…Bw. hatte die Umsatzsteuersondervorauszahlung für das Jahr 2000 nicht rechtzeitig gemäß § 21 Abs. 1 a UStG 1994 bis zum 15. Dezember dieses Kalenderjahres entrichtet. Das Finanzamt ging daher davon aus, dass im Folgejahr 2001 automatisch die Fälligkeit für die Entrichtung der normalen Umsatzsteuervorauszahlung am 15…
…oder nicht rechtzeitige Entrichtung der Vorauszahlung ad personam zu verantworten hatte (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz mit Kommentar und Rechtsprechung, zu § 29, Seite 515). Wenn auch für eine Selbstanzeige eine besondere formale Gestaltung wie zum Beispiel ausdrückliche Bezeichnung des Anbringens als Selbstanzeige nicht…
…an Umsatzsteuern gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie betreffend die Zahlungszeiträume Jänner bis März 2002 eine vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte Entrichtung von Lohnabgaben und Kammerumlagen gemäß § 49 Abs.1 lit. a FinStrG zu verantworten, wird infolge res iudicata…
…erläutert - kein Verspätungszuschlag, sondern ein Säumniszuschlag verhängt worden sei. 5.) Die Festsetzung eines Säumniszuschlages am 9. September 2009 in Höhe von € 82,97 für die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuerschuld bis 17. August 2009 sei aus den angeführten Gründen zu Recht erfolgt. II. a…
…Entrichtung eines Säumniszuschlages eingetreten ist. Sofern jedoch den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, sind Säumniszuschläge nach § 217 Abs. 7 BAO - je nach den Umständen des Einzelfalls - entweder herabzusetzen oder nicht festzusetzen. Nach der herrschenden Lehre knüpfen Säumnisfolgen ausschließlich an die nicht rechtzeitige…
…der Tag der Entrichtung hinausgeschoben, ohne dass weitere Säumnisfolgen eintreten (vgl. VwGH 21.1.197, 749/70). Die von der Bw. vorgebrachten Gründe beziehen sich ausschließlich auf das Fehlen einer groben Fahrlässigkeit im Hinblick auf das rechtzeitige Stellen eines Antrags auf Zahlungserleichterung, nicht jedoch auf…
…080,71 bewirkt haben, indem sie für diese Monate zu den jeweiligen Fälligkeitstagen weder Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben noch Vorauszahlungen geleistet haben, und dies (die nicht rechtzeitige Entrichtung) nicht der für möglich, sondern für gewiss gehalten haben, II) betreffend das Einzelunternehmen des Dr. H A H als…
…Beschwerden gegen die Säumniszuschlagsbescheide entschieden werde, obwohl über die gegen die Stammabgabenbescheide gerichteten Beschwerden noch nicht abgesprochen wurde (vgl. VwGH vom 24.1.2018, Ra 2017/13/0023). Die Festsetzung der Säumniszuschläge erfolgte mangels rechtzeitiger Entrichtung zum Fälligkeitstag somit - ungeachtet eventueller Abänderungen gemäß § 217 Abs…
…seine Verwaltungstätigkeiten zum Teil am Wochenende erfüllen. Infolge des fehlenden Erlagscheines sei ihm die nicht rechtzeitige Entrichtung der vorgeschriebenen Vorauszahlung zunächst nicht aufgefallen. Darin sei kein grobes Verschulden begründet. Da der Bf seinen Abgabenverpflichtungen sonst immer rechtzeitig nachgekommen sei, werde um Nichtfestsetzung des vorgeschriebenen Säumniszuschlages…
…Abgaben seien bei der Primärschuldnerin uneinbringlich. Die Bw. habe durch die nicht rechtzeitige Entrichtung der Lohnsteuer zu den jeweiligen Fälligkeitstagen ihre abgabenrechtlichen Pflichten verletzt, weil diese, wenn die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht ausreichten, gemäß § 78 Abs…
…jedenfalls in objektiver Hinsicht eine nicht rechtzeitige Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend die Monate Jänner bis Dezember 1995 in der vom Erstsenat vorgeworfenen Höhe zu verantworten hat. Eine gesicherte Zuordnung der strafrelevanten S 738.356,-- zu den einzelnen Voranmeldungszeiträumen wäre aufgrund der Aktenlage zwar nicht vornehmbar…
…oder nicht rechtzeitige Entrichtung der Vorauszahlung ad personam zu verantworten hatte (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz mit Kommentar und Rechtsprechung, zu § 29, Seite 515). Wenn auch für eine Selbstanzeige eine besondere formale Gestaltung wie zum Beispiel ausdrückliche Bezeichnung des Anbringens als Selbstanzeige nicht…
…vorliegt. Im vorliegenden Fall herrscht zwischen den Parteien Übereinstimmung dahingehend, dass das Zahlungserleichterungsansuchen beim Finanzamt nicht rechtzeitig, somit nicht spätestens am Fälligkeitstag eingebracht wurde. Andernfalls läge keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages vor. Unstrittig ist somit, dass durch die verspätete Einbringung grundsätzlich eine Säumnis eingetreten…
…ist im gegenständlichen Fall eindeutig nicht geschehen. Es ist davon auszugehen, dass dem Beschuldigten aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart die Verpflichtung zur Entrichtung von Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt war und dass er durch die nicht rechtzeitige Entrichtung derselben seine steuerlichen Verpflichtungen…
…bedroht, bei dem zur bloßen Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) einer nicht bescheidmäßig festzusetzenden Abgabe noch hinzukommt, dass der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde nicht bis zum fünften Tag nach der Abgabenfälligkeit die Höhe der Abgabenschuld und die Gründe für die nicht rechtzeitige Entrichtung (Abfuhr) der Abgabe bekannt gibt. Pönalisiert…
…bedroht, bei dem zur bloßen Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) einer nicht bescheidmäßig festzusetzenden Abgabe noch hinzukommt, dass der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde nicht bis zum fünften Tag nach der Abgabenfälligkeit die Höhe der Abgabenschuld und die Gründe für die nicht rechtzeitige Entrichtung (Abfuhr) der Abgabe bekannt gibt. Pönalisiert…
…subsumiert, weil zum Tatzeitpunkt die gegenständliche Betriebsprüfung bereits begonnen hat und der Vorsatz des Beschuldigten realistischerweise lediglich auf die verspätete Entrichtung der geschuldeten Beträge gerichtet gewesen sein kann. Für die Zeiträume Jänner bis März 2004 wurden für die K-GmbH nicht rechtzeitig Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet. Wegen…
… 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Diese Tatbestandvoraussetzungen sind im gegenständlichen Fall im Bezug auf den nunmehr durch den Berufungssenat abgeänderten Schuldspruch Punkt 1) des angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates unbestritten gegeben…
…weshalb diese zwischenzeitlich bereits wiederum gemäß § 186 Abs.3 FinStrG als getilgt gilt. Nunmehr wurde neuerlich gegen H der Vorwurf erhoben, für die nicht rechtzeitige Entrichtung von Selbstbemessungsabgaben verantwortlich zu sein, und zwar als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der W GmbH hinsichtlich der Vorauszahlungen an…
…Bf. vorgebrachten Gründe beziehen sich ausschließlich auf das Fehlen einer groben Fahrlässigkeit im Hinblick auf das rechtzeitige Stellen eines Antrags auf Zahlungserleichterung, nicht jedoch auf die Behauptung, dass keine grobe Fahrlässigkeit im Hinblick auf die nicht rechtzeitige Entrichtung der Abgaben vorliegt. Daraus folgt aber auch…