…durch § 3a VStBefrV wurde nicht die Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Finanzen überschritten und eine dem Gemeinschaftsrecht widersprechende Norm erlassen. Vielmehr wurde im Rahmen der politischen Gestaltungsfreiheit, ein Regulativ im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung geschaffen. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung wird von dem Umstand, dass gem…
…Lehre und Rechtsprechung jene Mehraufwendungen abgelten sollen, die deshalb entstünden, weil auf Reisen die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten nicht bekannt seien und die zeitliche Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Einnahme der Mahlzeiten eingeschränkt sei. Aus dieser Sicht gehe die jüngere Rechtsprechung davon aus, dass bei wiederholtem Bereisen des gleichen…
…ist sie nach wie vor eine nationale Abgabe, so dass der Vorwurf einer Ungleichbehandlung schon deswegen in sich zusammenbricht. Im Vergleich der nationalen Abgaben untereinander steht es dem Gesetzgeber zu, im Rahmen seiner politischen Gestaltungsfreiheit Differenzierungen zu schaffen, die sachlich begründbar sind. Graz, am 2…
…hier zu beurteilenden Rechten in keiner Weise ähnlich sind (vgl. Beteiligungsfondsgesetz, BGBl 111/1982), keiner besonderen gesetzlichen Regelung. Daher hat der Emittent diesbezüglich eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Auch eine unbefristete Bindung des Kapitals ist zulässig (GesRZ 2003, 285 OGH 29.1.2003, 7 Ob 267/02v…
…hier zu beurteilenden Rechten in keiner Weise ähnlich sind (vgl. Beteiligungsfondsgesetz, BGBl 111/1982), keiner besonderen gesetzlichen Regelung. Daher hat der Emittent diesbezüglich eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Auch eine unbefristete Bindung des Kapitals ist zulässig (GesRZ 2003, 285 OGH 29.1.2003, 7 Ob 267/02v…
…hier zu beurteilenden Rechten in keiner Weise ähnlich sind (vgl. Beteiligungsfondsgesetz, BGBl 111/1982), keiner besonderen gesetzlichen Regelung. Daher hat der Emittent diesbezüglich eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Auch eine unbefristete Bindung des Kapitals ist zulässig (GesRZ 2003, 285 OGH 29.1.2003, 7 Ob 267/02v…
…hier zu beurteilenden Rechten in keiner Weise ähnlich sind (vgl. Beteiligungsfondsgesetz, BGBl 111/1982), keiner besonderen gesetzlichen Regelung. Daher hat der Emittent diesbezüglich eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Auch eine unbefristete Bindung des Kapitals ist zulässig (GesRZ 2003, 285 OGH 29.1.2003, 7 Ob 267/02v…
…hier zu beurteilenden Rechten in keiner Weise ähnlich sind (vgl. Beteiligungsfondsgesetz, BGBl 111/1982), keiner besonderen gesetzlichen Regelung. Daher hat der Emittent diesbezüglich eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Auch eine unbefristete Bindung des Kapitals ist zulässig (GesRZ 2003, 285 OGH 29.1.2003, 7 Ob 267/02v…
…hier zu beurteilenden Rechten in keiner Weise ähnlich sind (vgl. Beteiligungsfondsgesetz, BGBl 111/1982), keiner besonderen gesetzlichen Regelung. Daher hat der Emittent diesbezüglich eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Auch eine unbefristete Bindung des Kapitals ist zulässig (GesRZ 2003, 285 OGH 29.1.2003, 7 Ob 267/02v…
…der Umsatzsteuerfreiheit durch § 1 der og. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Begrenzung der umsatzsteuerfreien Einfuhr von Tabakwaren wurde im Rahmen der politischen Gestaltungsfreiheit ein Regulativ im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung geschaffen. Das niedrige Preisniveau bei Tabakwaren in den Staaten, die in den…
…der umsatzsteuerfreien Einfuhr von Tabakwaren wurden nicht die Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Finanzen überschritten und eine dem Gemeinschaftsrecht widersprechende Norm erlassen. Vielmehr wurde im Rahmen der politischen Gestaltungsfreiheit, ein Regulativ im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung geschaffen. Folgender Sachverhalt liegt der beschwerdegegenständlichen Entscheidung zu Grunde:…
…festgehalten, dass es nach Lehre und Judikatur unbestritten zulässig ist, Geschäftsanteile gegen einen höheren als den mit dem Nennkapital ausgedrückten Betrag auszugeben. Das folgt aus der Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter bzw. des Alleingesellschafters im Innenverhältnis und dem Fehlen einer Gläubigergefährdung, zumal das Agio auch ausdrücklich in …
…16.407/2001]. Innerhalb dieser Schranken ist es dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungs wegen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verwehrt, seine politischen Zielvorstellungen auf die ihm geeignet erscheinende Art zu verfolgen [s etwa VfSlg 16.176/2001, 16.504/2002]. Ob eine Regelung zweckmäßig ist und…
…8.6.2017, E 1330/2016, E 1756/2016; VfGH 8.6.2017, E 2416/2016). Wie die Besteuerung angeordnet wird, liegt in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. (EGMR 14.5.2013, 66529/11 N.K.M. v. Hungary, EGMR 25.6.2013, 49570/11 Gail…
…sei ebenfalls 2015 abgelaufen. Ein funktionierendes Rechenzentrum konnte vom Prüfer auch am Sitz der Bf nicht vorgefunden werden (Bericht AP Tz. 6). Auf die gesellschaftlichen und politischen Zwistigkeiten rund um das geplante Projekt und die entsprechenden Berichte in den Medien wird hingewiesen (vgl. z.B…
…dieser Schranken ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, seine politischen Zielsetzungen auf die ihm geeignet erscheinende Weise zu verfolgen. Diese Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besteht sowohl in Ansehung der angestrebten Ziele als auch bezüglich der Auswahl der zur Zielerreichung eingesetzten Mittel. Dem Gesetzgeber ist aber entgegenzutreten…
…dieser Schranken ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, seine politischen Zielsetzungen auf die ihm geeignet erscheinende Weise zu verfolgen. Diese Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besteht sowohl in Ansehung der angestrebten Ziele als auch bezüglich der Auswahl der zur Zielerreichung eingesetzten Mittel. Dem Gesetzgeber ist aber entgegenzutreten…
…66 % Geschäftsanteil Buchwert: € 7.013,43 lt. Auskunft des Geschäftsführers auf Grund der politischen Situation wertlos. 4) Das variable Kapitalkonto wurde anteilig übertragen. Da die Eheleute von den im Ehepakt festgelegten Vermögenszuordnungen Gebrauch gemacht haben, handelt es sich gemäß den Klarstellungen durch das Familienrechts…
…Staatsbürger eingeschränkt. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements bis 30. April 2011 dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, sodass für polnische Arbeitnehmer grundsätzlich Arbeitsbewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bestehe. Im vorliegenden Fall sei davon auszugehen, dass sich die Tätigkeit des ASt. nicht als selbständige, sondern…
…ab 1. Juni 2004. Beide Kinder sind - wie der Bw. auch - polnische Staatsbürger und leben gemeinsam mit der Kindesmutter und Gattin des Bw. in Polen. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 10. Mai 2006 den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Sohn R. ab…