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UFSS RV/0865-S/02Dienste ohne Barlohn als Abzugspost
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2003

…ist. § 21 ErbStG lautet: " Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…

UFSW RV/0512-W/06Liegt eine Nachlassverbindlichkeit vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2006

…4 legt demonstrativ fest, was insbesondere vom Erwerb abzuziehen ist. Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird gemäß § 21 ErbStG auf Antrag ein der Arbeit…

UFSW RV/1622-W/07Strittig ist, ob auch für ein Kind die Begünstigung des § 21 ErbStG für die Dienste, die über die Beistandspflicht gemäß § 137 Abs. 2 ABGB hinausgehen, gewährt werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013

… 21 ErbStG sehe vor, dass, sofern der Erwerber im Haushalt oder im Betrieb des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet habe und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat, ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen werde. Die Gesetzesstelle mache dies nicht…

UFSS RV/0157-S/06Keine Anwendbarkeit des § 21 Erbschaftssteuergesetz, wenn überhaupt Barlohn gezahlt worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2006

…ist. § 21 Erbschaftssteuergesetz lautet: "Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…

UFSL RV/0847-L/06Ein Kostenäquivalent für Pflege und Betreuung ist weder als Barlohn abzugsfähig, wenn im eigenen Haus erbracht, noch als Erblasserschuld anzuerkennen, wenn keine rechtliche Verpflichtung bestand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

…wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder Betrieb des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Dienste die früher als drei Jahre vor dem Tode des Erblassers geleistet wurden, werden nicht berücksichtigt. Im gegenständlichen Fall ist…

UFSW RV/1983-W/05Erbschaftssteuerpflicht einer Lebensversicherung Abzug gemäß § 21 ErbStG bei Pflegeleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007

…der Erblasserin vorliegen sollte, iSd. § 21 ErbStG den Abzug eines angemessenen Betrages vom Anfall, auf Grund der von ihm im Haushalt der Erblasserin ohne Barlohn geleisteten Dienste. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass am freien Markt alleine für eine reine, an Werktagen geleistete, Tag- und Nachtsitzwache…

UFSW RV/2109-W/07Abzug gemäß § 21 ErbStG für Pflegeleistungen u. andere Dienste
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2008

…und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Dienste, die früher als drei Jahre vor dem Tode des…

UFSL RV/0548-L/02Pflegeleistungen der Lebensgefährtin des Erblassers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005Teil 1/2

…Arbeit- und Dienstzeit angemessenen Betrag vom Anfall abgezogen werden, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betrieb des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Dienste, die früher als 3 Jahre vor dem Tod des…

UFSW RV/1807-W/05Keine Anwendbarkeit des § 21 ErbStG, wenn der Verstorbene nicht in seinem eigenen Haushalt gepfllegt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2006

…Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) lautet: "Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…

UFSI RV/0091-I/02Unversteuerte Zahlungen an Arbeitnehmer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2004

…die wohl ohne Entlohnung durch den Berufungswerber nicht bestritten hätten werden können. Auch ist anzunehmen, dass im Heimatland der beiden Ausländer Ausgaben zu bestreiten waren (Wohnung - lt. seitens des Berufungswerbers vorgelegtem Gesellschaftsvertrag verfügten beide Ausländer über getrennte Wohnsitze, Telefon, Strom, ...), welche ohne Barlohn nicht bestritten…

UFSL RV/0483-L/09Berufungsvorentscheidung hat die Wirkung eines Bedenkenvorhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2012

…ist ebenso ohne Bedeutung. Gemäß § 21 ErbStG wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag abgezogen, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat…

UFSL RV/0469-L/09Berufungsvorentscheidung hat Wirkung eines Bedenkenvorhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2012

…ist ebenso ohne Bedeutung. Gemäß § 21 ErbStG wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag abgezogen, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat…

UFSG RV/0196-G/11Im Zweifel werden Arbeitsleistungen im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern auf Grund familiärer Beistandspflicht erbracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2011

…und Pflegeleistungen könnten nur im Rahmen des § 21 ErbStG abgezogen werden. Der Erwerber müsse im Haushalt des Erwerbers ohne Barlohn Dienste geleistet haben und dadurch eine fremde Arbeitskraft haben. Die vom Berufungswerber erbrachten Leistungen würden keine Dienstleistungen im Sinne des § 21 ErbStG darstellen. In dem…

UFSG RV/0197-G/11Arbeitsleistungen im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern werden im Zweifel auf Grund familiärer Beistandspflicht erbracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2011

…und Pflegeleistungen könnten nur im Rahmen des § 21 ErbStG abgezogen werden. Der Erwerber müsse im Haushalt des Erwerbers ohne Barlohn Dienste geleistet haben und dadurch eine fremde Arbeitskraft haben. Die vom Berufungswerber erbrachten Leistungen würden keine Dienstleistungen im Sinne des § 21 ErbStG darstellen. In dem…

UFSL RV/0873-L/07Gartenarbeit kann eine fremde Arbeitskraft ersetzen, Botengänge fallen als geringfügige Hilfeleistungen nicht unter §21 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2008

…welcher wie folgt lautet: Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…

UFSF RV/0310-F/04Berechtigt die Haushaltsführung im Rahmen einer Lebensgemeinschaft zur Anwendung des § 21 ErbStG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.04.2005

…Erbschaftsteuer vorgeschrieben. In der Berufung vom 14. September 2004 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor, dass sie im Haushalt des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet habe und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart habe. Es sei daher im eidesstättigen Vermögensbekenntnis vom 29. Juni 2004 und 14…

UFSL RV/0549-L/02Abzug wegen unentgeltlich geleisteter Dienste - Pflege des Lebensgefährten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005Teil 1/2

…Arbeit- und Dienstzeit angemessenen Betrag vom Anfall abgezogen werden, wenn der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betrieb des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat. Dienste, die früher als 3 Jahre vor dem Tod des…

UFSI RV/0092-I/02unversteuerte Zahlungen an Arbeitnehmer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2004

…wohl ohne Entlohnung durch die Berufungswerberin nicht bestritten hätten werden können. Auch ist anzunehmen, dass im Heimatland der beiden Ausländer Ausgaben zu bestreiten waren (Wohnung - lt. seitens des Geschäftsführers der Berufungswerberin vorgelegtem Gesellschaftsvertrag verfügten beide Ausländer über getrennte Wohnsitze, Telefon, Strom, ...), welche ohne Barlohn nicht…

UFSL RV/0651-L/091. Erbschaftssteuer Bemessungsgrundlage: Darlehensforderung und Haushaltsführung der Erbin 2. Vor dem Tod verkaufte Liegenschaft - Kaufpreisforderung oder Einheitswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2012

…bestanden. Der Erblasser habe sich eine volle fremde Arbeitskraft erspart. Die Bw habe ihre Dienste ohne Barlohn verrichtet. III) Liegenschaft Xx A 1.3. Der Erblasser habe den Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung (vollständige Kaufpreiszahlung), welche erst nach dem Tod (Anweisung des Kaufpreises am 31…

UFSF RV/0460-F/10Einbeziehung eines mittels Legates erworbenen Wohnrechtes in die ErbSt-Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2012

…vorzunehmen. § 21 ErbStG lautet: "Hat der Erwerber nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haushalt oder im Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart, so wird auf Antrag ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Anfall abgezogen…