…Bw. hat in seiner Berufung selbst dargetan, dass die Anweisung zur Überweisung am 9. Juli 2009, daher innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit (8. Juli 2009), erfolgte. Obwohl Sinn der Bestimmungen über Respirofristen dabei aber keineswegs die Einräumung einer weiteren Frist zur Abgabenentrichtung ist, vielmehr…
…frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. § 21 Abs. 5 UStG 1994: Durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung wird keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Zum Beschwerdepunkt der Entscheidung über den Säumniszuschlagsbescheid vor Beschwerde gegen den Stammabgabenbescheid: Zum…
…Umbuchung nicht abgedeckte restliche Umsatzsteuer (428,06 €) wurde von der Bw. am 23.10.2012 entrichtet. Da somit die Tilgungswirkung erst nach der Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld der Bw. (15.5.2012) eingetreten ist, liegen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Festsetzung des Säumniszuschlages unstrittig vor. …
…ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe des § 217 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Einleitend ist im Hinblick auf die Berufungsausführungen zunächst auf…
…Fall hat die Bw. offenbar im Vertrauen darauf, dass die Überweisung auf das Postscheckkonto der Abgabenbehörde innerhalb von zwei Tagen zu einer entsprechenden Gutschrift führt, den Überweisungsauftrag laut Aktenlage erst nach Fälligkeit (15. Dezember 2004) der den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeiten am 17. Dezember 2004 erteilt…
…einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus (vgl. VwGH vom 17.9.1990, 90/15/0028). Ob im Zusammenhang mit der Berufung gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide, somit NACH Eintritt der Fälligkeit der Abgabenschuld ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO eingebracht wurde, ist für den vorliegenden Fall…
…die Sonderzahlung entfallenden Lohnabgaben auf dem Abgabenkonto automatisch der unzutreffende Fälligkeitstag 15.1.2009 ausgewiesen wurde). Die im Zuge der GPLA nachgeforderten Lohnabgaben 2008 waren zwischen 15.2.2008 (Lohnabgaben für Jänner 2008) und 15.1.2009 (Lohnabgaben für Dezember 2008) fällig. Die Einhebungsverjährung nach …
…dass eine nach § 217 Abs. 7 BAO zu würdigende Fallkonstellation gegeben ist, zumal von keinem groben Verschulden auszugehen ist, wenn sich die Abgabepflichtige für die Überweisung ihrer Abgaben eines Kreditinstitutes bedient und die Gutschrift trotz Überweisung am Fälligkeitstag nicht innerhalb der Respirofrist am Konto der…
…erst nach Eröffnung dieses Verfahrens, so ändert auch die im Zuge einer solchen Festsetzung gemäß § 210 Abs. 4 BAO zustehende Zahlungsfrist nichts daran, dass die Abgaben nicht zum Fälligkeitstermin entrichtet wurden und damit eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher (Melde- und) Zahlungspflichten vorliegt. Führt ein Geschäftsführer als…
…in der Berufung nichts vorgebracht. Der Umstand allein, dass ein Zahlungserleichterungsansuchen einen Tag nach Ablauf der Fälligkeit bei der Abgabenbehörde eingebracht wird, kann ohne nähere Ausführungen zum Hergang nicht von vornherein als bloß minderer Grad des Versehens gewertet werden. Tatsache ist, dass der Einkommensteuerbescheid 2007…
…5. 2009 gab das Finanzamt der Berufung im Wesentlichen mit der Begründung keine Folge, dass die Anlastung der Säumniszuschläge durch den erst nach Eintritt der Fälligkeit der Umsatzsteuer gestellten Aussetzungsantrag nicht vermieden werden habe können. Mit Eingabe vom 15. 6. 2009 wurde die Entscheidung über…
…Fall hat der Bw. offenbar im Vertrauen darauf, dass die Überweisung auf das Postscheckkonto der Abgabenbehörde innerhalb von zwei Tagen zu einer entsprechenden Gutschrift führt, den Überweisungsauftrag laut Aktenlage erst nach Fälligkeit (15. November 2005) der den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeiten am 16. November 2005 erteilt…
…dass spätestens am fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit keine Umsatzsteuer (im vollen Umfang) entrichtet ist und findet sich damit ab. Zum wiederholten Einwand einer Krankheit zu den Fälligkeitsterminen: UVA 08/2020 Krankenstand seit 21.9.2020 (bis über den 15.10.2020) UVA 12/2020…
…3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wird. Da der Antrag auf Gewährung der Zahlungserleichterung jedoch erst nach Fälligkeit der Abgabe eingebracht wurde, war dieser nicht mehr zeitgerecht und konnte daher keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten…
…nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt und der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages nicht bekanntgegeben und zwar: Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 06/2013 in der Höhe von € 4.440,37 Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 07…
…in den den angefochtenen Säumniszuschlagsfestsetzungen zu Grunde liegenden Abgaben- und (Lohnsteuer)Haftungsbescheiden jeweils darauf hingewiesen, dass die betreffenden Abgaben bereits fällig waren. Da es sich um Abgabenfestsetzungen nach deren Fälligkeit handelte, wurde für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat im Sinne des § 210 Abs…
…Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. § 21 Abs. 5 UStG 1994: Durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung wird keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Zunächst ist festzuhalten, dass der Säumniszuschlag eine objektive…
…angegebenen Tag eingereicht wird. Der Unternehmer hat eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Nach der Aktenlage hat die Bf am 14.2.2014 die Umsatzsteuervoranmeldung 12/2013 mit einer ausgewiesenen Zahllast von € 24.953,40 beim Finanzamt eingebracht, ohne die ausgewiesene…
…a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. S-GmbH vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben nicht spätestens am 5 Tag nach Fälligkeit entrichtet habe, und zwar Vorauszahlungen an Umsatzsteuern Mai 2003 in Höhe von € 2.007,32, Juli bis September 2003…
…a FinStrG, die Umsatzsteuervorauszahlung 06/2019 iHv € 75.000,00 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet zu haben) gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Als Begründung wurde Folgendes ausgeführt: "Auf Grund des durchgeführten Beweisverfahrens, insbesondere Einsichtnahme in die Veranlagungsakten und Verlesung des Strafaktes steht…