2. Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988) 2.1 Allgemeines Rz 166: Die persönliche Befreiung stellt eine Ausnahme von der unbeschränkten Steuerpflicht dar und führt zur beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988, siehe Rz 130 bis 139). Von der unbeschränkten Steuerpflicht…
…Zubau Volksschule samt Turnsaal). Betreffend der in dieser Zusatzvereinbarung vereinbarten Änderungen und Verlängerungen wurde in der Folge (nachdem der zuvor an die Stadtgemeinde Y gerichtete Gebührenbescheid vom 21. Februar 2013 wegen deren persönlichen Befreiung gemäß § 2 Z 2 GebG vom Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 25…
…82). Die MiKöSt knüpft an die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht an, bei beschränkt Steuerpflichtigen ""aller Art" entfällt daher auch die Mindeststeuer. Konsequenter Weise bezieht sich daher eine persönliche KöSt.-Befreiung - wie etwa jene, die nach dem PBUG 1988 vorgesehen gewesen war - auch auf die Mindeststeuer. Dies ergibt…
…eine umfassende, aufgrund von völkerrechtlichen Abkommen bestehende, persönliche Befreiung von der Abgabenpflicht (Rz 1510 ff) von der mit dem 1. StabG 2012 erfolgten Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 unberührt. Die Befreiung aufgrund von völkerrechtlichen Abkommen geht § 1 Abs. 3…
…Lösung: Der Bund ist gemäß § 2 Z 1 GebG persönlich von den Gebühren befreit (uneingeschränkte persönliche Befreiung). Die Gemeinde ist gemäß § 2 Z 2 GebG im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises ebenfalls persönlich von den Gebühren befreit (eingeschränkte persönliche Befreiung). Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis ist der…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…zu dem auch die Versicherungssteuer gehört, hat. Hintergrund war, dass der ÖBB vor dem Bundesbahngesetz 1992 als vom Bund betriebener Wirtschaftskörper die persönliche Befreiung von Stempel- und Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 2 Z. 1 GebG zukam. Da die ÖBB durch das Bundesbahngesetz 1992 eine juristische Person des…
…Der Verwaltungsgerichtshof beurteilte § 9 Bundesfinanzierungsgesetz als sachliche und nicht als persönliche Gebührenbefreiung. Nach dem Wortlaut des § 50 Abs. 2 Bundesbahngesetz "befreit sind Abgaben...., soweit sie sich aus der Erfüllung der jeweiligen....Aufgaben....ergeben", liegt entsprechend diesem Erkenntnis ebenfalls eine sachliche Befreiung vor. Das Finanzamt unterscheidet…
…keine persönliche Befreiung der Bf. von den Gebühren nach dem Gebührengesetz. Gemäß § 2 Z 1 GebG sind zwar der Bund und die von ihm betriebenen Unternehmungen sowie öffentlich-rechtliche Fonds, deren Abgänge er zu decken verpflichtet ist, von den Gebühren befreit. Eine persönliche Befreiung von…
…haben (als persönliche Befreiung formuliert). Weder die Konzessions- noch die Spielbankabgabe kennt Befreiungen, was deren Einordnung als Rechtsverkehrsteuern nicht hindert, z.B. gibt es bei der Dienstbarkeitsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG oder der Gebühr für Ehepakte gemäß § 33 TP 11 GebG auch keine Befreiungsbestimmungen…
…haben (als persönliche Befreiung formuliert). Weder die Konzessions- noch die Spielbankabgabe kennt Befreiungen, was deren Einordnung als Rechtsverkehrsteuern nicht hindert, z.B. gibt es bei der Dienstbarkeitsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG oder der Gebühr für Ehepakte gemäß § 33 TP 11 GebG auch keine Befreiungsbestimmungen…
…haben (als persönliche Befreiung formuliert). Weder die Konzessions- noch die Spielbankabgabe kennt Befreiungen, was deren Einordnung als Rechtsverkehrsteuern nicht hindert, z.B. gibt es bei der Dienstbarkeitsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG oder der Gebühr für Ehepakte gemäß § 33 TP 11 GebG auch keine Befreiungsbestimmungen…
…Krankenanstaltengesetz (kurz KAKuG) vorgesehenen persönlichen Gebührenbefreiung nicht als Gesamtschuldner der Gebühr nach § 33 TP 19 Abs. 1 Z. 1 GebG in Betracht komme. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde vom Bw. eingewandt, dass die in Rede stehende persönliche Befreiung des Kreditnehmers ihm nicht sein Beitrittsrecht…
…sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich nach § 5 Z 11 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit. Es handelt sich diesbezüglich um eine persönliche Befreiung. Die Befreiung wirkt unabhängig vom Beteiligungsausmaß, von der Behaltedauer und vom Vorliegen einer unmittelbaren Beteiligung. Die Regelungen des …
…für Rechtsgeschäfte, bei denen Leistungen von einem erst in Zukunft ermittelbaren Betrag abhängen, sowie für Bestandgeber, denen eine persönliche Befreiung von den Gebühren zukommt, bestimmen. Für Fälle, in denen die vom Bestandnehmer zu erbringenden Nebenleistungen in der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde der Höhe nach…
…2 Privatbahngesetz 2004 - PrivbG, BGBl. I Nr. 39/2004); hiebei handelt es sich ebenfalls um eine persönliche Befreiung. 8.3. Befreiungen gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 Rz 128 Für eine Körperschaft bzw. Vermögensmasse, die neben ihren nach § 8 Z 2 KommStG 1993 befreiten Zwecken…
…Organisationen weitere Gebührenbefreiungen. 2.1.1. Persönliche Befreiungen Rz 18: Persönliche Gebührenbefreiung bedeutet, dass die Person, die als Gebührenschuldner in Betracht kommt, von der Entrichtung der Gebühr befreit ist. Die Befreiung kommt dieser natürlichen oder juristischen Person entweder zur Gänze (zB § 2 Z 1 GebG…
…haben (als persönliche Befreiung formuliert). Weder die Konzessions- noch die Spielbankabgabe kennt Befreiungen, was deren Einordnung als Rechtsverkehrsteuern nicht hindert, z.B. gibt es bei der Dienstbarkeitsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG oder der Gebühr für Ehepakte gemäß § 33 TP 11 GebG auch keine Befreiungsbestimmungen…
…Die persönlichen Gebührenbefreiungen 2.3.1. Der Bund, vom Bund betriebene Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Fonds, deren Abgänge der Bund zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von…
…nach Art. 116a B-VG sind nur hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises von den Gebühren befreit (eingeschränkte persönliche Befreiung). Rz 33: Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis ist der der Gebietskörperschaft unmittelbar durch ein Gesetz verpflichtend übertragene Aufgabenbereich (VwGH 18.10.1984, 83/15…