…dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem…
…die Berufung wurde erwogen: In verfahrenrechtlicher Hinsicht ist vorweg anzumerken, dass der angefochtene vorläufige Bescheid vom 17. August 2005 durch den endgültigen Bescheid vom 6. März 2009 gemäß § 200 Abs. 2 BAO ersetzt wurde. Die gegen einen vorläufigen Bescheid gerichtete, noch nicht erledigte Berufung gilt…
…und letzter Satz BAO vor, wonach eine Festsetzung von Aussetzungszinsen vor der Erlassung des einem Aussetzungsantrag nicht stattgebenden Bescheides (bzw. im Fall einer bewilligten Aussetzung vor der Verfügung des Ablaufes) unzulässig ist. Der Hinweis der Bw. auf die noch nicht erledigte Berufung vom 25. 12…
…2008 gerichtete, noch nicht erledigte Berufung gilt gemäß § 274 BAO als auch gegen den gemäß § 295 Abs. 3 BAO geänderten Bescheid vom 23. Juni 2010 gerichtet. Gemäß § 135 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen…
…das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht erfolgten Festsetzung von Säumniszinsen nichts zu ändern. Säumniszinsen stellten nämlich eine objektive Säumnisfolge dar. Die Pflicht zur Erhebung von Säumniszinsen setze eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, nicht aber die Rechtskraft der Festsetzung…
…das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht erfolgten Festsetzung von Säumniszinsen nichts zu ändern. Säumniszinsen stellten nämlich eine objektive Säumnisfolge dar. Die Pflicht zur Erhebung von Säumniszinsen setze eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, nicht aber die Rechtskraft der Festsetzung…
…das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht erfolgten Festsetzung von Säumniszinsen nichts zu ändern. Säumniszinsen stellten nämlich eine objektive Säumnisfolge dar. Die Pflicht zur Erhebung von Säumniszinsen setze eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, nicht aber die Rechtskraft der Festsetzung…
…aus, das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht erfolgten Festsetzung von Säumniszinsen nichts zu ändern. Säumniszinsen stellten nämlich eine objektive Säumnisfolge dar. Die Pflicht zur Erhebung von Säumniszinsen setze eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, nicht aber die Rechtskraft der…
…aus, das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht erfolgten Festsetzung von Säumniszinsen nichts zu ändern. Säumniszinsen stellten nämlich eine objektive Säumnisfolge dar. Die Pflicht zur Erhebung von Säumniszinsen setze eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, nicht aber die Rechtskraft der…
…aus, das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht erfolgten Festsetzung von Säumniszinsen nichts zu ändern. Säumniszinsen stellten nämlich eine objektive Säumnisfolge dar. Die Pflicht zur Erhebung von Säumniszinsen setze eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, nicht aber die Rechtskraft der…
…aus, das bisher noch nicht erledigte Berufungsverfahren gegen den Stammabgabenbescheid vermöge an der zu Recht erfolgten Festsetzung von Säumniszinsen nichts zu ändern. Säumniszinsen stellten nämlich eine objektive Säumnisfolge dar. Die Pflicht zur Erhebung von Säumniszinsen setze eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, nicht aber die Rechtskraft der…
…für die Beschwerdeführerin für die Geländeverfüllungen auf den oben erwähnten Grundstücken Altlastenbeiträge, Säumnis- und Verspätungszuschläge im Gesamtbetrag von 378.643,20 Euro festgesetzt und ihr zur Entrichtung aufgetragen. Dagegen richtet sich die in der Hauptsache eingebrachte und noch nicht erledigte Berufung vom 18. Dezember 2012…
…Beantwortung lautet: "Sehr geehrte Damen und Herren, Als Vertreter der juristischen Person (***Primärschuldner*** ZVR Zahl: ***GZ***) kann ich zur Entlastung meiner Person auf die bereits vor Jahren eingebrachte und bis dato nicht erledigte Berufung des Vereins sowie auf meine Aussage als Obmann beim Handelsgericht Wr…
…Die gegen einen vorläufigen Bescheid gerichtete, noch nicht erledigte Berufung gilt gemäß § 253 BAO neue Fassung (BGBl I 2013/14) als auch gegen den endgültigen Bescheid gerichtet. Die Berufung gegen den endgültigen Bescheid ist als ergänzender Schriftsatz anzusehen (VwGH 28.6.2008, 2006/15/0085).…
…jedenfalls schon erledigt gewesen. Da der UFS für eine Entscheidung über eine erledigte Berufung nicht zuständig sei, und zum Zeitpunkt der Vorlage gegen den Einkommensteuerbescheid vom 7. Juli 2005 keine entsprechende Berufung anhängig gewesen sei, sei die Vorlage vom 8. Juli 2005 nach Meinung des…
…dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem…
…dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem…
…die Berufung entschieden worden, doch sei diese durch die Einbringung der Beschwerde nicht rechtskräftig erledigt, weshalb das Berufungsverfahren noch unerledigt sei. Das Hauptzollamt Graz hat die von der Bf. erhobenen Berufung vom 3. November 2003 mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Februar 2004 als unbegründet abgewiesen. Nach…
…dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem…
…dass eine dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung noch anhängig ist. Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung nicht mehr in Betracht (vgl. zB VwGH 3.10.1996, 96/16/0200). Ist nach der Berufungserledigung ein (einer Sachentscheidung zugänglicher) Aussetzungsantrag unerledigt…