…auch wenn sie von ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nicht völlig entbunden sei, ohne weiteres Verfahren eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen, wenn Umsatzsteuern nicht oder in unrichtiger Höhe gemeldet wurden. Es gehöre zu den Obliegenheiten eines Geschäftsführers die Bücher und Aufzeichnungen ordnungsgemäß zu führen und für die Abgabe…
… 80 BAO befugten Vertreters darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet worden seien, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Es wäre in der Verpflichtung des Bw. gewesen, für die Abfuhr der anfallenden Körperschaftssteuer…
…die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert hätten, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe. Demnach hafte der Geschäftsführer für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft auch…
…die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert hätten, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe. Demnach hafte der Geschäftsführer für die nichtentrichteten Abgaben der Gesellschaft auch dann…
…bis 6. November 2009 als alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer und war daher grundsätzlich verpflichtet für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum seiner Geschäftsführung Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist zunächst zu den Prüfungsmaßstäben auszuführen: Gemäß §…
…Der Bw. habe keine schuldhafte Pflichtverletzung zu verantworten. Da die Gesellschaft ab 2008 über keine finanziellen Mittel mehr verfügt habe und folglich auch die Steuerberatungskanzlei nicht mehr für ihre Leistungen honoriert wurde und daher ihre Leistungen eingestellt habe, seien die Steuererklärungen für die Jahre 2007…
…Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO geschätzt wurden. Nach dem Parteienvorbringen und den der Nichtabgabe der Jahreserklärungen vorangegangenen Meldungen hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlungen sind jedoch in diesen Jahren keine Zahllasten angefallen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB…
…Forderung in der Höhe von € 120.543,37 nur nach seinem Ausscheiden auf Grund unrichtiger Sachverhaltsfeststellungen bzw. unrichtiger rechtlicher Beurteilung entstanden sein könne, werde eine schuldhafte Pflichtverletzung in Abrede gestellt. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Mai 2009 abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt…
…Primärschuldner nicht gegeben. Der Bw. fungierte unbestritten als Direktor der juristischen Person und war daher grundsätzlich verpflichtet für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…In der Vorhaltsbeantwortung vom 20. Juli 2007 hätte die schuldhafte Pflichtverletzung nicht widerlegt werden können. Am 28. November 2008 sei daher der angefochtene Bescheid über eine Haftungssumme von € 46.228,86 erlassen worden. Zur Begründung sei auszuführen: Jahresabschluss 2004: Die vom Haftungsbescheid berührten Abgaben…
…Bw. aus, dass im Haftungsbescheid nicht die Tatsache erwähnt werde, dass eine schuldhafte Pflichtverletzung abgabenrechtlicher Pflichten nicht nur eine Haftungsinanspruchnahme zur Folge habe, sondern auch strafrechtliche Folgen nach dem Finanzstrafgesetz nach sich ziehe. Ein ebensolches Strafverfahren nach dem FinStrG sei gegen den Bw. geführt worden…
…aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls angenommen werde, dass die Pflichtverletzung schuldhaft gewesen sei. Der Geschäftsführer hafte für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur…
…erforderlich, sondern sei leichte Fahrlässigkeit für die schuldhafte Verletzung ausreichend. Wenn vom Bw. in den Vernehmungen darauf hingewiesen werde, dass andere Vertreter für die Finanzgebarung oder auch Dritte hierfür verantwortlich gewesen wären, so sei dem entgegen zu halten, dass eine Pflichtverletzung auch dann gegeben sei…
…wegen schuldhafter Pflichtverletzung zur Haftung herangezogen. Insgesamt gesehen teilt der Unabhängige Finanzsenat die Meinung der Abgabenbehörde erster Instanz, wonach die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben beim Primärschuldner auf ein schuldhaftes Verhalten des Bw. zurückzuführen ist, sodass die Abgabenbehörde auch davon ausgehen darf, dass die Pflichtverletzung Ursache…
…24.9.2003, 2001/13/0286). Ein derartiger Nachweis des Nichtvorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bw. wurde im gegenständlichen Fall nicht erbracht. Im Gegenteil bieten die oben wiedergegebenen Feststellungen der Betriebsprüfung sogar maßgebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. in Form…
…Nachweise erbracht und auch nicht behauptet, dass die haftungsgegenständlichen Abgaben ohne ihr Verschulden nicht entrichtet werden konnten. Im Sinne der obigen Ausführungen ist daher die Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht von einer schuldhaften Pflichtverletzung der Bw. ausgegangen. Die Bw. ist jedoch mit ihren Berufungsausführungen dahingehend…
…wegen Formalfehler der Rechnungen bestehe. Die Bescheide nach der Betriebsprüfung seien noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Es liege keine schuldhafte Pflichtverletzung vor, da die Adressen der Geschäftspartner im Berufungsverfahren mittels Vorlage von Mietverträgen nachgewiesen werden könnten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2006 wurde die Berufung…
…die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert hätten, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe. Demnach hafte der GF für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann…
…die Zession die Mittel zur Berichtigung anderer Schuldigkeiten als der Bankschuldigkeiten entzogen würden. Diese sei unter Bedachtnahme der Möglichkeit der Entrichtung von Abgabeverpflichtungen abgeschlossen worden und somit liege keine schuldhafte Pflichtverletzung vor. Der Bund sei als Abgabengläubiger nicht schlechter gestellt gegenüber den anderen andrängenden Gläubigern…
…Es werde dem Bw. vorgeworfen, dass nicht das Kreditinstitut, sondern er die negative Entwicklung der Fa. F-GmbH wegen schuldhafter Pflichtverletzung verursacht habe, da er die Abgabenverbindlichkeiten schlechter behandelt hätte, als andere Schulden. Dagegen bringe der Bw. nochmals klar zum Ausdruck, dass sein Unternehmen von…