RIS AI
25 780 Treffer621 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 1/2

…so darf gemäß § 117 BAO in der Fassung des AbgRmRefG, BGBl. 97/2002, eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des BMF stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden.   Strittig…

UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 2/2

…die Ausführung unter Rz 6186 der EStR 2000 schon in Geltung und wären diese der Selbstberechnung der KESt für die Monate November und Dezember 2000 bereits zu Grunde zu legen gewesen. Von einer "späteren Änderung der Rechtsauslegung zum Nachteil der Partei" kann somit für die…

UFSG RV/0018-G/03Die Absetzung der restlichen aushaftenden Fünfzehntelbeträge der Firmenwertabsetzung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG aF als Buchwertabgang im Falle der Veräußerung des Teilbetriebes der (ehemaligen) übertragenden Gesellschaft ist nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2004

…einer Abgabenerklärung oder der Unterlassung der Einreichung einer solchen zugrunde, so darf eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden." Nunmehr…

UFSG RV/0047-G/02Verpflegungsmehraufwand für einen Versicherungskaufmann; Anwendung des § 117 BAO idF AbgRmRefG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2003

…stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden." Das Finanzamt hat diese vom VwGH vertretene Rechtsansicht bereits im Erstbescheid vom 9.12.1999 vertreten und es ist daher zu keiner, wie in § 117 BAO geforderten, späteren Änderung dieser Rechtsauslegung gekommen. Die Berufung war daher…

UFSL RV/1202-L/07Berichtigung von Bescheiden der Betriebsprüfung nach den §§ 299, 293b und 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.07.2008Teil 1/2

… 117 BAO zu beachten. Nach dieser - ehemaligen - Gesetzesbestimmung sei vorgesehen gewesen, dass spätere Änderungen einer Rechtsauslegung nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden dürften. Die Gesetzesnorm sei mit 26. Februar 2002 in Kraft getreten (BGBl I 2002/97) und Ende 2004 als verfassungswidrig aufgehoben…

UFSW RV/0814-W/02Taggelder eines angestellten Handelsvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2003Teil 1/2

…darf eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden." Die Nichtberücksichtigung der Änderung der Rechtsauslegung zum Nachteil der betreffenden Partei ist…

UFSG RV/0225-G/04KVG: Gesellschafterzuschuss durch Schwestergesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2008

…ebenfalls nicht gegeben seien. Im Unterbleiben eines Bescheides sehe sie die absichtliche Nichtfestsetzung der Gesellschaftsteuer. Die Bw. berief sich auf § 117 BAO, wonach eine spätere Änderung einer Rechtsauslegung nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden dürfe. In einem als Bevollmächtigungsschreiben titulierten Brief vom 17…

UFSW RV/4358-W/021. Verpflegungsmehraufwand, Versicherungsvertreter, Tagesreise, keine Nächtigung, übliche Tagesarbeitszeit 2. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsauslegung betreffend Verpflegungsmehraufwand 3. Schätzung der beruflich veranlassten Telefonkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2004

…Finanzen vertretene Rechtsauslegung dem Bescheid einer Abgabenbehörde oder einer Abgabenerklärung zu Grunde, so darf eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt…

UFSW RV/0472-W/03Anwendung der Rechtsauslegung des VwGH auf Sachverhalte, die vor diesen Erkenntnissen verwirklicht wurden (hier DB- und DZ-Pflicht der Geschäftsführerbezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2005

…in der Regelung des § 117 BAO auf eine geänderte Rechtsauslegung Bezug. Diese Bestimmung trat mit dem Abgabenrechtsmittelreformgesetz am 26. Juni 2002 in Kraft. § 117 BAO verbot, eine spätere Rechtsauslegung zum Nachteil der betroffenen Partei zu berücksichtigen. Diese Bestimmung wurde mit Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof bekämpft. Der…

UFSL RV/0223-L/041. Abzugsfähigkeit der tatsächlichen Kosten für eine Berufsausbildung (zum Piloten) im Ausland (Schweiz) als außergewöhnliche Belastung 2. Vorliegen einer offensichtlich unrichtigen Rechtsansicht im Sinne des § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2004

…Abgabenerklärung (Anmerkung der Berufungsbehörde: richtig wohl : ... dem Bescheid einer Abgabenbehörde ...) zu Grunde, so dürfe eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stütze, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden…

UFSW RV/2101-W/03Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…in der Regelung des § 117 BAO auf eine geänderte Rechtsauslegung Bezug. Diese Bestimmung trat mit dem Abgabenrechtsmittelreformgesetz am 26. Juni 2002 in Kraft. § 117 BAO verbot, eine spätere Rechtsauslegung zum Nachteil der betroffenen Partei zu berücksichtigen. Diese Bestimmung wurde mit Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof bekämpft. Der…

UFSL RV/0251-L/06Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalerträgen für Veranlagungszeiträume bis 2003 infolge der Rechtsprechung des EuGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009Teil 2/2

…Finanzen vertretene Rechtsauslegung u.a. dem Bescheid einer Abgabenbehörde oder einer Abgabenerklärung zu Grunde lag, eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützte, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt…

UFSI RV/0127-I/021. Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit für Kapitalertragsteuer 2. KESt-Pflicht bei Depotentnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 1/2

…Gemäß § 117 BAO dürfe nunmehr die spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf einen Änderungserlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF vom 12. Juni 2001, GZ 14 0502/2-IV/14/01) stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden. Das BMF schreibe in seiner…

UFSW RV/0282-W/04Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.03.2004Teil 1/2

…einer Abgabenerklärung oder der Unterlassung der Einreichung einer solchen zu Grunde, so darf eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden…

UFSW RV/3345-W/08Finanzmathematische Berechnung von Stückzinsen bei Nullkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.01.2010Teil 1/2

…einer Abgabenerklärung oder der Unterlassung der Einreichung einer solchen zu Grunde, so darf eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden…

UFSW RV/0181-W/04Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer ("fortgesetztes Verfahren" vor UFS).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…BFH, der herrschenden Literatur sowie der damit übereinstimmenden Rechtsansicht des BMfF. Eine allfällige spätere Änderung dieser Rechtsauslegung dürfe gemäß § 117 BAO (in der durch den VfGH aufgehobenen Fassung) nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden. Desweiteren ersuchte die Bw. um Aussetzung der Berufungsentscheidung gemäß …

UFSW RV/0188-W/04Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer ("fortgesetztes Verfahren" vor dem UFS)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…BFH, der herrschenden Literatur sowie der damit übereinstimmenden Rechtsansicht des BMfF. Eine allfällige spätere Änderung dieser Rechtsauslegung dürfe gemäß § 117 BAO (in der durch den VfGH aufgehobenen Fassung) nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden. Desweiteren ersuchte die Bw. um Aussetzung der Berufungsentscheidung gemäß …

UFSW RV/1220-W/09Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer ("fortgesetztes Verfahren" vor UFS)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…der herrschenden Literatur sowie der damit übereinstimmenden Rechtsansicht des BMfF. Eine allfällige spätere Änderung dieser Rechtsauslegung dürfe gemäß § 117 BAO (in der durch den VfGH aufgehobenen Fassung) nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden. Mit Bescheiden vom 10. Februar 2004 setzte der UFS die…

UFSF RV/0439-F/021. Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen beim Erwerb von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit 2. KESt-Pflicht bei Depotentnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2004

…eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden. Ungeachtet der Frage, ob § 117 BAO im Hinblick darauf, dass Erlässe der Finanzverwaltung…

UFSW RV/2359-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003Teil 2/2

…der Unterlassung der Einreichung einer solchen zu Grunde, so darf eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden. Im Zeitpunkt der…