…Sinne des § 24 BAO sein. Damit ist sichergestellt, dass die vom Einbringenden ausgeübte rechtliche Herrschaft über das Einbringungsvermögen auf die übernehmende Körperschaft übertragen wird (siehe Rz 803 ff). Rz 739: Aus dem Zusammenhang des § 12 UmgrStG und des § 13 UmgrStG ergibt sich, dass das einzubringende…
…Büroflächen und Lagerflächen und der Produktionshalle der GM vertraglich zur Verfügung gestellt wurde, sodass die faktische und rechtliche Herrschaft über die Anlage als Inhaberin und Besitzerin ausschließlich von der GM ausgeübt wurde und ausschließlich diese als Anlageninhaberin im Sinne des § 4 Z 1 ALSAG iVm…
…die geborene Gräfin Ba in ihrem Testament beide Einheiten gesondert ansprach. Dass dem Testament zufolge hinsichtlich der Herrschaft G mit dem Gut Bu ein einziger Familienfideikommiss durch die geborene Gräfin Ba gestiftet wurde, führt nicht dazu, dass zwischen den beiden Einheiten eine "rechtliche Einheit" bestand…
…VwGH vom 5.11.1962, 437/61), weil ein solcher Erwerb nicht die unmittelbare Herrschaft und zwar die volle rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein Grundstück im Sinne des §51 ff Bewertungsgesetz vermittle. Erworben werde ein Anteil an einer Gesellschaft und nicht an einem Grundstück…
…dass Wirtschaftsgüter demjenigen zuzurechnen sind, der über sie die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübt. Gewöhnlich ist dem zivilrechtlichen Eigentümer das Wirtschaftsgut auch tatsächlich zuzurechnen. Bedeutung gewinnt das "wirtschaftliche Eigentum" dort, wo ein anderer als der rechtliche Eigentümer die wirtschaftliche Herrschaft ausübt, deren gewöhnlicher Ausdruck das…
…der Schmuggler, der Täter Zollschuldner. Das tatsächliche Befördern ist entscheidend. Auf die rechtliche Beziehung zur Ware kommt es nicht an. Gestellungs- und mitteilungspflichtig sind alle Personen, die die Herrschaft über das Beförderungsmittel im Zeitpunkt der Verbringung haben, nämlich der Fahrer, sein Beifahrer oder Ersatzmann; diese…
…keine Wahl lässt. Rechte und Pflichten der Vorsorgebeteiligten ergeben sich im Bereich des Obligatoriums unmittelbar und im Bereich des Überobligatoriums (meist) mittelbar aus dem Gesetz. Im Bereich des Obligatoriums ist das Rechtsverhältnis (überwiegend) öffentlich-rechtlicher Natur, im Bereich des Überobligatoriums überwiegend privatrechtlicher Natur. Der Grundsatz…
…vorgesehen, dass sich die Verkäuferin bei Nichteintritt der Käuferin ("c") in die Leasingverträge binnen 6 Wochen nach Unterfertigung des Kauf- und Übereignungsvertrages verpflichtet, c das rechtliche Eigentum an den geleasten Maschinen und Geräten zu verschaffen (= Kauf zum Schätzwert), und zwar binnen eines Jahres. Bis…
…1983, 81/16/0094 sowie UFS 25.08.2009, RV/0115-G/07). Die Vermieterin habe durch ihre Verzichtserklärung bereits vor Eintritt des formellen Kaufvertrages ihr wirtschaftliches Eigentum übertragen und habe somit keinen rechtlichen Spielraum mehr gehabt und habe nur mehr verkaufen können bzw. müssen…
…im Auto" - auch die Möglichkeit geboten hat, kostenlos ein Fahr- und Sicherheitstraining, das heutzutage von vielen Autofahrern besucht wird, um die Herrschaft über das Fahrzeug auch in Extremsituationen im Alltagsverkehr nicht zu verlieren, zu absolvieren, ist insoweit jedenfalls ein Repräsentationsaufwand anzunehmen. Die Einräumung der Möglichkeit…
…Februar 2010, in welcher im Wesentlichen Folgendes vorgebracht wurde: Die Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Linz Wels vom 19.1.2010 werde vollumfänglich angefochten, als Beschwerdegründe würden Verfahrensfehler sowie unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht. Es stehe zwar außer Zweifel, dass der Fahrer der in Rede stehenden Sattelzugmaschine…
…zum 30. April 1997 im Firmenbuch ausgewiesene Gesellschafterin der Fa. C GmbH die gegenständlich festgestellten Mehrerlöse bzw. verdeckten Ausschüttungen im Berufungsjahr zuzurechnen sind oder nicht. Hinsichtlich des Sachverhaltes und dessen rechtlicher Würdigung betreffend der festgestellten Mehrerlöse bzw. verdeckten Ausschüttungen im Sinne des § 8 Abs. 2…
…sodass kein fremder Dritter der Bf. im Jahre 2011 ein Darlehen gewährt hätte. Nach den Feststellungen der BP für die Jahre 2012 bis 2014 haben sich die Verhältnisse bezüglich des Sachverhalts und der rechtlichen Würdigung der gegenständlichen Feststellung nicht geändert. Die von der Vor-BP…
…ist Unternehmerin, jedoch zählen Vermietungseinnahmen aus der gegenständlichen Liegenschaft nicht zu ihrem Unternehmen. Das vorgelegte, an einen Dritten gerichtete Auskunftsschreiben des BMF enthält folgende rechtlichen Ausführungen: Die Notwendigkeit der Rechnungslegung nach § 11 UStG 1994 ergibt aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Vorgaben iZm dem Vorsteuerabzug nach § 12…
…B. zuzurechnen und begründete dies im Wesentlichen wie folgt (vgl. Prüfungsbericht vom 9. November 2000, Tz. 18 und 19): Wirtschaftsgüter, über die jemand die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübe, seien diesem zuzurechnen (§ 24 Abs. 1 lit. d BAO). Voraussetzung sei somit das Vorhandensein eines Wirtschaftsgutes…
…rückwirkend hergestellt werden, stelle diese ja kein rechtliches Konstrukt (wie jenes des zivilrechtlichen Eigentums) dar, sondern fuße diese auf tatsächlichen Gegebenheiten. Zusammenfassend sei daher festzuhalten, dass ein Wirtschaftsgut jener Person steuerlich zuzurechnen sei, die über das Wirtschaftsgut die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübe. Für den…
…1 lit d BAO werden Wirtschaftsgüter, über die jemand die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübt, diesem zugerechnet (wirtschaftliches Eigentum). Bezieher von verdeckten Ausschüttungen iSd § 8 Abs 2 KStG 1988 können die rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaftsanteilen sein (vgl. Kirchmayr in Brandl/Karollus/Kirchmayr/Leitner…
…im Jahr 2012 wurde durch die Vorlage einer behördlichen Bescheinigung nachgewiesen. Die vom Bf in Italien in den Jahren 2014 und 2015 entrichteten Einkommensteuern wurden im Zuge der Betriebsprüfung gewürdigt und sind zwischen den Verfahrensparteien nicht strittig. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I…
…2009, Zl. 1234, wurde der Nachlass von A.B. auf die erbserklärten Erben übertragen (Einantwortungsbeschluss). Beweiswürdigung: Das Bundesfinanzgericht gründet den festgestellten Sachverhalt auf den Inhalt der vom Finanzamt Baden Mödling vorgelegten Verwaltungsakten. Rechtliche Würdigung: Mit Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes Baden vom X. September 2009, Zl. 1234…
…jedenfalls angerechnet hätte werden müssen, sodass im höchsten Fall nur mehr eine restliche GrESt von € 97.054,66 zur Vorschreibung hätte gelangen dürfen. Durch diese Einbringung in die C-AG kam es zu keiner Herrschaftsänderung hinsichtlich der eingebrachten Grundstücke, weil zu diesem Zeitpunkt die…