…Ausbildungs- und Fortbildungsaufwendungen in einem Zusammenhang mit der ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit stehen. Fehlt es an einem derartigen Zusammenhang, kann § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 nicht zur Anwendung kommen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben…
…eingestanden wurde, wenn es darauf hingewiesen hat, dass psychologische Kenntnisse jedem Lehrer nützten. Dass dieser Umstand allein schon für die Herstellung eines objektiven Zusammenhangs der Aufwendungen mit dem ausgeübten Beruf ausreichen würde, wird in der Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 10.4.2008, RV/0958…
…nicht verwandt mit dem einer Lehrerin sei, nicht widersprochen wird. Nach ho. Ansicht sollte aber gerade durch die Einfügung der Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 gewährleistet werden, dass bei Bildungsaufwendungen bereits der Nutzen bzw. der objektive Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf…
…dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen." Fortbildungskosten dienen somit dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, dass…
…eines anderen Berufes abzielen. Im gegenständlichen Fall steht fest, dass es sich bei den vom Bw. beantragten Kosten um keine Fortbildungskosten handelt, weil diese dadurch gekennzeichnet sind, dass sie im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen und dazu dienen, in diesem auf dem Laufenden zu…
…an Beschwerdefälle, in denen "Ausbildungsmaßnahmen" und damit verschiedenen Berufen dienliche Bildungsmaßnahmen zur Beurteilung anstanden, den Maßstab des Nutzens für den ausgeübten Beruf an und leitet hieraus das Bestehen des bereits für Fortbildungsmaßnahmen geforderten objektiven Zusammenhanges mit dem Beruf ab (V wGH 22.09.2005, 2003…
…Fortbildung für die berufliche Tätigkeit zur Sicherung der Einkünfte notwendig. Eine private Veranlassung sei nicht gegeben. Wie Entscheidungen von VwGH, BFH und UFS zeigen würden, habe der enge Werbungskostenbegriff eine Erweiterung erfahren und nähere sich dem Betriebsausgabenbegriff. Der objektive Zusammenhang mit dem Beruf sei auch…
…objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen (VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Der Berufspilotenschein berechtigt gemäß § 36 Abs. 1 Zivilluftfahrt-Personalverordnung - ZLPV, unentgeltlich oder entgeltlich, nicht gewerbsmäßig oder gewerbsmäßig Motorflugzeuge bestimmter Gewichtsklassen im Fluge zu führen. Berufspilot ist demnach ein völlig eingeständiger Beruf…
…BGBl. I 1999/106, eine Lockerung hinsichtlich der Absetzbarkeit von Bildungsmaßnahmen gebracht habe. Eine solche käme nämlich nicht mehr nur bei spezifischer Abstimmung auf eine berufliche Tätigkeit in Betracht, vielmehr genüge ein objektiver Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf. Die Berufungswerberin, die ja nicht "bloß" Lehrerin…
…Bildungmaßnahme im ausgeübten Beruf als Flugdienstberater von Nutzen ist und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweist (vgl. auch RdW 2006, 187). Der VwGH führte weiters unter Bezugnahme auf sein Erkenntnis 22.9.2005, 2003/14/0090, zur Rechtslage nach dem Steuerreformgesetz 2000…
…und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen; sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (VwGH 22. 9. 2005, 2003/14/0090). Abgrenzung zur Lebensführung Sind Bildungsmaßnahmen aber auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem…
…Fort-)Bildung angesehen werden, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind, die aber jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Von einer begünstigten…
…entweder auf dem Laufenden zu bleiben oder eine Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten in dieser Tätigkeit herbeizuführen (VwGH vom 22.11.2006, vom 29.1.2004 und vom 28.10.2004). Es würde ein objektiver Zusammenhang der Fortbildungs- bzw. Ausbildungskosten mit der konkret ausgeübten Tätigkeit…
…bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden (VwGH 21.12.2005, 2001/14/0102; VwGH 24.6.2004, 2001/15/0184). Daneben sind auch Ausbildungsmaßnahmen, soweit sie mit dem ausgeübten oder einem damit verwandten Beruf in Zusammenhang…
…angesehen werden sollen, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind, die aber jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen (s. nochmals insbesondere die…
…und der von ihr ausgeübten Tätigkeit als Pädagogin und Bildungsberaterin. Danach ist sehr wohl davon auszugehen, dass das von der Bw. unternommene Studium im ausgeübten Beruf von Nutzen ist und einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweist die aus dem Psychologiestudium gewonnenen Kenntnisse im…
…somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Der Umstand, dass die gegenständliche Weiterbildung für die berufliche Tätigkeit von Vorteil sein kann, vermag keinen Werbungskostencharakter zu begründen. Denn psychologisches Spezialwissen ist in erster Linie für einen besonderen Personenkreis von Interesse, nämlich für alle Berufe…
…dabei wurde auf Berufszulassungsregeln, Berufsgepflogenheiten sowie auf das Leistungsprofil Bedacht genommen. Daneben sind auch Ausbildungsmaßnahmen, soweit sie mit dem ausgeübten oder damit verwandten Beruf in Zusammenhang stehen, abzugsfähig. Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Im Unterschied zur beruflichen Fortbildung wird…
…dass das Erlernte nicht in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit konkret verwertet werden konnte (siehe etwa VwGH 3.11.2005, 2003/15/0064 ). Der objektive Zusammenhang der Ausbildung mit dem ausgeübten Beruf ist nicht gegeben. Wie schon der Titel des besuchten Seminars…
…als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn sie im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Eine solche begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls dann vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. Warum dieser abgabenrechtliche Grundsatz…