…Dienstverträgen, wegen des zwischen Ehegatten - anders als bei Fremden - in der Regel fehlenden Interessengegensatzes diese rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Gültigkeit bestimmten Anforderungen genügen müssen, um der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegenzuwirken (vgl. VwGH 22.2.2000…
…geht davon aus, dass es sich bei der im Dezember 2002 erfolgten Barauszahlung um eine privat motivierte Barentnahme des Geschäftsführers MAN handelte. Der bezughabende Buchungsbeleg konnte weder von der Bw. noch von Seiten der Behörde vorgelegt werden. Da die A auch im Folgejahr Barentnahmen/-einlagen…
…tätigte an die o. a. Agentur Zahlungen, von denen zumindest ein Teil für Sie bestimmt war. Diese Geldflüsse wurden durch die dem UFS in Kopie vorliegenden Quittungen bestätigt, wenn diese auf den Namen des Bw. lauten. Ihre Unternehmereigenschaft gilt aufgrund der Tatsache, dass ein Teil…
…behauptete der Bw. erstmals bei seiner Vernehmung am 19. März 1998, dass er private Grundstücke in Ta veräußert habe, wobei der Kaufpreis in Form von 18 Raten zu je 800.000,00 S jährlich ab dem Jahr 1987 bzw. 1988 bezahlt worden sei. Mit dem…
…cit. die Ehegattin gehört, anders als bei Fremden fehlenden Interessensgegensatzes bestimmten Anforderungen genügen, um der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegenzuwirken (vgl. VwGH 22.2.2000, 99/14/0082) und um zu verhindern, dass zu Lasten der gleichmäßigen…
…des Steuerpflichtigen (VwGH 7.12.1988, 88/13/0099). Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen muss eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlich relevanten Bereich und somit eine sich zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auswirkende willkürliche Herbeiführung (VwGH 6.4.1995, 93/15/0064…
…a. deswegen zu untersuchen, um eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlich relevanten Bereich zu vermeiden. Damit soll eine in ihrer abgabenrechtlichen Auswirkung zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehende willkürliche Herbeiführung oder Vortäuschung abgabenrechtlicher Wirkungen verhindert werden. Im BP-Bericht wurde ausführlich dargelegt…
…von Betriebsausgaben oder Werbungskosten dadurch vermindern versuchen, dass mit nahen Angehörigen Leistungsbeziehungen eingegangen werden, die möglicherweise zu einer geringeren Steuerprogression führen. Es muss also bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse vermieden werden, woraus folgt, dass der Vertrag oder die Vereinbarung so…
…Vor allem müsse eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlich relevanten Bereich und somit eine sich zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auswirkende willkürliche Herbeiführung oder Vortäuschung abgabenrechtlicher Wirkungen vermieden werden. Überdies seien die Mieteinnahmen für die laufenden Kosten des Lebensaufwandes der beiden Kinder…
…wird, dass, da es bei Angehörigenvereinbarungen am zwischen fremden üblicherweise bestehenden Interessensgegensatz fehle, und die Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich bestehe, die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in ständiger Judikatur allgemeine Kriterien für deren Anerkennung festgelegt habe. Dabei handle es…
…für diese "wirtschaftliche" Betrachtungsweise ist die Verhinderung einer willkürlichen Herbeiführung steuerrechtlicher Wirkungen zu Lasten der gleichmäßigen Besteuerung aller und der Umstand, dass der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegengewirkt werden soll (VwGH 22.2.2000, 99/14/0082…
…im Sinne des § 25 BAO (zu ihnen zählen jedenfalls die Söhne der Bw) anders als bei Fremden fehlenden Interessengegensatzes bestimmten Anforderungen genügen, um der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegenzuwirken (vgl. VwGH 22.2.2000, 99/14/0082…
…belangten Behörde angeführten Gründen (bezüglich der Fremdüblichkeit bei solchen Verträgen) abzuweisen ist. Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen muss eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlich relevanten Bereich und somit eine sich zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auswirkende willkürliche Herbeiführung vermieden werden. Nach einhelliger…
…12.1988, 88/13/0099). Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen muss eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlich relevanten Bereich und somit eine sich zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auswirkende willkürliche Herbeiführung vermieden werden. Die oben genannten Kriterien beruhen auf der in § 21…
…Angehörigenvereinbarungen sind daher u.a. deswegen näher zu untersuchen, um eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlich relevanten Bereich zu vermeiden. Damit soll eine in ihrer abgabenrechtlichen Auswirkung zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehende willkürliche Herbeiführung oder Vortäuschung abgabenrechtlicher Wirkungen verhindert werden. […] …
…Angehörigenvereinbarungen sind daher deswegen näher zu untersuchen, um eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlich relevanten Bereich zu vermeiden. Damit soll eine in ihrer abgabenrechtlichen Auswirkung zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehende willkürliche Herbeiführung oder Vortäuschung abgabenrechtlicher Wirkungen verhindert werden. Diese in der…
…dass aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhanges der Veräußerungserlös Teil des Aufgabegewinns sei. Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen müsse eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlich relevanten Bereich und somit eine sich zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auswirkende willkürliche Herbeiführung (VwGH 6.4.1995…
…deswegen zu untersuchen, um eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlich relevanten Bereich zu vermeiden. Damit soll eine in ihrer abgabenrechtlichen Auswirkung zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehende willkürliche Herbeiführung oder Vortäuschung abgabenrechtlicher Wirkungen verhindert werden. Nach ständiger Rechtsprechung werden Verträge zwischen nahen…
…deswegen zu untersuchen, um eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlich relevanten Bereich zu vermeiden. Damit soll eine in ihrer abgabenrechtlichen Auswirkung zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehende willkürliche Herbeiführung oder Vortäuschung abgabenrechtlicher Wirkungen verhindert werden. Nach ständiger Rechtsprechung werden Verträge zwischen nahen…
…sind für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. Die Verlagerung privat motivierter Geldflüsse soll durch die Hintan Haltung von Missbrauchshandlungen (§ 22 BAO) und Scheinhandlungen (§ 23 BAO) verhindert werden.…