…RV/221-16/14/2001, wurde bereits ausgeführt, dass auch Berufungen den Tatbestand der offenbaren Mutwilligkeit erfüllen können und solche Berufungen die Abgabenbehörden grundsätzlich zur Verhängung von Mutwillensstrafen berechtigen und die Abgabebehörde II. Instanz vorläufig davon Abstand nehme. Mit Bescheid AO 235/2-WStL/03…
…300,- fest und begründet, dass der Begriff "Geldfluss" allgemein verständlich und auch gebräuchlich sei. Da die Bw offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch genommen habe, sei obige Mutwillensstrafe festzusetzen gewesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständlich Berufung, in welcher die Bw vorbringt…
…weder eine erkennbare Aussichtslosigkeit noch eine mutwillige Inanspruchnahme der Tätigkeit des Finanzamtes vorlag oder vorliegt und die angeblich gegebenen Umstände, die eine offenbare Mutwilligkeit beweisen sollten, zum Zeitpunkt des Antrages für 1998 und sogar zum aktuellen Zeitpunkt gar nicht gegeben waren und auch immer noch…
…auch zeitnah – erklärt, weshalb man Ihnen nicht mehr antwortet. Auch wurden Sie bereits am 20. Jänner 2017 auf die offenbare Mutwilligkeit ihrer Behördeninanspruchnahme und die Bestimmung des § 112a BAO hingewiesen. Da diese gelinderen Mittel nicht geeignet waren, eine entsprechende Verhaltensänderung herbeizuführen, war eine Mutwillensstrafe auszusprechen…
…oder Rechtsverfolgung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Für eine offenbare Mutwilligkeit besteht kein Anhaltspunkt. Die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung sind aufgrund der Akten- und Rechtslage samt Beweisen und Zeugen erfolgsversprechend und keinesfalls aussichtslos oder mutwillig. Alle Unterlagen sind aktenkundig. Offenbar aussichtslos ist Rechtsverteidigung…
…§ 112a Tz 4 mit Hinweis auf VwGH 27.5.1999, 97/02/0345 und VwGH 28.6.2006, 2002/13/0133). Offenbar ist die Mutwilligkeit dann, wenn die wider besseres Wissen erfolgte Inanspruchnahme unter solchen Umständen geschieht, dass jedermann die Aussichtslosigkeit, den angestrebten Erfolg zu…
…erkennen müssen (vgl. zB VwGH 24.03.1997, 95/19/1705). Aus den im Sachverhalt genannten Handlungen des Abgabenpflichtigen kann noch nicht auf offenbare Mutwilligkeit geschlossen werden, sondern stellen diese grundsätzlich in der Rechtsordnung vorgesehene Instrumente zur Geltendmachung von Rechten dar. 20. Schlussbesprechung Verfahrensverzögerungen iZm…
…ist, war auf die weiteren Voraussetzungen (Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts; keine offenbare Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung) nicht weiter einzugehen und spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der…
…nicht erfüllt ist, ist auf die weiteren Voraussetzungen (Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts; keine offenbare Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung) nicht weiter einzugehen. Der Antrag auf Verfahrenshilfe ist daher abzuweisen. III. Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…Schwierigkeiten rechtlicher Art aus den dargestellten Gründen nicht erfüllt ist, war auf die weiteren Voraussetzungen (Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts; keine offenbare Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung) nicht weiter einzugehen. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 292 Abs. 1 BAO war der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe…
…Gründen nicht erfüllt ist, war auf die weiteren Voraussetzungen (Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts; keine offenbare Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung) nicht weiter einzugehen und spruchgemäß zu entscheiden. Spruchpunkt II. (Unzulässigkeit einer Revision) Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…Schwierigkeiten rechtlicher Art aus den dargestellten Gründen nicht erfüllt ist, war auf die weiteren Voraussetzungen (Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts; keine offenbare Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung) nicht weiter einzugehen. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 292 Abs. 1 BAO war der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe…
…das Bundesfinanzgericht der Darstellung des Bf., dass ein weiterer Antrag nicht gewollt war. Das Bundesfinanzgericht kann daher in der Formulierung des Vorlageantrages keine offenbare Mutwilligkeit erkennen. Damit ist dem angefochtenen Bescheid jedoch die Grundlage entzogen, sodass er aufzuheben ist. D. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein…
…Kilo heben. Für mich ist hier eigentlich 100 Prozent Sachliche und persönliche Unbilligkeit gegeben. Ich werfe dem Finanzamt ***A** mutwilligkeit vor nicht Ortnungsmäsig zu bearbeiten und mir die Nachsicht bao236 nicht zuzusprechen wollen." "Weiders möchte ich meinen Vorlageantrag volgendes neu Vorbringen. Anbei Steuerkonto Auszug. Ich…
…aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt (Ritz, BAO4, § 112a BAO, Tz 4, mwN). Offenbar ist die Mutwilligkeit dann, wenn die wider besseres Wissen erfolgte Inanspruchnahme unter solchen Umständen geschieht, dass jedermann die Aussichtslosigkeit, den angestrebten Erfolg zu erreichen, hätte erkennen müssen (Ritz, BAO4…
…9 ausgeführt: Eine Aussetzung nach § 212a Abs 2 lit a ist nicht zu bewilligen, soweit die Bescheidbeschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Dies ist nicht mit offenkundiger Erfolglosigkeit oder offenbarer Mutwilligkeit der Bescheidbeschwerde gleichzusetzen (VwGH 26.07.1995, 95/16/0018; aM Stoll…
…212a Abs 2 lit a BAO nicht zu bewilligen, soweit die Bescheidbeschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Dies ist nicht mit offenkundiger Erfolglosigkeit oder offenbarer Mutwilligkeit der Bescheidbeschwerde gleichzusetzten. Anders jedoch VwGH 17.05.2001, 2000/16/0383 wonach eine Abweisung nur dann…
…die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine. Dies sei nicht mit offenkundiger Erfolglosigkeit oder offenbarer Mutwilligkeit der Berufung gleichzusetzen. Dagegen wendet sich die Bw mit dem hier verfahrensgegenständlichen Berufungsschreiben ihres steuerlichen Vertreters vom 20. Jänner 2009 und beantragt dieAufhebung des Abweisungsbescheides und die…
…anzusehen ist, wenn eine nicht die Verfahrenshilfe beanspruchende Partei bei verständiger Würdigung aller Umstände des Falles von der Führung des Verfahrens absehen würde. Wegen gegebener offenbarer Mutwilligkeit erübrigten sich Darlegungen zur zusätzlich noch vorliegenden evidenten Aussichtslosigkeit. Diese bejahte der Verwaltungsgerichtshof zur Kontrolle eines Bescheides, in…
…27. Jänner 2009 eine Mutwillensstrafe in Höhe von je 700,00 € verhängt. Nach Zitierung der gesetzlichen Bestimmung des § 112a BAO und Ausführungen zum Verständnis des Begriffes der "offenbaren Mutwilligkeit" führte das Finanzamt begründend im Wesentlichen aus, dass die im Bescheidspruch genannten Eingaben des Bw…