…keineswegs eindeutig auf die künftige Vermietung mehrerer Wohnungen hin, es bestehe kein erkennbarer Zusammenhang mit einer künftigen Einkunftsquelle. Der angeblich innere Entschluss der Liegenschaftseigentümer zur Aufnahme einer Vermietungstätigkeit habe sich in keinerlei Handlungen nach außen hin dokumentiert, ein zielstrebiges Hinarbeiten um ein vermietbares Objekt zu…
…Gebäude, der Erneuerung von Versorgungsleitungen und dem Legen von Leitungen im Erdgeschoss und Obergeschoss sowie dem Ausmalen der Wohnung im Erdgeschoss im Zuge der Bauarbeiten für die Behindertenwohnung allein kann ohne Vorliegen weiterer Umstände nicht auf eine nach außen klar erkennbare Vermietungsabsicht der Bw. hinsichtlich…
…sie den Abzug mit der Begründung, dass im betreffenden Jahr 2022 keine Vermietungsabsicht vorgelegen hat. Strittig ist, ob der Beschwerdeführer im Jahr 2022 eine nach außen erkennbare Vermietungsabsicht hatte und folglich die angefallenen Ausgaben als vorbereitende Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG zum Abzug zuzulassen…
…VSt-Abzug noch nicht versagt werden. Es muss aber bereits im Zeitpunkt des Bezugs der Vorleistungen mit entsprechender Gewissheit feststehen, dass diese mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen (s auch VwGH 28.6.2012, 2010/15/0016). Die Vermietungsabsicht muss objektiv erkennbar nach außen in…
…wäre. Die Errichtung der beiden Mietwohnungen, der fehlende Eigenbedarf, die naheliegende Vermarktung einer Investition und die Beauftragung der I im Jahr 2019 mit deren Dienstleistungen belegen ausreichend eine spätestens im Jahr 2019 nach Außen erkennbare Vermietungsabsicht. Dazu kommt, dass die Bf zielstrebig auf diese Vermietung…
…E-Mail konnte keine ernsthafte und nach außen erkennbare Vermietungsabsicht erschlossen werden. In dieses Bild fügt sich auch, dass die Bf erst über Aufforderung des Finanzamtes den Beginn ihrer Vermietungstätigkeit im Jänner 2016 angezeigt hat. Dabei ist sie selbst noch von einem Vermietungsbeginn mit 01…
…laut Bw.) Personen ebenfalls nicht nach außen hin auf eine erkennbare Vermietungsabsicht betreffend einzelner verstreut im Gebäude, mehrheitlich im Keller gelegener Räume geschlossen werden. Unabhängig davon, dass der vorgelegte nicht unterfertigte und nicht vergebührte Mietvertrag nicht als nach außen hin erkennbare Vereinbarung zwischen der Bw…
…dass mangels ernsthafter Vermietungsabsicht keine Einkunftsquellenzugehörigkeit vorliege, eine nach außen hin erkennbare Vermietungsabsicht nicht gegeben sei, der Erwerb der Liegenschaft zum Teil aus verschiedenen privaten Motiven erfolgt sei und aus der bloßen Möglichkeit, das Objekt gegebenenfalls vermieten zu können, keine ernsthafte Vermietungsabsicht abgeleitet werden könne…
…eine nach außen hin erkennbare Vermietungsabsicht bereits in den Jahren 2014 bzw 2015 hinweisen würden. Das Argument der Bf. - unter Hinweis auf die Entscheidung des BFG RV/7102338/2015 vom 1.7.2016 - eine Vermietung zu einem späteren Zeitpunkt müsse als Indiz für die Vermietungsabsicht…
… Beschwerdeführerin) beabsichtigt war. Eine nach außen hin erkennbare klare Vereinbarung einer Vermietungsabsicht (unternehmerische Tätigkeit) kann unter diesen Gegebenheiten nicht erkannt werden. < Besprechung BP mit Steuerberater und C B am 8.5.2017: „ … werde Firma O beauftragen …“ Also erst nachdem zu erkennen war…
…Ergebnis, dass die Vermietungsabsicht des Bw. erst mit dem Abschluss des schriftlichen Mietvertrages vom 6. Juni 2005 eindeutig und zweifelsfrei nach Außen erkennbar in Erscheinung getreten ist. Diese Beurteilung ergibt sich vor allem aus der Tatsache der unentgeltlichen Bereitstellung des "alten" Gebäudes des Bw. in…
…dass in jenen Fällen, in denen die Rechtsprechung (siehe Zitate oben) keine nach außen hin einem unbefangenen Dritten als Vorbereitungshandlungen einer unternehmerischen Tätigkeit erkennbare Handlung feststellen konnte, gerade das Finanzamt oftmals die einzige Stelle war, der gegenüber eine angebliche Vermietungsabsicht, insbesondere bei Geltendmachung steuerlicher Vorteile…
…Mietzahlungen benutzt wurde, handelt es sich dabei um eine neue Tatsache. Zudem war der Behörde bei Erlassung der Umsatzsteuerbescheide 2011, 2012 und 2014 die fehlende nach außen gerichtete und somit objektiv erkennbare Vermietungsabsicht, wie in Tz 3 des Prüfberichts dargestellt, nicht bekannt. Auch dabei handelt…
…Betätigung kein eindeutiges Bild ergibt, diese allerdings nur insoweit, als ein solches Ertragsstreben durch ein Handeln nach Wirtschaftlichkeitsprinzipien nach außen erkennbar in Erscheinung tritt. Unter der Ertragsfähigkeit einer Betätigung als Tatbestandsvoraussetzung ihrer Einkunftsquelleneigenschaft ist die Eignung der Tätigkeit zu verstehen, einen der positiven Steuererhebung aus…
…davon aus, dass frühestens im September 2006, falls nach der Absage der C (E-Mail vom 18. September 2006) keine weiteren, nach außen erkennbaren anderen Vermietungsversuche unternommen worden seien, von einer nicht mehr bestehenden ernsthaften Absicht zur Erzielung von Einnahmen ausgegangen werden könne. Erst im…
…Zudem sei die bevorstehende Vermietung am 27. Dezember 2000 anlässlich einer persönlichen Vorsprache der Berufungswerber beim Finanzamt angezeigt worden. Dies sei jedenfalls eine nach außen hin erkennbare Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. August 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen…
…neue Tatsachen hervorgekommen wären, die eine solche Neubewertung rechtfertigen würden. Zum Nachweis einer Vermietungsabsicht könnten verschiedene Beweismittel herangezogen werden, sofern diese über bloße Absichtserklärungen hinausgehen würden. Die durchgeführten Entrümpelungs- und Sanierungsmaßnahmen würden eindeutig solche nach außen erkennbare Handlungen darstellen. Die vom Bf. getätigten umfangreichen Investitionen…
…Juni 2012, 2010/15/0016). Lässt sich somit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung anhand der oben ausgeführten objektiven, klar nach außen erkennbaren Umstände die ernsthafte Vermietungsabsicht bereits ab Anschaffung des Reihenhauses belegen, dann rechtfertigt dies beim zweistufigen Prüfungsschema in Stufe 1 die schlüssige Feststellung, dass im…
…Vermietungsabsicht entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder diese aufgrund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht (vgl. VwGH 18.3.1997, 96/14/0045; 4.6.2003, 99/13/0173). Wird für eine Betätigung eine ernsthafte, nach außen erkennbare…
…und deshalb jahrelang den Verkauf der Wohnung ankündet. Selbst wenn man davon ausginge, hätte spätestens am Tag nach der Erteilung der Benützungsbewilligung nach außen erkennbare Handlungen gesetzt werden müssen. Dies vor allem in Hinblick auf die Problematik, die sich für Werbungskosten und Vorsteuern bei leer…