskosten gem. § 28 Abs. 3 EStG einer Doppelberücksichtigung…
…den Absichten der Gesellschafter entsprechende Ertragvorschau heran, so ergibt sich weder eine objektive Aussicht auf noch ein subjektives Streben nach Erzielung eines Einnahmenüberschusses binnen 20 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen 1997 (hier gleich bedeutend mit dem Vermietungsbeginn). Der Grund dafür ist in der…
…aushaftenden Kredites abgedeckt werden könne. Bei Ausbleiben nachvollziehbarer Angaben sei davon auszugehen, dass 2010 oder später etwa ATS 700.000,00 zur Kredittilgung verwendet werden könnten und somit eine Restschuld von ATS 500.000,00 zur laufenden Rückzahlung verbleibe; 2. in eine sachgerechte Prognose bestimmte…
…bezifferte der Bw. im o. e. Schreiben vom 4. Oktober 2004 die aus der Sicht des Jahres des Vermietungsbeginnes (1995) erzielbaren Jahresmieten mit € 18.247,49 (ATS 251.090,91). Der Bw. legte diesem Schreiben eine weitere, auf dieser Basis erstellte, den tatsächlichen Verhältnissen…