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RAE Rz 739–7636.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eine sonstige Gutschrift auf Grund einer Beschwerdevorentscheidung betreffend Einkommensteuer für ein bestimmtes Jahr auf diese zu verrechnen. 2. USt-Vorauszahlungen wurden festgesetzt und die Entscheidung über eine gegen den Festsetzungsbescheid gerichtete Beschwerde führt zu einer über die aus dem angefochtenen Bescheid resultierende Nachforderung hinausgehenden Gutschrift…

UFSW RV/0295-W/03Säumniszuschlag, sonstige Gutschrift, Wiederaufnahmebescheide, Antrag auf Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2003

…Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 142/2000). Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift zur Folge hatte, abgeändert oder in Verbindung mit einer gleichzeitigen Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben und ist für die Entrichtung einer allfällig sich daraus ergebenden Abgabennachforderung eine Nachfrist gemäß § 210 Abs. 4 zuzuerkennen…

RAE Rz 700–7116. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 213 BAO). 6.1. Verrechnung in Fällen zusammengefasster Verbuchung der Gebarung (§ 214 Abs. 1 BAO) Rz 702: In den Fällen der zusammengefassten Verbuchung der Gebarung werden Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit nicht Ausnahmeregelungen (siehe § 214 Abs. 2 bis 4 und 6 bis 8 BAO) Anderes…

UFSL RV/0180-L/07Verrechnung einer sonstigen Gutschrift mit einem fälligen Abgabenbetrag auf demselben Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2007

…dass die Verrechnung der am 28. Juni 2006 aus der Verbuchung des Einkommensteuerbescheides 2005 entstandenen sonstigen Gutschrift von 515,14 € mit dem ersten Säumniszuschlag 2004 und mit der Umsatzsteuer 2003 rechtmäßig gewesen ist. Der erste Säumniszuschlag 2004 in Höhe von 57,87 € wurde…

UFSL RV/0461-L/06erwartetes Guthaben als Einwendung gegen die Vollstreckung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2006

…Berufungswerber spätestens nach Ergehen der Zahlungsaufforderung durch das Finanzamt eine Stundung (§ 212 BAO) unter Hinweis auf die zu erwartende sonstige Gutschrift aus den Einkommensteuerfestsetzungen für die Jahre 1994 bis 1996 beantragen können. Weiters bestünde auch die Möglichkeit die nach Ansicht des Berufungswerbers rechtswidrige Unterlassung der…

UFSW RV/1937-W/04Aussetzung der Einhebung bei entrichteten Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

…die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgte Abgabenschuldigkeiten, falls dies beantragt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen sind. Da die Tilgung nicht durch Verwendung von sonstigen Gutschriften oder von…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…weitere Fälle zu beachten, in denen die Aussetzung der Einhebung einer Abgabe trotz erfolgter Entrichtung in Betracht kommt. Rz 521: Der Regelung des § 212a Abs. 6 BAO zufolge sind in bestimmten Fällen durch Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) oder Guthaben (§ 215 Abs…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…bestimmen, ob sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) auf die zu leistenden Raten anzurechnen sind. Der Vorzug ist einer Nichtanrechnung solcher Gutschriften auf Raten zu geben, zumal eine sonstige Gutschrift die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Abgabepflichtigen nicht beeinflusst. Rz 270: Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen hat gemäß …

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung (kontokorrentmäßig) zusammengefasst (kumulativ) zu verbuchen. Rz 602: Der VwGH erblickt in den Regelungen des § 213 Abs. 1 und 2 BAO die Grundlage…

RAE Rz 850–8698. Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…1.2000, 97/15/0191; VwGH 16.9.2003, 2000/14/0162). Somit dient der Abrechnungsbescheid der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte bezüglich der Verrechnung von Zahlungen und sonstigen Gutschriften (VfGH 18.12.1980, B 404/79; VwGH 30.4.2003, 2002/16/0245). Ist der…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1.4. Überweisung auf das Postscheckkonto (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO) Rz 107: Bei Überweisungen auf das Postscheckkonto tritt die Tilgungswirkung stets am Tag der Gutschrift ein. Sonstige Konten bestehen derzeit nicht. 2.1.5. Einzahlung durch Postauftrag (§ 211 Abs. 1 lit. e BAO…

BFG RV/7100943/2024Säumniszuschlag, keine Anrechnung von sonstigen Gutschriften auf die festgesetzten Ratenzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.04.2024

…es aber gar keiner nachträglichen Herabsetzung, da die Gutschrift von € 17.019,00 ohnehin durch die kontokorrentmäßige Gebarung auf dem Abgabenkonto den Abgabenrückstand von € 28.634,86 auf € 11.615,86 bereits vor Verwirkung des Säumniszuschlages verminderte, weshalb auch nur dieser Betrag…

UFSW RV/1680-W/03Eintritt eines Terminverlustes infolge Nichtanrechnung sonstiger Gutschriften auf die Rate
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2003

…oder in die Zahlungserleichterung nicht einbezogene Abgaben nicht rechtzeitig entrichtet werden. Auch wurde in der Fortsetzung des Bescheidspruches bestimmt, dass Gutschriften, unabhängig vom Anlass ihres Entstehens, auf die zu leistenden Raten nicht einzurechnen sind. Infolge Einreichung und Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldung für März 2003 vor der…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…oder der Zahlungsbeleg zumindest einen entsprechenden Hinweis auf eine gesondert vorgenommene Verrechnungsweisung zu enthalten hat. Sonstige Gutschriften dürfen im Fall einer solchen Weisung zur Tilgung ausgesetzter Abgabenbeträge nur verwendet werden, soweit sie im Zusammenhang mit einer in Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung von Abgaben entstehen…

UFSW RV/2139-W/09Gutschriften aus veranlagter Umsatz- und Einkommensteuer werden erst im Zeitpunkt der Bekanntgabe der betreffenden Bescheide wirksam
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…März 2008) auf die Bemessungsgrundlage des gegenständlichen Säumniszuschlages anzurechnen ist. § 214 Abs. 1 BAO lautet: In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen…

UFSW RV/2137-W/09Wirksamkeit von Gutschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

… 230 Abs. 1 bis 6 BAO ist kein Raum. Vielmehr hätte der Berufungswerber eine Stundung (§ 212 BAO) unter Hinweis auf die zu erwartende sonstige Gutschrift aus den Einkommensteuer- bzw. Umsatzsteuerveranlagungen bzw. Umsatzsteuerfestsetzungen beantragen können. Die Abgabenbehörde kann gemäß § 293a BAO auf Antrag einer Partei oder…

UFSW RV/0488-W/04Rückzahlung von Gutschriften bei Masseunzulänglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2004

…Gebarung nach § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften zunächst grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. Zwar wurde weder zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung noch wird derzeit ein -rückzahlbares - Guthaben im Sinne des § 215 BAO ausgewiesen, jedoch kommt…

BFG RV/5101648/2014Zulässigkeit der Verrechnung einer Gutschrift mit fälligen Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung gehemmt ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2016

…h. dass Einbringungsmaßnahmen bis zu deren Erledigung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen, die Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO würden durch Aussetzungsanträge aber nicht berührt. Lediglich im Falle einer aufrechten Aussetzung der Einhebung dürften Zahlungen und sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) und Guthaben (§ 215 Abs…

UFSG RV/0265-G/09Keine Rückzahlung einer Gutschrift, wenn nach Überrechnung kein Guthaben mehr auf dem Abgabenkonto verbleibt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2013

…zusammengefassten Verbuchung der Gebarung nach § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften zunächst grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. Unstrittig ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Rückzahlung der GreSt auf dem Abgabenkonto der xxx Bw. beim FA…

UFSW RV/0777-W/03Aussetzungszinsen bei Zusammentreffen von Gutschriften und Zahllasten verschiedener Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2004

…deren Einhebung ausgesetzt ist, dürfen gemäß § 212a Abs. 8 BAO Zahlungen, sonstige Gutschriften sowie Guthaben nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs. 4 BAO sinngemäß anzuwenden, wenn bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes auf den Umstand der Aussetzung der Einhebung der zu entrichtenden…