…Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, etwa Bestechungsgelder, Warendiebstähle oder durch Veruntreuung oder Untreue (vgl. Hofstätter/Reichel…
…2018, Kommentar, 11. Auflage, § 25 Rz 1). Ausnahmsweise sind Einkünfte aus nsA im Veranlagungsweg (ohne Lohnsteuerabzug) zu erfassen, wenn sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber Vorteile aneignet (Veruntreuung, Untreue etc; vgl Jakom, § 25 Rz 2). Da im vorliegenden Fall nicht davon auszugehen ist…
…1999, 94/14/0001, wonach zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG auch solche gehören, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, z.B. Bestechungsgelder oder Warendiebstähle; in diesem Sinne auch VwGH 4.10.1995, 95…
…1999, 94/14/0001, wonach zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG auch solche gehören, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, z.B. Bestechungsgelder oder Warendiebstähle; in diesem Sinne auch VwGH 4.10.1995, 95…
…Bw. einwendet, die zu Unrecht erlangten Beträge unterlägen deshalb nicht der Einkommensteuer, weil er zur Rückzahlung verpflichtet sei, ist darauf hinzuweisen, dass Vorteile, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber verschafft, jedenfalls steuerpflichtig sind (vgl. VwGH 16. Jänner 1991, 90/13/0285). Gemäß …
…veruntreute unter ungeprüfter Zitierung Schuch's, nämlich "Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis gehören auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, den veruntreuten Betrag als einkommensteuerpflichtig qualifiziert und zudem eine Finanzstrafe über den Geschäftsführer verhängt. (VwGH 16.01.1991,90…
…Tz. 12). Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, etwa Bestechungsgelder, Warendiebstähle oder durch Veruntreuung oder Untreue. Vorteile…
…Tätigkeit dem Bf. zugeordnet. Ausnahmsweise seien Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Veranlagungsweg zu erfassen (JAKOM, 2013 § 25 Rz 2), wenn sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber Vorteile aneignet (z.B. bei Warendiebstählen, Veruntreuung - siehe VwGH vom 28.04.11, 2008/15/0259, mwN)…
…Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehörten nach der Rechtsprechung des VwGH auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneigne. Durch die Stellung als Buchhalterin sei die dadurch im Rahmen des Dienstverhältnisses gebotene Gelegenheit genutzt worden, um sich zu bereichern. Zusätzlich…
…dass Sie Gutscheine und Sachleistungen, die Sie als Angestellter von einem Geschäftspartner Ihres damaligen Dienstgebers Gutscheine und Sachleistungen erhalten haben und sich diese ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber angeeignet haben. Im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige bei der Sicherheitsbehörde haben Sie eine Schadensgutmachung iHv 30.000…
…1 Z. 1 EStG 1988 nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.11.2002, 99/15/0154) auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet. Wenn der Dienstnehmer eine ihm durch das Dienstverhältnis gebotene Gelegenheit nutzt, um sich zu bereichern, und…
…X. GesmbH begangen. Lt. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.2.1997 Zl. 95/14/0112 stellen Zuflüsse und geldwerte Vorteile, die sich jemand ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, Einkünfte gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG dar. Somit werden die unten angeführten Zahlungen von…
…dem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG würden nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche gehören, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, etwa Bestechungsgelder, Warendiebstähle oder durch Veruntreuung oder Untreue. Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den…
…Tz 11 des Betriebsprüfungsberichtes führt sie aus, nach derzeit herrschender Rechtsprechung seien Vorteile aus dem Dienstverhältnis auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneigne. Somit würden die Geldbewegungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit qualifiziert. Nur jene Geldbeträge seien im Prüfungszeitraum berücksichtigt…
…einem Dienstverhältnis vereinbarten Entgelte, sondern auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneigne und auf die kein Rechtsanspruch bestünde. Folglich stellten - so die weiteren Ausführungen im Bp.-Bericht vom 11. Jänner 2000 - die "einbehaltenen Gelder" steuerpflichtige Einnahmen dar, die im Wege…
…Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 würden nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche gehören, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneigne. Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschaffe, würden aber nicht dem…
…ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, z.B. Bestechungsgelder oder Warendiebstähle (vgl. VwGH 25.02.1997, 95/14/0112 und VwGH 16.01.1991, 90/13/0285). Geht man davon aus, dass ***1***, wie von der Bf im Vorlageantrag angegeben, ohne ihr Wissen…
…Sinne des § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet. Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschafft, unterliegen aber nicht dem Steuerabzug, sondern sind…
…Sinne des § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG gehören nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet. Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschafft, unterliegen aber nicht dem Steuerabzug, sondern sind im…
…da der Bf. sich diese Vorteile ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet hat und erfasste die Beträge im Wege der Veranlagung unter Hinweis auf VwGH 26.11.2002, 99/15/0154. Die Wiederaufnahme des Verfahrens begründete das Finanzamt mit dem Hervorkommen der Tatsachen der Schwarzumsätze…