…Ehegatten haben. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen; ohne Belang ist, ob…
…auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002…
…Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind (VwGH 27.5.2003, 2001/14/0121). Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 3.8.2004, 2000/13/0083). Behält ein Steuerpflichtiger den bisherigen Wohnsitz auf Dauer deswegen bei, weil…
…Eine persönliche Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reicht nicht aus (VwGH 22.11.2018, Ra 2018/15/0075; VwGH 03.08.2004, 2000/13/0083). Wirtschaftliche Gründe, die die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar machen, können bei Vorliegen folgender beispielhaft angeführter Sachverhalte…
…sei kein beachtenswerter, objektiver wirtschaftlicher Grund, sondern handle es sich um subjektive, persönliche Vorlieben für das Beibehalten des Familienwohnsitzes in Polen und sei somit steuerlich unbeachtlich. Wirtschaftliche Gründe, wie etwa das Unterhalten einer der Eigenversorgung dienenden Landwirtschaft, könnten eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nur…
…ab, dass die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nicht nachgewiesen sei und eine "persönliche Vorliebe" keine Zwangsläufigkeit begründe. In der gegen diesen Bescheid am 16.6.2021 über FinanzOnline eingereichten Beschwerde beantragte der Bf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie die Entscheidung durch den gesamten Senat…
…nur dann als außergewöhnliche Belastung angesehen werden, wenn diese medizinisch notwendig sei. Eine persönliche Vorliebe begründe keine Zwangsläufigkeit, aus diesem Grund hätten die Aufwendungen für die Operation in der Privatklinik nicht berücksichtigt werden können. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht die Beschwerde und führte dazu aus…
…Ursachen müssten aber aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht seien. Bloß persönliche Vorliebe reiche für das Beibehalten des Familienwohnsitzes nicht aus. Dafür sei nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das Gewicht des Beitrages der vom Partner erzielten Einkünfte zum Familieneinkommen entscheidend. Sei dieses vernachlässigbar…
…aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten hätten dabei außer Betracht zu bleiben. Gemäß ÖAMTC-Routenempfehlung betrage die kürzeste Strecke über Hard und Höchst 33 Kilometer. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 könne das große Pendlerpauschale nur für die kürzeste Fahrtstrecke anerkannt werden; persönliche Vorlieben…
…aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten hätten dabei außer Betracht zu bleiben. Gemäß ÖAMTC-Routenempfehlung betrage die kürzeste Strecke über Hard und Höchst 34 Kilometer. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 könne das große Pendlerpauschale nur für die kürzeste Fahrtstrecke anerkannt werden; persönliche Vorlieben…
…und der in S. nur sehr kleinen vorhandenen Wohnung wäre eine Wohnsitzverlegung mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar. Bei der Beibehaltung des Familienwohnsitzes handle es sich nicht um eine bloß persönliche Vorliebe, sondern die doppelte Haushaltsführung resultiere aus Umständen, die von erheblich…
…die von erheblichem objektiven Gewicht seien. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes oder eine über die Planung nicht hinausgehende beabsichtigte Änderung der Lebensumstände in der Zukunft würden nicht ausreichen. Die Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes habe der Verwaltungsgerichtshof mehrfach als…
…Jänner 2020, wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Die belangte Behörde begründete die Abweisung damit, dass persönliche Vorlieben für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes, wie das vertraute Umfeld und Ärzte, nicht ausreichen würden, um Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen. Am…
…unbegründet. Die diesbezüglich vom Bf. angeführten Gründe, wie etwa persönliche Vorlieben, Hinweis auf Wirtschafts- und Währungskrise, sind nicht überzeugend und kann eine solche Verantwortung demnach nur als eine bloße Schutzbehauptung angesehen werden. Wie im Ersuchen um Ergänzung vom 10.6.2014 vom Finanzamt angekündigt wurde…
…ausgeführt: "Schon das äußere Erscheinungsbild des Objektes ist das eines erweiterten Einfamilienhauses, wobei die hochwertige Bauweise und das Eingehen auf persönliche Vorlieben der Komplementärin und ihres Ehegatten hinsichtlich Lage und Ausstattung deutlich erkennen lässt, dass die Liegenschaft nicht als klassisches Vermietungsobjekt genutzt werden soll. Die…
…0125) und sind ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nicht zu berücksichtigen. Darunter sind Verhältnisse zu verstehen, die geeignet sind, den Preis für ein Wirtschaftsgut abweichend von den allgemeinen Marktverhältnissen zu beeinflussen, zB persönliche Notlage, persönliche Vorliebe oder besondere mit den…
…0125) und sind ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nicht zu berücksichtigen. Darunter sind Verhältnisse zu verstehen, die geeignet sind, den Preis für ein Wirtschaftsgut abweichend von den allgemeinen Marktverhältnissen zu beeinflussen, zB persönliche Notlage, persönliche Vorliebe oder besondere mit den…
…Gründe für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Dabei sind jeweils die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. VwGH 17.2.1999, 95/14/0059 …
…Österreich nicht möglich gewesen sein soll. Es ist daher davon auszugehen, dass für die Begründung des Familienwohnsitzes in der S. persönliche Vorlieben oder Gründe eine Rolle spielten, die jedoch den Werbungskostenabzug nicht rechtfertigen können. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 19…
…wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 15.11.2005, 2005/14/0039; 10.3.2016, 2013/15/0146). Die…