…und der Bw als Übernehmerin getroffen worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Jeder einzelne, einen Tatbestand iSd ErbStG erfüllende Erwerb unterliegt als selbständiger, steuerpflichtiger Vorgang für sich der Steuer; die Steuer entsteht für jeden einheitlichen Rechtsübergang jeweils mit der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes (vgl…
… 11, 15 ErbStG (Erwerbsvorgänge von derselben Person) nachstehende Rechtsansicht vertreten: Jeder einzelne, einen Tatbestand im Sinne des ErbStG erfüllende Erwerb unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Steuer; die Steuer entsteht für jeden einheitlichen Rechtsvorgang jeweils mit der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes. Daran ändert auch…
…an sich zulässigen – formularmäßigen Zusammenfassung mehrerer der Besteuerung unterliegenden Vorgänge die essentiellen Spruchbestandteile für sich gesonderter anzuführen. Jede einzelne, einen Tatbestand im Sinne des § 2 Z 1 KVG erfüllender Erwerb von Gesellschaftsrechten unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Gesellschaftsteuer. Außer in den Fällen des…
…Urkunde (oder den vergebührten Urkunden) und wesentlich später als diese dem Finanzamt vorgelegt, so löst dies - dem sogenannten Urkundenprinzip entsprechend - als selbständiger Vorgang eine weitere Gebührenpflicht aus. Die Gleichschriftengebühr war daher in der Höhe der Bestandvertragsgebühr festzusetzen und der Bescheid insoweit abzuändern. Linz, am 7…
…Urkunde (oder den vergebührten Urkunden) und wesentlich später als diese dem Finanzamt vorgelegt, so löst dies - dem sogenannten Urkundenprinzip entsprechend - als selbständiger Vorgang eine weitere Gebührenpflicht aus. Die Gleichschriftengebühr war daher in der Höhe der Bestandvertragsgebühr festzusetzen und der Bescheid insoweit abzuändern. Linz, am 7…
…Urkunde (oder den vergebührten Urkunden) und wesentlich später als diese dem Finanzamt vorgelegt, so löst dies - dem sogenannten Urkundenprinzip entsprechend - als selbständiger Vorgang eine weitere Gebührenpflicht aus. Die Gleichschriftengebühr war daher in der Höhe der Bestandvertragsgebühr festzusetzen und der Bescheid insoweit abzuändern. Linz, am 7…
… 3 Abs. 1 ErbStG. Jeder einzelne, einen Tatbestand im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes erfüllende Erwerb unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Steuer. Bei einer Mehrzahl von Besteuerungsvorgängen sind auch die Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG für jeden einzelnen Erwerbsvorgang…
…ist. Gegenstand der Schenkungssteuer ist der unentgeltliche Übergang von Vermögen. Jeder einzelne, einen Tatbestand iSd ErbStG erfüllende Erwerb unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Steuer (VwGH 28.9.2000, 2000/16/0327). Daher ist jeder Vermögensübergang einzeln zu betrachten und sind die Befreiungsbestimmungen separat…
…sind jedoch bei der – an sich zulässigen – formularmäßigen Zusammenfassung mehrerer der Besteuerung unterliegenden Vorgänge die essentiellen Spruchbestandtele für sich gesonderter anzuführen. Jede einzelne, einen Tatbestand im Sinne des § 2 KVG erfüllende Leistung unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Gesellschaftsteuer. Gegenstand des unter der ErfNr…
…zustünden, ist nach dem ErbStG zu beurteilen. Jeder einzelne einen Tatbestand des iSd ErbStG erfüllende Erwerb unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Steuer (VwGH 28.9.2000, 2000/16/0327). Es macht keinen Unterschied, ob ein Erbteilungsübereinkommen vor oder nach der Erbserklärung abgeschlossen wird…
…zustünden, ist nach dem ErbStG zu beurteilen. Jeder einzelne einen Tatbestand des iSd ErbStG erfüllende Erwerb unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Steuer (VwGH 28.9.2000, 2000/16/0327). Es macht keinen Unterschied, ob ein Erbteilungsübereinkommen vor oder nach der Erbserklärung abgeschlossen wird…
… 11, 15 ErbStG (Erwerbsvorgänge von derselben Person) nachstehende Rechtsansicht vertreten: Jeder einzelne, einen Tatbestand im Sinne des ErbStG erfüllende Erwerb unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Steuer; die Steuer entsteht für jeden einheitlichen Rechtsvorgang jeweils mit der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes. Daran ändert auch…
…habe u. auf Grundlage der errechneten Bereicherung Schenkungssteuer vorgeschrieben wurde). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jeder einzelne, einen Tatbestand im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes erfüllende Erwerb als selbständiger Vorgang für sich der Steuer unterliegt (vgl. VwGH 3.10.1996, 95/16/0191). Gemäß § 15 a Abs…
…ErbStG (Erwerbsvorgänge von derselben Person !) nachstehende Rechtsansicht vertreten: Jeder einzelne, einen Tatbestand im Sinne des ErbStG erfüllende Erwerb unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Steuer; die Steuer entsteht für jeden einheitlichen Rechtsvorgang jeweils mit der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes. Daran ändert auch nichts die…
…der – an sich zulässigen – formularmäßigen Zusammenfassung mehrerer der Besteuerung unterliegenden Vorgänge die essentiellen Spruchbestandteile für sich gesonderter anzuführen. Jede einzelne, einen Tatbestand im Sinne des § 2 KVG erfüllende Leistung unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Gesellschaftsteuer. Gleiches gilt für jedes einzelne einen Tatbestand des…
…der – an sich zulässigen – formularmäßigen Zusammenfassung mehrerer der Besteuerung unterliegenden Vorgänge die essentiellen Spruchbestandtele für sich gesonderter anzuführen. Jede einzelne, einen Tatbestand im Sinne des § 2 KVG erfüllende Leistung unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Gesellschaftsteuer. Die entsprechende Richtigstellung des Spruches war im Rahmen…
…Gegenstand der Schenkungssteuer ist der unentgeltliche Übergang von Vermögen. Jeder einzelne, einen Tatbestand iSd ErbStG erfüllende Erwerb unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Steuer (VwGH 28.9.2000, 2000/16/0327). Daher ist jeder Vermögensübergang einzeln zu betrachten und sind die Befreiungsbestimmungen separat in…
…iSd bürgerlichen Rechts. Da jeder einzelne, einen Tatbestand iSd ErbStG erfüllende Erwerb als selbständiger Vorgang zu betrachten ist und die Steuerschuld für jeden Rechtsvorgang jeweils mit der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes entsteht, sind bei mehreren Erwerbsvorgängen die Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer nach § 33…
…zweiten Rechtsvorganges führen. Wird - wie im vorliegenden Fall - nach Inanspruchnahme des Legats auf Grund eines Erb- und Legatsübereinkommens für einen späteren Zeitpunkt gegen Entgelt auf die Ausübung des legatarisch vermachten Benützungsrechtes verzichtet, so liegt ein selbständiger Vorgang, welcher für sich eventuell einer Steuer unterliegen kann…
…wird. Jeder einzelne Tatbestand, der nach dem ErbStG 1955 als Erwerb anzusehen ist, unterliegt als selbständiger Vorgang für sich der Steuer. Ein nach Abgabe der Erbserklärungen abgeschlossenes Erbteilungsübereinkommen ändert nichts an der bereits mit der Abgabe der Erbserklärungen entstandenen Steuerschuld. Dies weder dem Grunde nach…