Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…
Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…
…die Dauer, das Ziel und der Zweck jeder einzelnen Dienstreise zeitnah darzustellen und durch entsprechende Aufzeichnungen zu belegen. Eine nachträgliche Beweisführung kann dabei den Nachweis durch taugliche zeitnahe Aufzeichnungen nicht ersetzen. Eine Schätzung pauschaler Ersatzleistungen kommt im Übrigen nicht in Frage (vgl. zB VwGH 22…
…Glaubhaftmachung gemäß § 138 BAO ist daher ausgeschlossen. Eine nachträgliche Beweisführung kann den Nachweis durch taugliche zeitnahe Aufzeichnungen nicht ersetzen. Ein Beweisverfahren oder Glaubhaftmachungsverfahren kann daher nur etwa in Fällen in Betracht kommen, in denen die Echtheit oder Richtigkeit inhaltlich ausreichender Aufzeichnungen von der Abgabenbehörde bezweifelt…
…nachprüfbar sein. Dies sei zumindest durch das Datum, die Dauer, das Ziel und den Zweck der einzelnen Dienstreise darzulegen und durch entsprechende Aufzeichnungen zu belegen. Im Übrigen könne eine nachträgliche Beweisführung den Nachweis durch taugliche zeitnahe Aufzeichnungen nicht ersetzen (vgl. hg. Erkenntnis vom 19. September…
…Glaubhaftmachung gemäß § 138 BAO ist daher ausgeschlossen. Eine nachträgliche Beweisführung kann den Nachweis durch taugliche zeitnahe Aufzeichnungen nicht ersetzen. Ein Beweisverfahren oder Glaubhaftmachungsverfahren kann daher nur etwa in Fällen in Betracht kommen, in denen die Echtheit oder Richtigkeit inhaltlich ausreichender Aufzeichnungen von der Abgabenbehörde bezweifelt…
…beantragt. Die Beschwerde wird wie folgt begründet: Grundsätzlich werde angemerkt, dass nach wie vor vom Werbungskostencharakter sämtlicher beantragter Aufwendungen ausgegangen werde. Da jedoch die diesbezügliche (nachträgliche) Beweisführung nicht einfach erscheine, beschränke sich der Bf. im Rahmen dieser Beschwerde auf die Berechnung der Fahrtkosten. Anlässlich einer…
…die Dauer, das Ziel und den Zweck der einzelnen Dienstreise zeitnah darzulegen. Eine nachträgliche Beweisführung kann den Nachweis durch zeitnahe Aufzeichnungen nicht ersetzen und eine bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus; die Richtigkeit muss für das Finanzamt stets leicht überprüfbar sein (VwGH 22.4.1992, 87…
…die Dauer, das Ziel und den Zweck der einzelnen Dienstreise zeitnah darzulegen. Eine nachträgliche Beweisführung kann den Nachweis durch zeitnahe Aufzeichnungen nicht ersetzen und eine bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus; die Richtigkeit muss für das Finanzamt stets leicht überprüfbar sein (VwGH 22.4.1992, 87…
…Arbeitgebers für jede einzelne Dienstfahrt zu Grunde liegen. Eine nachträgliche Beweisführung kann einen derartigen zeitnahen Nachweis nicht ersetzen; eine bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. Die Berechnungsunterlagen müssen so gestaltet sein, dass sie auch nachträglich bei der Überprüfung durch das Finanzamt die Kontrolle sowohl des dienstlichen…
…Arbeitgebers für jede einzelne Dienstfahrt zu Grunde liegen. Eine nachträgliche Beweisführung kann einen derartigen zeitnahen Nachweis nicht ersetzen; eine bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. Die Berechnungsunterlagen müssen so gestaltet sein, dass sie auch nachträglich bei der Überprüfung durch das Finanzamt die Kontrolle sowohl des dienstlichen…
…Fahrtenbuch) muss grundsätzlich bereits bei der Leistung des Arbeitgebers für jede einzelne Dienstfahrt zu Grunde liegen. Eine nachträgliche Beweisführung kann einen derartigen zeitnahen Nachweis nicht ersetzen; eine bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. Nachträgliche "Konstruktionen" können dementsprechend steuerlich keine Anerkennung finden. Eine Schätzung der Reisekostenersätze nach …
…sonstigen Unterlagen ersichtlich sein. Ein Nachweis jeder einzelnen Dienstreise (Nächtigung) ist erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. Eine nachträgliche Beweisführung kann den Nachweis durch taugliche zeitnahe Aufzeichnungen nicht ersetzen (VwGH vom 22. April 1992, 87/14/0192). Da die Bw. aufgrund des Vorhaltes vom…
…daher auch an der Voraussetzung, dass die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein muss. Eine nachträgliche Beweisführung kann den Nachweis durch taugliche zeitnahe Aufzeichnungen nicht ersetzen (VwGH 22.4.1992, 87/14/0192). Eine Schätzung der Reisekostenersätze nach…
…sie auch nachträglich bei Überprüfung durch das Finanzamt sowohl die Kontrolle des Dienstzweckes der einzelnen Fahrt, als auch der tatsächlich zurückgelegten Fahrtstrecke erlauben. Dies kann etwa durch ein entsprechend gestaltetes Fahrtenbuch erfolgen. Eine Glaubhaftmachung gemäß § 138 BAO ist aber ausgeschlossen. Eine nachträgliche Beweisführung kann den…
…genügt es, wenn die Dienstreise dem Grunde nach jederzeit dem Finanzamt nachgewiesen werden kann. Eine nachträgliche Beweisführung an Stelle zeitnaher Aufzeichnungen, eine nachträgliche Herausrechnung aus einer pauschalen Abgeltung durch den Arbeitgeber ist unzulässig. Als Beweismittel wird in der Regel ein Fahrtenbuch in Frage kommen, dessen…
…Adr. , gerichteten Nachforderungsbescheiden vom 13. August 2012, Zlen. 123 , nahm das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien die nachträgliche buchmäßige Erfassung einer Zollschuld vor. Durch die Annahme der Zollanmeldungen zu den CRN Nummern wie im Erstbescheid genannt, sei für die Bf. die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 201 Abs…
…10. Dezember 2004 der zuständigen poln. Behörde Erinnerung und gab dieser bekannt, dass nach Ablauf von zehn Monaten nach dem Ersuchen um nachträgliche Prüfung die Gewährung der Präferenzbehandlung abgelehnt werden müsse. Am 18. Jänner 2005 teilte die zuständige poln. Behörde dem Kompetenzzentrum Ursprung mit, dass…
…8. November 2004 der zuständigen poln. Behörde in Erinnerung und gab dieser bekannt, dass nach Ablauf von zehn Monaten nach dem Ersuchen um nachträgliche Prüfung die Gewährung der Präferenzbehandlung abgelehnt werden müsse. Am 18. Jänner 2005 teilte die zuständige poln. Behörde dem Kompetenzzentrum Ursprung mit…
…30.10.2003, GZ.100/90089/16/2003-StrI-Ref 2 (= Mitteilung einer gem. Art.220 Abs.1 Zollkodex nachträglich buchmäßig erfassten Abgabenschuld (Differenzbetrag) iHv € 8.359,94, davon € 7.599,37 an Zoll und € 760,57 an Abgabenerhöhung nach § 108…