…bewerkstelligt werden konnte. Siehe diesbezügliche Teilzahlungen vom 24.11. und 22.12.2016. Ich halte daher fest, dass aufgrund des geschilderten Sachverhaltes sehr wohl eine sachliche und persönliche Unbilligkeit vorliegt und somit eine Ermessensentscheidung getroffen werden kann, in der mein bisheriges steuerliches Verhalten, nämlich den…
…sachlichen Unbilligkeit ist zusammenfassend und unabhängig von der Tatsache, dass der Erbschaftssteuerbescheid in Rechtskraft erwachsen ist, festzustellen, dass eine solche nicht vorliegt, weil der in Diskussion gezogenen Erbschaftssteuerfestsetzung der Charakter einer ganz allgemeinen Auswirkung genereller Normen beizumessen ist. Es verbleibt zu überprüfen, ob eine persönliche…
…sachlichen Unbilligkeit ist zusammenfassend und unabhängig von der Tatsache, dass der Erbschaftssteuerbescheid in Rechtskraft erwachsen ist, festzustellen, dass eine solche nicht vorliegt, weil der in Diskussion gezogenen Erbschaftssteuerfestsetzung der Charakter einer ganz allgemeinen Auswirkung genereller Normen beizumessen ist. Es verbleibt zu überprüfen, ob eine persönliche…
…Es liegt somit weder persönliche noch sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO vor. Aus genannten Gründen war Ihrer Beschwerde der Erfolg zu versagen." Vorlageantrag Im Vorlageantrag vom 12.12.2018 führte die ***Bf*** im Wesentlichen aus wie in ihrer Beschwerde und beantragte die Vorlage…
…dass eine Nachsicht nicht gegeben ist, wurden bereits im Abweisungsbescheid vom 10.08.2018 und in der Beschwerdevorentscheidung vom 07.11.2018 betreffend Abweisung der Nachsicht der zugrundliegenden Stammabgabe umfassend dargelegt Es liegt somit weder persönliche noch sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO vor…
…einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 28.4.2004, Zl. 2001/14/0022). In gegenständlicher Berufungsangelegenheit behauptet die Bw. das Vorliegen sowohl einer sachlichen als auch einer persönlichen Unbilligkeit der Einhebung der…
…4.2007; UFSG, GZ RV/0258-G/08 vom 27.6.2008). Da aus den dargestellten Gründen somit weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten vorliegt und es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 236 BAO fehlt, hat…
…aus, dass sowohl eine sachliche als auch eine persönliche Unbilligkeit in der Einhebung gegeben sei, die sich vor allem aus seiner wirtschaftlichen Situation ergebe. Durch die Einhebung der Abgabe würden dem Steuerpflichtigen Nachteile entstehen, welche die Existenz des Pflichtigen und seiner Familie nachhaltig gefährden würden…
…des Gesetzgebers gebe - auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechend. Das Argument des Nutzens für überörtliche Öffentlichkeit allein könne die Annahme einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung jedenfalls nicht rechtfertigen. Auch das übrige Vorbringen, welches offenbar in Richtung einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneingebung zielen soll…
…des Gesetzgebers gebe - auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechend. Das Argument des Nutzens für überörtliche Öffentlichkeit allein könne die Annahme einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung jedenfalls nicht rechtfertigen. Auch das übrige Vorbringen, welches offenbar in Richtung einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneingebung zielen soll…
…des Gesetzgebers gebe - auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechend. Das Argument des Nutzens für überörtliche Öffentlichkeit allein könne die Annahme einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung jedenfalls nicht rechtfertigen. Auch das übrige Vorbringen, welches offenbar in Richtung einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneingebung zielen soll…
…des Gesetzgebers gebe - auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechend. Das Argument des Nutzens für überörtliche Öffentlichkeit allein könne die Annahme einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung jedenfalls nicht rechtfertigen. Auch das übrige Vorbringen, welches offenbar in Richtung einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneingebung zielen soll…
…des Gesetzgebers gebe - auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechend. Das Argument des Nutzens für überörtliche Öffentlichkeit allein könne die Annahme einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung jedenfalls nicht rechtfertigen. Auch das übrige Vorbringen, welches offenbar in Richtung einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneingebung zielen soll…
…des Gesetzgebers gebe - auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechend. Das Argument des Nutzens für überörtliche Öffentlichkeit allein könne die Annahme einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung jedenfalls nicht rechtfertigen. Auch das übrige Vorbringen, welches offenbar in Richtung einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneingebung zielen soll…
…Baulanderschließung dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechen sollte. Dass das Erwerbsgeschäft für die Gemeinde "sinnvoll" sei, könne ebenfalls nicht als Argument gegen die Billigkeit der Abgabeneinhebung dienen. Insgesamt sei daher das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit zu verneinen. Auch eine persönliche Unbilligkeit könne gegenständlich nicht…
…des Gesetzgebers gebe - auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechend. Das Argument des Nutzens für überörtliche Öffentlichkeit allein könne die Annahme einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung jedenfalls nicht rechtfertigen. Auch das übrige Vorbringen, welches offenbar in Richtung einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneingebung zielen soll…
…Verkehr dar, dessen Risiken nicht auf die Finanzverwaltung abgewälzt werden können. Eine persönliche Unbilligkeit ist aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage der Bw ebenfalls nicht gegeben, da eine Nachsicht keinen Einfluss auf die Existenzgefährdung der Bw hätte und insbesondere ein Sanierungseffekt nicht gegeben wäre. Zur wirtschaftlichen…
…nie und nimmer diese Form der Steuerersparnis gewählt. Er sei somit seiner Meinung nach der Sorgfaltspflicht voll nachgekommen. Auf die weiteren Ausführungen des Bw betreffend die sachliche und persönliche Unbilligkeit wird verwiesen. Der Bw geht davon aus, dass in seinem Fall eine starke persönliche Unbilligkeit…
…wurden und dies aus Unwissenheit geschehen ist. In der Vorschreibung der gegenständlichen Gebühren ist daher keine vom Gesetz nicht beabsichtigte Strenge zu sehen. Vielmehr stellt sich die Gebührenvorschreibung als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar, sodass eine sachliche Unbilligkeit nicht gegeben ist. Zur persönlichen Unbilligkeit ist…
…die der Berufung fehlende Begründung nachzutragen. Fristgerecht teilte der Bw dazu im Wesentlichen mit, dass seinem Dafürhalten nach die Voraussetzungen für eine sachliche und persönliche Unbilligkeit vorlägen. In der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens des Fliesenlegergewerbes des Bw sei trotz zeitweiser Führung des Unternehmens als OEG…