…sondern als rechtliche Beurteilung eines bereits bestehenden Sachverhalts anzusehen sei. Abgesehen davon sei diese Qualifikation erst nach Bescheiderlassung vorgenommen worden und sei somit nicht als neuer Umstand zu werten. Dem Hinweis auf das Erkenntnis des VfGH vom 6.12.1999 (gemeint wohl: 1990) sei entgegenzuhalten…
…gebracht) geführt hätten. Tatsachen sind nicht nur sinnlich wahrnehmbare Umstände, sondern auch innere Vorgänge, soweit sie rational feststellbar sind. Keine Wiederaufnahmsgründe sind hingegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen sowie Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden (Ritz, BAO6, § 303 BAO, Tz 21ff…
…gebe an, Anfang Juli 2008 von ähnlichen Fällen ihrer Kolleginnen und Kollegen gehört zu haben, welche einen Antrag auf Wiederaufnahme bei ihren jeweils zuständigen Finanzämtern gestellt hätten. Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) seien neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die…
…rechtliche Beurteilung der vom Bw. erhaltenen Zahlungen strittig, sondern, ob ein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 bis Abs 3 BAO vorliegt. Wie das Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk in Wien in seiner Berufungsvorentscheidung ausführlich dargelegt hat, sind neue…
…keine Tatsache, gleichgültig, ob die neuen Beurteilungskriterien durch eine Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach früherer Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage gewonnen werden; die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des vorhanden gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung, gleichgültig, durch…
…aus Sicht des Bf. keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel vorlägen, sondern nur eine neue rechtliche Beurteilung getroffen worden sei. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 25.3.2021 führte der Bf. aus, dass sich weitere neue Tatsachen und Beweismittel ergeben hätten. Unter Verweis auf…
…seien - keine neu hervorgekommenen Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar, hält der Berufungsführer im Wesentlichen entgegen, es gehe nicht um die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, sondern um Betriebsausgaben, die bisher nicht bekannt gewesen und daher als neu hervorgekommene Tatsachen zu…
…vorgebracht wurde, die nachträglich geänderte rechtliche Beurteilung der Firmenwertabschreibung durch die Finanzbehörde könne nicht als das "Hervorkommen neuer Tatsachen" beurteilt werden und stelle damit keinen Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für 1994 bis 1999 dar. Zudem sei die Ermessensübung in den…
…im Vorlageantrag). 3. Rechtliche Beurteilung 1. Wiederaufnahme der Verfahren: Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen (ua.) wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung…
…Rechtliche Beurteilung 3.1 Zu Spruchpunkt I. (Beschwerdeabweisung) Nach § 303 Abs 1 lit b der Bundesabgabenordnung (BAO) kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren ua von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen und Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein…
…gekommen sei, dass die Absetzung für Substanzverringerung bisher nicht richtig berechnet worden sei (nämlich pauschal und losgelöst von der jährlichen Abbaumenge) und die Berechnungsmethode korrigiere, stelle dies keine neue Tatsache, sondern eine (neue) rechtliche Beurteilung dar. Wie aus dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 19. Jänner…
…die Festsetzungsgründe nur in rechtlicher Hinsicht eingegangen. Es lässt sich bloß erahnen, dass die belangte Behörde von einem Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel ausgeht. Keinesfalls ergibt sich dies jedoch konkret aus dem Text der Beilage zur Niederschrift. Aus dem hier zu beurteilenden Text lässt sich…
…der auf einen da oder dort bestehenden "Rechtsirrtum" schließen lässt, kann die im Wiederaufnahmsantrag bekanntgegebene neue rechtliche Beurteilung in Bezug auf die Umsatzsteuer weder eine Vorfrage noch eine neu hervorgekommene Tatsache darstellen, weshalb die aus diesen Gründen beantragte Wiederaufnahme der 75 Gesellschaftsteuerverfahren zu Recht abgewiesen…
… dies nicht zuletzt aufgrund der eingereichten Jahresabschlüsse. Es handle sich daher lediglich um eine neue rechtliche Beurteilung der Verteidigungsaufwendungen durch die belangte Behörde und nicht um neu hervorgekommene Tatsachen, weshalb kein Wiederaufnahmsgrund vorliege. Im Rahmen der am 23.11.2022 am Bundesfinanzgericht abgehaltenen mündlichen Verhandlung…
…nunmehr angefochtene Wiederaufnahmebescheid. Es sei somit nicht vom Vorliegen neuer Tatsachen auszugehen. Die Abänderung der Textziffern 3 und 4 des Betriebsprüfungsberichtes würden die Wideraufnahme nicht rechtfertigen, weil es sich dabei lediglich um eine neue rechtliche Beurteilung des bereits ursprünglich bekannten Sachverhaltes handeln würde. Zudem entspreche…
…die bisherige steuerliche Behandlung der Pensionsabfindung, sondern bestätige die bisherige Rechtsprechung des BFG. Auch die Begründung, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen keine Tatsachen oder Beweismittel seien, die neu hervorkommen, sei im vorliegenden Fall verfehlt, da bei Erlassung des Erstbescheides…
…15/0201). Genau eine derartige neue rechtliche Beurteilung wurde aber durch das Urteil des EuGH geschaffen – stellt allerdings keinen Wiederaufnahmegrund dar. Dass von der Existenz dieses Urteils erst spät Kenntnis erlangt wurde, ändert auch nichts an dieser klaren Beurteilung – dies ist auch nicht nach dem…
…Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme des Verfahrens stattzugeben, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Keine neuen Tatsachen sind neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung, Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden…
…Bescheiderlassung bekannt. Es handelt sich somit aus Sicht der Bf. (Antragstellerin) um keine neu hervorgekommene Tatsache. Nachträglich (nach Erlassung bzw. Rechtskraft des Bescheids) bekannt gewordene neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung sind keine Tatsachen und stellen somit keine Wiederaufnahmegründe dar (vgl. Ritz, BAO8…
…Ich beantrage, den Einkommensteuerbescheid ... Aufzuheben und unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.12.2019 einen neuen Einkommensteuerbescheid zu erlassen. Ich beantrage die Wiederaufnahme des Arbeitnehmerveranlagungsverfahrens ... bzw. rege eine Wiederaufnahme von Amts wegen an." 2.1 Rechtliche Beurteilung zu Spruchpunkt I. - Abweisung Gemäß § 303…