…ist, hat das Bundesfinanzgericht gemäß § 279 BAO in der Sache selbst zu entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn die Abgabenbehörde die Beschwerde mit einer formalen Beschwerdevorentscheidung erledigt und somit das BFG erstmals meritorisch über die Beschwerde abspricht (BFG 17.2.2015, RV/5101670/2014). Dem…
…den Verwaltungsgerichtshof gem. Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Am 14.2.2014 wurde vom FA (FA) der streitanhängige Körperschaftsteuerbescheid 2012 erlassen. In der Begründung wird ausgeführt, dass aufgrund der Nichtabgabe der Steuererklärungen die Besteuerungsgrundlagen gem. …
…der beschwerdeführenden Partei an die Verwaltungsbehörde zu deren Nachteil abweicht (formelle Beschwer) oder wenn mangels Antrages die Verwaltungsbehörde die beschwerdeführende Partei durch ihren Verwaltungsakt belastet (materielle Beschwer). Voraussetzung dafür, dass das Bundesfinanzgericht über eine Beschwerde meritorisch entscheiden darf, ist daher das Vorliegen einer rechtlichen Beschwer…
…2005/15/0126). Das Finanzamt hat somit über einen Wiederaufnahmeantrag entschieden, ohne zuvor ein Mängelbehebungsverfahren abzuführen. Ergeht trotz solcher inhaltlicher Mängel vor deren Behebung eine meritorische Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag, ist diese rechtswidrig (VwGH vom 2.3.2006, 2005/15/0126; VwGH vom 24.6…
…nach Art. 133 Abs. 6 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist gemäß § 25a Abs. 4 Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) kraft Gesetzes nicht zulässig. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine ordentliche Revision durch die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6…
…Verfahren vorliege, zurückgewiesen werden durfte, wäre über den Antrag (nicht erst in der Beschwerdevorentscheidung) meritorisch abzusprechen gewesen. Außer in den Fällen des § 278 hat das Verwaltungsgericht gemäß § 279 Abs. 1 BAO immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im…
…ist dem unabhängigen Finanzsenat im Rahmen der vorliegenden Entscheidung alleine deshalb verwehrt, weil Gegenstand des dem gegenständlichen Vorlageantrag zugrunde liegenden erstinstanzlichen Abgabenverfahrens ausschließlich die Frage war, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen. Eine meritorische Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates über die auf eine…
…vom 1. März 2004 inhaltlich auseinander gesetzt und diesen abgewiesen. Voraussetzung für die meritorische Entscheidung einer Behörde über einen Antrag ist jedoch, dass der Antragsteller legitimiert ist einen solchen zu stellen. Unabhängig von der Frage, ob der von der Beschwerdeführerin aufgezeigte Sachverhalt unter einen der…
…Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Auch eine Aufhebung der angefochtenen Bescheide kann nur in Form einer meritorischen Entscheidung - also in der Sache selbst - erfolgen. Dies bedeutet…
…1 lit. a BAO zurückzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3) Zur Berufung gegen die "Haftungs- und Abgabenbescheide" betreffend Kapitalertragsteuer und Säumniszuschläge 2003 bis 2005: Im Gefolge der im Jahr 2007 durchgeführten Betriebsprüfung wurden mit "Haftungs- und Abgabenbescheiden" vom 11. September 2007 auch Kapitalertragsteuer…
…Obwohl das Anbringen vom 25. November 2008 somit als unzulässig zurückzuweisen gewesen wäre, erfolgte seitens des Finanzamtes eine meritorische Entscheidung. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.1.2004, 2002/15/0081, 2003/15/0081) ist im Falle von Zweifeln über den Inhalt des Spruches…
…Berufungsvorentscheidung nicht aus diesem Grunde aufheben dürfen, weil die Bf durch die meritorische Erledigung des Antrages auf Herausgabe des beschlagnahmten Fahrzeuges in ihren Rechten ja nicht verletzt worden ist. Über die gegenständliche Beschwerde war somit spruchgemäß zu entscheiden, und zwar ohne dass es hiebei eines…
…jene Berufungsvorentscheidung nicht aus diesem Grunde aufheben dürfen, weil der Bf durch die meritorische Erledigung des Antrages auf Herausgabe des beschlagnahmten Fahrzeuges in seinen Rechten nicht verletzt worden ist. Über die gegenständliche Beschwerde war somit spruchgemäß zu entscheiden, und zwar ohne dass es hiebei eines…
…Berufungsvorentscheidung nicht aus diesem Grunde aufheben dürfen, weil die Bf durch die meritorische Erledigung des Antrages auf Herausgabe des beschlagnahmten Fahrzeuges in ihren Rechten ja nicht verletzt worden ist. Über die gegenständliche Beschwerde war somit spruchgemäß zu entscheiden, und zwar ohne dass es hiebei eines…
…iVm §§ 2 Abs.1, 108 Abs.1 ZollR-DG gegründeten Eingangsabgabenbescheid des Hauptzollamtes Wien vom 16.4.2004, Zl.100/56531/01/2003, entschieden: Die Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien (§ 14 Abs.1 AVOG, BGBl. 1975/18 i.d.Fssg. d BGBl. I…
…iVm §§ 2 Abs.1, 108 Abs.1 ZollR-DG gegründeten Eingangsabgabenbescheid des Hauptzollamtes Wien vom 27.4.2004, Zl.100/56530/02/2003, entschieden: . Die Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien (§ 14 Abs.1 AVOG, BGBl. 1975/18 i.d.Fssg. d BGBl. I…
…Zollkodex iVm §§ 2 Abs.1, 108 Abs.1 ZollR-DG gegründeten Eingangsabgabenbescheid des Hauptzollamtes Wien vom 28.4.2004, Zl.100/56529/02/2003, entschieden: Die Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien (§ 14 Abs.1 AVOG, BGBl. 1975/18 i.d.Fssg. d BGBl…
…keine Entscheidungspflicht aus. Folglich war der in jenem Berufungsverfahren angefochtene Bescheid, weil er ohne Antrag auf Aufhebung iSd § 299 BAO nicht hätte ergehen dürfen, mit Berufungsentscheidung ersatzlos aufzuheben. Die mit Berufungsentscheidung vom 21.4.2006, RV/0609-W/06, ausgesprochene Aufhebung war eine meritorische Entscheidung…
…2020). Für das Bundesfinanzgericht bleibt aufgrund der Aktenlage unklar, über welche Tatvorwürfe bei der mündlichen Verkündung des Spruchsenatserkenntnisses abgesprochen wurde. Eine meritorische Entscheidung des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes würde betreffend jene Tatvorwürfe, über die vom Spruchsenat (noch) nicht abgesprochen wurden, zu einer Verkürzung des Instanzenzuges führen. …
…abgesprochen. Der Bw. beschwere sich, dass er angeblich zu Unrecht als Haftungspflichtiger in Anspruch genommen worden sei. Auch wenn sein Interesse an einer meritorischen Entscheidung durchaus als legitim einzustufen sei, so ignoriere er jedoch den Grundsatz des Vorranges des formalen Rechtes, wie er im Bereich…