…weshalb glaublich davon ausgegangen werden kann, dass er auch - wie vorgebracht - die diesbezüglichen Baukosten getragen hat. Insoweit wäre der Bw als redlicher Bauführer iSd § 418 ABGB zu qualifizieren, der in diesem Umfang bereits außerbücherliches Eigentum an der Liegenschaft erworben hatte und anläßlich des todeswegigen Erwerbes…
…Bw), die Bw als redlicher Bauführer iSd § 418 ABGB anzusehen ist und damit außerbücherliches Eigentum an der Liegenschaft erwirbt. Entgegen dem sonst geltenden Grundsatz "superficies solo cedit" wird der frühere Eigentümer aufgrund seiner Zustimmung zur Bauführung nicht im Umfang der Bebauung "bereichert" bzw. wächst die…
…die Aufführung eines (neuen) Bauwerkes (zB Einfamilienhaus) auf einem fremden Grundstück, dann, wenn die Bauführung mit Wissen und Willen des Grundeigentümers erfolgt und sie nicht sogleich dem redlichen Bauführer untersagt, dieser außerbücherliches Eigentum an der Liegenschaft erwirbt und dem früheren Eigentümer nur den gemeinen Wert…
…hat die Bestimmung des § 418, 3. Satz ABGB eine Willensdiskrepanz zwischen Grundeigentümer und Bauführer zur Voraussetzung. Das rechtlich entscheidende Moment für den Eigentumserwerb durch den redlichen Bauführer ist die Unredlichkeit des Grundeigentümers (der den Bauführer bauen läßt, obwohl er weiß, daß dieser auf fremdem Grund…
…zu qualifizieren wäre, keine Rede sein. Hat der Eigentümer des Grundes gemäß § 418 ABGB die Bauführung gewusst und sie nicht sogleich dem redlichen Bauführer untersagt, so kann er nur den gemeinen Wert für den Grund fordern. Redlicher Bauführer ist, wer annehmen durfte, dass er auf…
…weshalb glaublich davon ausgegangen werden kann, dass er auch - wie vorgebracht - die diesbezüglichen Baukosten getragen hat. Insoweit wäre der Bw als redlicher Bauführer iSd § 418 ABGB zu qualifizieren, der in diesem Umfang bereits außerbücherliches Eigentum an der Liegenschaft erworben hatte und anläßlich des todeswegigen Erwerbes…
…Gemäß § 418 ABGB hätte H.L. als redlicher Bauführer in Durchbrechung des grundbücherlichen Eintragungsprinzips bereits mit Beginn der Bauführung im Jahr 1990 das außerbücherliche Eigentum an der Liegenschaftshälfte seiner Frau erworben. Bei Durchführung des Übergabevertrages wäre H.L. somit außerbücherlicher Eigentümer der gesamten Liegenschaft gewesen…
…bedürfe, um einen etwaigen Gebrauchsabgabenanspruch der Stadt Wien dem Grunde und der Höhe nach substantiiert zu behaupten, und dass der redliche Bauführer - mangels einer Eintragung im Grenzkataster - durch den Überbau Eigentum an der Liegenschaft erwerbe. Der Bf. führte in seiner Beschwerde zur Ersitzung vertiefend aus…
…die BW_GMBH. bleibt lediglich die Möglichkeit, den Ersatz der notwendigen und nützlichen Kosten als redliche Bauführerin von GF G*** X*** zu fordern. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist davon auszugehen, dass die Verfügungsmacht über das Gebäude bei GF G*** X*** liegt: Die Fa. BW_GMBH…
…Die Gesellschaft erklärt ausdrücklich, dass sie als redliche Bauführerin keineswegs das außerbücherliche Eigentum an der zur Errichtung des Bauwerkes überlassenen Baufläche erwerben kann. 1.3. Der Eigentümer gestattet der Gesellschaft weiters das Zufahrtsrecht zu obgenanntem Superädifikat sowie sämtliche weitere mit dem ordentlichen Gebrauch des Superädifikats…
…Gebäude darstellt. 7.6.3.3.1 Eigentumserwerb durch Bauführung Rz 514: Gemäß § 418 ABGB erwirbt der redliche Bauführer eines selbständigen Gebäudes Eigentum am Gebäude sowie am "darunter" befindlichen Grund und Boden, wenn der Grundeigentümer von der Bauführung gewusst und sie nicht sogleich untersagt hat…
…auf der die Autobahnbrücke errichtet wurde, geworden wäre: Wird mit eigenem Material auf fremdem Grund gebaut, erwirbt der redliche Bauführer außerbücherlich Eigentum an der Liegenschaft und hat dem früheren Grundeigentümer nur deren gemeinen Wert zu ersetzen (§ 418 S 3 ABGB). Die gegenständliche Brücke ist zivilrechtlich…
…wonach kraft Gesetzes im Zeitpunkt der Bauführung ein außerbücherlicher originärer Eigentumserwerb des Bauführers an der Grundfläche eintritt, wenn der Grundeigentümer von der Bauführung weiß und sie dem redlichen Bauführer nicht sogleich untersagt (sich also verschweigt) und der Bauführer redlich ist (so auch VwGH 25.4…
…werde auf § 418 ABGB verwiesen, wonach der redliche Bauführer Eigentum am darunterliegenden Grundstück erwirbt und daraus einen Ersatzanspruch hat. Herr X habe die Vorleistungen bezahlt und vermiete als wirtschaftlicher Eigentümer dieses Projektes an die Bf. Eine verdeckte Ausschüttung sei insgesamt nicht zu erblicken. Aufgrund des…
…auf § 418 ABGB verwiesen, wonach der redliche Bauführer Eigentum am darunterliegenden Grundstück erwirbt und daraus einen Ersatzanspruch hat. Herr X habe die Vorleistungen bezahlt und vermiete als wirtschaftlicher Eigentümer dieses Projektes an die Bf. Eine verdeckte Ausschüttung sei also insgesamt nicht zu erblicken. Aufgrund des…
…den redlichen Bauführer ist die Unredlichkeit des Grundeigentümers (der den Bauführer bauen lässt, obwohl er weiß, dass dieser auf fremdem Grund baut); § 418 dritter Satz ABGB ist vor allem als Sanktion für ein unredliches Verhalten des Grundeigentümers gedacht. Die bloße Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Bauführung…
…den beiden durch die Bauführung der Bf. neu geschaffenen Wohnungen erlangt hätte. Es gilt jedoch auch zu bedenken, dass beim Bauen mit eigenem Material auf fremden Grund dann, wenn die Bauführung mit Wissen und Willen des Grundeigentümers erfolgt, der redliche Bauführer außerbücherliches Eigentum an der…
…nach der ständigen Rechtsprechung des OGH keinesfalls gültig begründet werden. Für die Berufungswerberin bleibe lediglich die Möglichkeit, den Ersatz der notwendigen und nützlichen Kosten als redliche Bauführerin zu fordern. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise sei davon auszugehen, dass die Verfügungsmacht über das Gebäude beim Alleingesellschaftergeschäftsführer G…
…einem fremden Grundstück, dann, wenn die Bauführung mit Wissen und Willen des Grundeigentümers erfolgt und sie nicht sogleich dem redlichen Bauführer untersagt, dieser außerbücherliches Eigentum an der Liegenschaft erwirbt und dem früheren Eigentümer nur den gemeinen Wert für den Grund zu ersetzen hat (§ 418 ABGB…
…und Willen des Grundeigentümers erfolgt ist, dann kann bei dieser Rechtslage der Grundeigentümer nicht jederzeit vom redlichen Bauführer den Abriss dieses Gebäudes verlangen, sondern der redliche Bauführer könnte vom Grundeigentümer die Übertragung des Grundes um den gemeinen Wert begehren. Die Ausführungen im Vorlageantrag vermochten somit…