…dass in der Beschwerde vom 30.6.2020 der Antrag auf Entscheidung durch den Senat sowie jener auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt wurde. Rechtsunwirksamkeit der Nichtfeststellungbescheide für die Jahre 2016 bis 2018 Wie an oberer Stelle ausgeführt wurden sämtliche an ***7*** gerichtete negative Feststellungbescheide…
…vom 12.6.2017 der Antrag auf Entscheidung durch den Senat sowie jener auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt wurde. Rechtsunwirksamkeit der Nichtfeststellungbescheide für die Jahre 2008 bis 2015 Wie an oberer Stelle ausgeführt wurden sämtliche an ***1*** gerichtete negative Feststellungbescheide für die Jahre 2008…
…fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wurde unter Verweis auf das bisherige Beschwerdevorbringen ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Senat gestellt. Im Vorlagebericht vom 15. November 2023 wurde auf die mangelnde Rechtswirksamkeit der Beschwerdevorentscheidung wegen Fehlens eines Verweises auf die Zustellfiktion des § 101 Abs…
…vom 10.2.2023, da die ***1*** KG am ***8*** amtswegig im Firmenbuch gelöscht wurde. Beweismittel: siehe vorgelegte Aktenteile Stellungnahme: Nach Ansicht der vorlegenden Behörde ist der Feststellungsbescheid 2021 rechtswirksam ergangen. Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften verlieren ihre Rechtsfähigkeit erst mit ihrer Vollbeendigung, dh nach Abwicklung…
… 9 Abs. 1 ZustG), war im maßgeblichen Zeitraum nicht mehr in Kraft. Die als Abgabenbescheid intendierte Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz ist daher mangels rechtswirksamer Zustellung als Bescheid rechtlich nicht existent geworden. Das Zollamt hätte daher die Berufung als unzulässig zurückweisen müssen. Die Entscheidung in…
…enthaltene Bestimmung, dass mit dem tatsächlichen Zukommen an den Zustellungsbevollmächtigen die Zustellung als bewirkt gilt, war im maßgeblichen Zeitraum nicht mehr in Kraft. Die als Abgabenbescheid intendierte Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz ist daher mangels rechtswirksamer Zustellung als Bescheid rechtlich nicht existent geworden. Das Zollamt…
…Zustellbevollmächtigten als Empfänger. Vielmehr scheint lediglich der Bw. als Bescheidadressat und als Empfänger auf. Die Zustellung erfolgte an den Bw. und wurde daher nicht rechtswirksam. Die Bezeichnung eines unrichtigen Empfängers kann nach der vorherrschenden Rechtsauffassung nicht iS des § 7 ZustG saniert werden (Ritz, BAO, § 7…
…mangels rechtswirksamer Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; 29.5.1995, 93/17/0318). Die als Abgabenbescheid intendierte Erledigung ist mangels einer für die abgabepflichtige Partei rechtswirksamen…
…VwGH 29.6.1994, 94/03/0098), wurde der angefochtene Bescheid nicht rechtswirksam zugestellt, zumal er von der R-GmbH laut Aktenlage offensichtlich nicht der Bw., sondern der Hausverwaltung NH zugeleitet wurde, die die Beendigung ihrer Verwaltungstätigkeit auf Grund einer Kündigung durch die Mehrheitseigentümerin per…
… 246 Abs. 1 BAO das Recht der Berufungserhebung nicht zugekommen, da die Rechtsmittellegitimation an eine rechtswirksame Bekanntgabe des Bescheides geknüpft sei. Erst die Feststellungsbescheide vom 13. Dezember 2001 würden formalrechtlich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die ersten nunmehr auch berufungsfähigen Bescheide darstellen. Da die damaligen…
…der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 2016 in Höhe von 226.546,00 € verfügt wurde, der Bf. zugestellt worden. Es ist daher vorab die Rechtswirksamkeit der genannten Bescheide zu prüfen. Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mag. Marianne Glawischnig, Technologiepark 4, 8786 Rottenmann, betreffend Beschwerde vom 19. März 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nunmehr…
…Aufhebung des abgeleiteten Bescheides kann gewartet werden, bis die Abänderung oder Aufhebung des Feststellungsbescheides oder der nachträglich erlassene Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Der Feststellungsbescheid muss allerdings rechtswirksam erlassen worden sein. Es ist unzulässig, einen Feststellungsbescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht (vgl…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag. Günter Narat in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer: ***BF1StNr1***, vertreten durch die Breinbauer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bockgasse 2a, 4021 Linz über die Beschwerde vom 4. Mai 2021, gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom…
…1999 bis zum 24. 9. 2002 unzulässig, weil in diesem Zeitraum kein rechtswirksamer Bescheid über das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb als Grundlage für die vorläufigen Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 vom 10./12. 8. 1998 vorgelegen habe. Der Verwaltungsgerichtshof habe…
…angefochtener "Bescheide" vom 29. Juli 2016 an *V* LL.M. rechtsunwirksam. Die Heilung eines derartigen Zustellmangels ist nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung aber nur in den Fällen möglich, in denen die Partei selbst in der Zustellverfügung als Empfänger angeführt wird. Nur diesen Fall der Heilung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen den belangten Verband "Bf., AdresseBf., vertreten durch Uni-Account Wirtschaftstreuhand, Steuer- und Unternehmensberatung Ges.m.b.H., Obere Weißgerberstraße 5/Lokal A, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß…
…eine Zinsenfestsetzung für die Zeit vom 11. 5. 1999 bis 24. 9. 2002 unzulässig, weil in diesem Zeitraum kein rechtswirksamer Nichtfeststellungsbescheid als Grundlage für die Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 vorgelegen sei. Denn der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 2. 7. 2002, 98/14/0223, ausgesprochen…
…Reiseticket u. dgl. vorzulegen. Widrigenfalls sei von einer rechtswirksamen Zustellung der Strafverfügung auszugehen und der Einspruch wegen Verspätung zurückzuweisen. Der Bf. machte in seiner Stellungnahme vom 26. August 2021 (E-Mail) keinen Zustellmangel betreffend die Zustellung der in Rede stehenden Strafverfügung geltend, sondern brachte - soweit…
…2006. Beide Bescheide weisen als Bescheidadressaten die KEG aus. Die gegen den geänderten Feststellungsbescheid erhobene Beschwerde wurde mit der Begründung, dass der Bescheid mit der Adressierung an die KEG einen rechtsunwirksamen Nichtbescheid darstelle vom Bundesfinanzgericht als unzulässig zurückgewiesen. 1.2.2. Einkommensteuerveranlagungen des Bf. für…