…12. 2000, 99/14/0294) oder sich als Folge eines vom StPfl übernommenen Unternehmerwagnisses darstellt. Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen kann aus dem Verhältnis des StPfl zu anderen Personen erwachsen. Erwächst eine Belastung aus der Erfüllung einer Rechtspflicht, muss bereits die Übernahme der Rechtspflicht das Merkmal…
… 12 Abs. 1) sei eine Rückvergütung ua. vorgesehen, wenn feststehe, dass eine Zulassung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr in Betracht komme. Durch den Totalschaden sei die Voraussetzung zur Rückvergütung gegeben, weshalb beantragt werde, den angefochtenen Bescheid entsprechend abzuändern und die beantragte Rückvergütung antragsgemäß…
…dem Steuerpflichtigen nach § 34 Abs. 3 EStG 1988 dann, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Fest steht im gegenständlichen Fall, dass die Bw. im Jahr 2005 zwei Kuraufenthalte (vom 6. Jänner bis zum 24. Jänner sowie vom 15…
…die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob der Bw. aus rechtlichen bzw. sittlichen Gründen zur Übernahme der obgenannten Verbindlichkeiten seines Sohnes verpflichtet war und die daraus resultierenden Zahlungen (265.100,00 S bzw. 19.265,57 €) als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. …
…96: Darnach sind Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten nicht zu berücksichtigen, und zwar selbst dann nicht, wenn eine rechtliche Verpflichtung- beispielsweise auf Grund einer Notsituation- zur Leistung besteht, ebenso wenig wie zum Einen eine sittliche Pflicht besteht, der Ehegattin (zB durch Übernahme von Sicherheiten) die Aufnahme…
…sich die Bw aus freien Stücken entschlossen hat. Auch unter dem Aspekt einer tatsächlichen Ersatzerbenberufung ergäbe sich keine andere Beurteilung, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes niemand durch tatsächliche oder rechtliche Gründe gezwungen ist, eine Erbschaft anzutreten, eine Erbserklärung bestimmten Inhaltes abzugeben und damit verbundene…
…Abs. 3 EStG 1988 erwächst dem Steuerpflichtigen die Belastung zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Fest steht, dass der Bw. im Jahre 1992 für einen der Y-GmbH gewährten Kredit die Haftung als Wechselbürge übernommen hat. Als…
…führte die Bw. aus, sie könne sich aus rechtlichen und sittlichen Gründen ihrer Bürgschaft bei den Banken nicht entziehen, da sie nicht für die Verbindlichkeiten der Y-GmbH (an der sie nicht beteiligt gewesen sei und in der sie nicht gearbeitet habe), sondern als Ehefrau…
…Grundsatz entspricht dem unternehmensrechtlichen "Going-Concern-Prinzip". Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter ist ihre bestimmungsgemäße Verwendung im Betrieb zu berücksichtigen. Rz 2134: Ein Abgehen vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ist dann zulässig, wenn tatsächliche oder rechtliche Gründe am Bilanzstichtag vorliegen, die dies rechtfertigen. Tatsächliche Gründe…
…| | Anteil Bw.: | 20.110,39 : 29.780,25 x 100 = 67,53% von 12.060,00 = | 67,53% 8.144,12 € Abschließend sei an dieser Stelle noch zur gesetzlichen Unterhaltspflicht (damit auch zur Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen) erwähnt…
…liegen können. Auf Grund des damaligen Alters der Tochter konnten rechtliche Gründe nicht dagegen stehen, mit der Mutter mitzuziehen. Der Berufungswerber verweist auch lediglich darauf, dass ihm ein Umstieg in das österreichische Schulsystems auf Grund der unterschiedlichen Ausbildungssysteme und der mangelnden Sprachkenntnisse unzumutbar erschien. Nach…
…der Hangbefestigung aufzukommen. Im ersten Fall hätte die Allgemeinheit vorerst die gesamten Kosten zu tragen gehabt. Im zweiten Fall würde eine Zwangsläufigkeit der Aufwendungen aus rechtlichen Gründen vorliegen und diese daher als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. In beiden Fällen wäre die Bf. steuerlich besser gestellt…
…rückerstattet habe. Im Übrigen habe die von der Bw. gegen die T-GmbH erhobene Klage seinerzeit andere rechtliche Gründe als Ursache gehabt: die Bw. habe an die T-GmbH verschiedene Bauleistungen erbracht, welche diese vorläufig nicht bezahlt habe. Dadurch sei es zu einem Prozess und…
…35/2012, treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft und gelten für Vorschussleistungen auf Grund der Beantragung von im § 23 Abs. 1 genannten Leistungen nach dem 31. Dezember 2012. Rechtliche Beurteilung Zuständigkeit / § 300 BAO: Durch einen Beschluss gem § 300 Abs 1 lit b BAO verliert…
…Diese gesetzliche Bestimmung sieht im Hinblick auf die Mehraufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (iSd § 106) aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen, den Abzug eines monatlichen Pauschbetrages vom Einkommen vor, der auch während der Schul- oder Studienferien zusteht. Ist ein Kind unter…
…Belastung nicht anerkannt, da diese "weder aus tatsächlichen, rechtlichen noch sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen" seien. In ihrer Berufung vom 19.10.2009 beantragt die Bw., die angeführten Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen und begründet dies wie folgt: "Gegen den mir am 07. Oktober 2009 zugekommenen…
…Jänner 2013 in Kraft und gelten für Vorschussleistungen auf Grund der Beantragung von im § 23 Abs. 1 genannten Leistungen nach dem 31. Dezember 2012. Rechtliche Beurteilung Bislang steuerfrei behandelte Pensionsvorschüsse Durch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses des BFG tritt die Rechtssache in die Lage zurück…
…entgegenstehe (Beschwerdeentscheidung vom 9.6.2023). Der Beschwerdeführer hat in der verfahrensgegenständlichen Beschwerde nicht dargelegt, dass tatsächliche oder rechtliche Gründe gegen die Annahme einer entschiedenen Sache sprechen. Auch das Finanzamt hat noch nochmaliger Prüfung der Beschwerdeausführungen und der mit dem Beschwerdeschriftsatz vom 11.9.2023…
…Steuerpflichtigen gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Belastung beeinträchtigt nach § 34 Abs. 4 erster Satz EStG 1988 wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2…
…hier vorliegenden Sachverhalt seien die Aufwendungen außergewöhnlich, da für gewöhnlich kein Steuerzahler seine Einkommensteuer doppelt zahlen müsse. Der Bf. konnte sich weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen der Belastung entziehen, was zur sogenannten Zwangsläufigkeit der Belastung geführt habe. Nachdem hier Gelder gegen den Willen…