…dann nicht, wenn die Subaufträge in sukzessiver Aufeinanderfolge von zwei Auftraggebern erteilt worden sind. Nur dann, wenn Teile der remunerierten Tätigkeit nicht auf norwegischem Staatsgebiet, sondern in Österreich ausgeführt worden wären, müsste eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden. Die (bekannte) Argumentation der norwegischen Steuerverwaltung, der…
…Schweiz weder der Standort des Arbeitgebers noch der Auszahlungsort der Bezüge, sondern ausschließlich jener Ort maßgebend, an dem die remunerierte unselbständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird; die genannte Abkommensbestimmung räumt der Schweiz daher nur insoweit ein Besteuerungsrecht ein, als dieser Arbeitsausübungsort in der Schweiz gelegen ist. …
…die Universität L. als Lehrbeauftragte im Sinne eines nicht remunerierten Lehrauftrages tätig. Laut ihren Angaben sind die von ihr abgehaltenen Lehrveranstaltungen Teil eines 2- bis 6-semestrigen Lehrganges. Weder die Tatsache, dass die Tätigkeit lediglich in einem Ausmaß von 4 Semesterwochenstunden ausgeübt wird, noch dass…
…wenn ident im Inland erbrachte und remunerierte Arbeitsleistungen eine unterschiedlich hohe Steuerlast für die inländischen Einkünfte ausschließlich in Abhängigkeit davon resultiert, zu welchem Zeitpunkt dem Bf zusätzlich eine auslandsbezogene Sonderzahlung für eine früher ausgeübte Tätigkeit zugeflossen sei oder noch zufließe. Wirtschaftlich sei es zu einer…
…Arbeitszimmer" (das seien Strom, Heizkosten, Betriebskosten, Instandhaltung, Afa) würden für die nichtselbständige Tätigkeit nicht anerkannt. b) Berufungsverfahren FA In der Berufung vom 18. Dezember 2000 (Akt 1999 Seite 22ff) gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 vom 15. November 2000 brachte der Bw. vor, das FA habe die…
…remunerierten Lehrauftrages tätig. Für das Sommersemester 2000 wurde eine Bescheinigung betreffend den Lehrauftrag vorgelegt. Für die Kalenderjahre 1999 und 2001 wurden vom Bw. keine Bescheinigungen betreffend der Lehraufträge übermittelt. Inhaltlich ist dem Vorbringen des Bw. zu entnehmen, dass der Bw. seit Jahren die gleiche Tätigkeit…
…Wesentlichen zu entnehmen, dass der Bw. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von der XY GmbH beziehe und Einkünfte aus einem remunerierten Lehrauftrag von der Universität für Musik und darstellende Kunst in G erhalten habe. Die Einkünfte aus dem Lehrauftrag seien Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, da aus…
…Nr. 297/1995, wird durch die Erteilung eines remunerierten Lehrauftrages kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Im Übrigen ist auch zu bemerken, dass vom Bw. die selbständige Ausübung der in Rede stehenden Tätigkeit nicht bestritten wird. Da im Rahmen des § 303 Abs. 4 BAO grundsätzlich dem…
…125/1997 um den Zufluss von nachträglichen Einkünften aus jener unselbständigen Arbeit, die mit der Optionseinräumung remuneriert worden ist (EAS 1189 betr. DBA-Belgien). Anders als im Fall Belgien untersagt das DBA-USA allerdings bei in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen gemäß Artikel XV nicht die steuerliche…
… 2 Abs. 3 UniAbgG 1974 wonach durch die Erteilung eines remunerierten Lehrauftrages kein Dienstverhältnis begründet werde, etwas zu ändern, weil sich aus hochschulorganisationsrechtlichen Vorschriften für sich allein nicht bestimmen lässt, ob abgabenrechtlich eine Tätigkeit als selbständige oder unselbständige anzusehen ist. Ob selbständige oder nichtselbständige Einkünfte…
…a.) Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bw. an der Universität für Musik und Darstellende Kunst in G: Fahrtkosten: Der Bw. war im gegenständlichen Zeitraum für die Universität für Musik und Darstellende Kunst in G als Lehrbeauftragter im Sinne eines remunerierten Lehrauftrages tätig. Nach…
… 2 Abs. 3 UniAbgG 1974 wonach durch die Erteilung eines remunerierten Lehrauftrages kein Dienstverhältnis begründet werde, etwas zu ändern, weil sich aus hochschulorganisationsrechtlichen Vorschriften für sich allein nicht bestimmen lässt, ob abgabenrechtlich eine Tätigkeit als selbständige oder unselbständige anzusehen ist. Ob selbständige oder nichtselbständige Einkünfte…
…gerade danach remuneriet zu werden. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um eine Einpersonen-GmbH oder um eine weniggliedrige GmbH im Familienkreis handelt (hier gegeben). Allein die Möglichkeit die Grundlagen bzw. die konkrete Ausrichtung aufgrund der Gesellschafterstellung herzustellen, berührt aber die Tätigkeit als Geschäftsführer…
…nebenberuflicher Schriftsteller), Reisen (zB UFS 3.6.2005, RV/0301-G/04 betr. nebenberuflichem Reiseschriftsteller und Vortragendem)., nebenberufliche Tätigkeit im Bereich der Esoterik als spirituelle Beraterin (BFG 23.6.2015, RV/1100113/2012), nebenberufliche Mitwirkung in einer Band (BFG 27.3.2018, RV/7102951/2010).
…Trainer, die aus den Vereinen gekommen seien, die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt hätten und üblicherweise wöchentlich nur zwei oder vier Stunden tätig gewesen wären, hätten so wie bisher im neuen Verein lediglich gegen Spesenvergütungen iSd Vereinsrichtlinien tätig werden wollen. In Summe würde sich also die Vereinstätigkeit…
…Trainer, die aus den Vereinen gekommen seien, die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt hätten und üblicherweise wöchentlich nur zwei oder vier Stunden tätig gewesen wären, hätten so wie bisher im neuen Verein lediglich gegen Spesenvergütungen iSd Vereinsrichtlinien tätig werden wollen. In Summe würde sich also die Vereinstätigkeit…
…Trainer, die aus den Vereinen gekommen seien, die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt hätten und üblicherweise wöchentlich nur zwei oder vier Stunden tätig gewesen wären, hätten so wie bisher im neuen Verein lediglich gegen Spesenvergütungen iSd Vereinsrichtlinien tätig werden wollen. In Summe würde sich also die Vereinstätigkeit…
19.2.1.4 Leistungsvergütungen Rz 5860: Die Vergütungen der Gesellschaft für Leistungen des Gesellschafters als Privatperson (Arbeits- bzw. Werkverträge, Darlehensgewährungen, Mietverträge; so genannte Tätigkeitsvergütungen, siehe Rz 5860a) sind gemäß §§ 21 Abs. 2 Z 2, 22 Z 3 und 23 Z 2 EStG 1988 dem…
…Trainer, die aus den Vereinen gekommen seien, die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt hätten und üblicherweise wöchentlich nur zwei oder vier Stunden tätig gewesen wären, hätten so wie bisher im neuen Verein lediglich gegen Spesenvergütungen iSd Vereinsrichtlinien tätig werden wollen. In Summe würde sich also die Vereinstätigkeit…
…I Nr. 136/2006, mit der Fleischuntersuchung beauftragt sind; ab 2021 gelten diese Fleischuntersuchungsorgane nur dann als Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sofern ihnen im Rahmen dieser Tätigkeit Macht- und Entscheidungsbefugnis zukommt (vgl. Rz 5219, 6617) Vergütungen an Mitglieder des Universitätsrates (§ 21 Abs. 11 Universitätsgesetz…