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UFSG RV/0392-G/04Bewertung eines als Legat eingeräumten Fruchtgenussrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2007

…12 Abs. 1 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers. Die mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes entstandene Steuerschuld kann in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen nicht mehr beseitigt werden (vgl. VwGH…

UFSG RV/0213-G/07Nachträgliche Geltendmachung einer Gegenleistung bei Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2009

…eine nachträgliche Behauptung zur Minimierung der Steuerbelastung handelt. War aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Gegenleistung ausbedungen, so ist zur Gänze eine Schenkung zustande gekommen und ist die Steuerschuld nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG am 5. Dezember 2006 entstanden. Auch eine nachträgliche Vereinbarung…

UFSL RV/0573-L/03Eine bereits entstandene Schenkungssteuerschuld kann nicht durch die nachträgliche Vereinbarung einer Gegenleistung verringert werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2005

…habe der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass die Parteien im Falle einer gemischten Schenkung durch die nachträgliche Vereinbarung zusätzlicher Gegenleistungen eine für den unentgeltlichen Teil des Geschäftes bereits entstandene Schenkungssteuerpflicht nicht mehr verringern könnten. Am 29. August 2003 stellte der Bw fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über…

BFG RV/7101717/2017Die Begünstigung des § 17 GrEStG setzt eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.12.2020

…Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird. § 17 GrEStG stellt dabei eine Ausnahme von dem für die Verkehrsteuern geltenden Grundsatz dar, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Vereinbarungen…

UFSL RV/0625-L/07Keine Rückabwicklung des Kaufvertrages, wenn tatsächlich lediglich einer der Käufer zu Gunsten des zweiten aus dem Vertrag entlassen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2008

…dass die Käufer mit dem Tage der Vertragsunterfertigung in den tatsächlichen Besitz und Genuss des Kaufobjektes treten. Der Besitz als etwas Tatsächliches kann aber nicht nachträglich durch Vereinbarung ungeschehen gemacht werden. § 17 GrEStG bezieht sich überdies ausschließlich auf das einen Anspruch auf Übereignung begründende Verpflichtungsgeschäft…

UFSL RV/0905-L/07erstmaliger Antrag auf Herabsetzung der GrESt in Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…Rechtsvorgänge, die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Die Steuer ist in der Regel vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Im Verkehrssteuerrecht kann eine einmal entstandene Steuerschuld in der Regel durch nachträgliche Vereinbarungen nicht mehr beseitigt werden. Allerdings stellt …

BFG RV/6100645/2017Besteuerung einer Diensterfindung - außergerichtliche Vergleichssumme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 1/2

…nachdem auch die Erfindungen im Rahmen des Dienstverhältnisses mit Mitteln des Dienstgebers zustande kamen und nachträgliche Vereinbarungen über die Diensterfindungsvergütung Nachträge zum Dienstvertrag darstellen (auf die ausführliche Bescheidbegründung wird verwiesen). Mit 13.10.2017 (Verlängerung der Beschwerdefrist bis 15.10.2017) brachte der Steuerpflichtige die…

BFG RV/7100351/2014Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 GrEStG 1987.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.07.2015

…Einfluß, ebenso, dass der Kaufpreis nicht ausgefolgt wurde. Die Grunderwerbsteuer wurde daher in der genannten Höhe grundsätzlich vom Finanzamt zu Recht festgesetzt. Im Verkehrssteuerrecht kann eine einmal entstandene Steuerschuld in der Regel durch nachträgliche Vereinbarungen nicht mehr beseitigt werden. Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz stellt …

UFSL RV/1345-L/02Einräumung eines Wohnungsrechtes bei nachträglich, wegen Auflösung der Lebensgemeinschaft erklärtem, rückwirkendem Verzicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2003

…KG Y einverleibt werde. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 16. November 2001 begründete das Finanzamt damit, dass in der Regel eine auf Grund des Gesetzes entstandene Steuerschuld durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarung, möge dieser von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden könne…

BFG RV/7102680/2024Fremdüblichkeit einer Vereinbarung für Substanzabgeltung für ein Vorbehaltsfruchtgenussrecht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2026Teil 1/2

…tatsächlich erfolgen. Im Falle einer nachträglichen Vereinbarung könne der Abzug in Höhe der Afa frühestens in dem Veranlagungszeitraum der erstmaligen Zahlung geltend gemacht werden. Dagegen genügten nachträgliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen dem Kriterium der Fremdüblichkeit nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.01.2019, Ra 2017…

BFG RV/7101351/2011Ein Zuschuss den die Verkäuferin für Baumaßnahmen gewährt, stellt keine Kaufpreisminderung für den Erwerb des Grundstücks dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2017

…mit Verwirklichung des steuerpflichtigen Erwerbsvorganges, d.h. mit Unterfertigung des Kaufvertrages vom 29. Dezember 2009 entstanden. Im Verkehrssteuerrecht kann eine einmal entstandene Steuerschuld in der Regel durch nachträgliche Vereinbarungen nicht mehr beseitigt werden. Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz stellt §17 GrEStG dar: "..... (3) Wird die…

BFG RV/7104618/2017Bei einem Rückkauf einer Versicherung kommt es nach § 6 Abs. 1a Z. 2 lit. a VersStG nicht darauf an, was ursprünglich bei Vertragsabschluss vereinbart war, sondern was im Zeitpunkt des Rückkaufs vereinbart ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.10.2017

…Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages vereinbarten Prämienfreistellungen verwirklicht und hält deshalb eine erst nachträglich vereinbarte Prämienfreistellung für eine Nachversteuerung nach diesem Tatbestand für unschädlich. Das revisionswerbende Finanzamt wendet dagegen ein, nachträgliche Vereinbarungen einer Prämienfreistellung stellten eine Vertragsänderung dar und die Nachversteuerung bei einem solchen geänderten…

BFG RV/7103206/2014Rücktritt wegen Nichterfüllung der Vertragsbedingungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2014

…in der Regel durch nachträgliche Vereinbarungen nicht mehr beseitigt werden. Allerdings stellt § 17 GrEStG die Ausnahme zu diesem Grundsatz dar. Als Gründe für eine Nichtfestsetzung oder für die Abänderung der Steuer sind im § 17 Abs. 1 Z. 1 GrEStG a) eine Vereinbarung zwischen denselben Vertragspartnern…

UFSL RV/0822-L/10Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges am selben Tag zwischen Lebensgefährten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2013

…November 2009 die Nichtfestsetzung der GrESt begehrt. § 17 GrEStG stellt eine Ausnahme von dem für die Verkehrsteuern geltenden Grundsatz dar, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht wieder beseitigt werden kann. Die Anwendung…

UFSW RV/0536-W/12Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges, wenn Veräußerer Verfügungsmacht nicht wieder erlangt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

…Abs. 4 GrEStG auf Antrag die Steuer entsprechend abzuändern. § 17 GrEStG stellt eine Ausnahme von dem für die Verkehrsteuern geltenden Grundsatz dar, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht wieder beseitigt werden kann…

UFSW RV/1490-W/08Aufhebung des Schenkungssteuerbescheides, weil die Zuwendung nicht ausgeführt wurde (diesfalls: das geschenkte Nutzungsrecht wurde vom Berechtigten nicht ausgeübt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2012

…Punkt erstens dieses Vertrages nur einen Geschenkgeber gibt. Nachdem von der Verhandlungsleiterin mitgeteilt wurde, dass im Falle einer entstandenen Schenkungssteuerschuld, nachträgliche Vereinbarungen an diesen Umstand nichts zu ändern vermögen, erklärte er, dass zum verfahrensgegenständlichen Schenkungsvertrag kein Nachtrag mehr beigebracht wird. Letztlich ersuchte der rechtliche Vertreter…

UFSW RV/2367-W/08Unbare Entnahmen und Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…bei der Vereinbarung der vorbehaltenen Entnahme Zinsenlosigkeit vereinbart, entsteht die Steuerschuld gleich. Daran vermag auch die im später gefassten Umlaufbeschluss vereinbarte Verzinsung nach drei Jahren nichts zu ändern. Im Bereich der Verkehrsteuern gilt der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerschuld durch nachträgliche Vereinbarungen nicht beseitigt…

UFSW RV/3158-W/07Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009

…die Festsetzung entsprechend abzuändern, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung rückgängig gemacht wurde. § 17 GrEStG stellt dabei eine Ausnahme von dem für die Verkehrsteuern geltenden Grundsatz dar, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Vereinbarungen, mag diesen von…

UFSW RV/3159-W/07Aufhebung gem. § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009

…die Festsetzung entsprechend abzuändern, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung rückgängig gemacht wurde. § 17 GrEStG stellt dabei eine Ausnahme von dem für die Verkehrsteuern geltenden Grundsatz dar, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Vereinbarungen, mag diesen von…

UFSW RV/3160-W/07Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009

…die Festsetzung entsprechend abzuändern, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung rückgängig gemacht wurde. § 17 GrEStG stellt dabei eine Ausnahme von dem für die Verkehrsteuern geltenden Grundsatz dar, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Vereinbarungen, mag diesen von…