BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…dann Gültigkeit, wenn gegen die dem Exekutionstitel zugrundeliegenden Forderungen Widerspruch bzw. Einspruch erhoben wurde. Die ersuchten Behören sind vielmehr an die in der Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit der beigefügten Erklärung der zuständigen Behörde des ersuchenden Staates, in…
…mit der bereits erlassenen Berufungsentscheidung des UFS, Salzburg vom 30. Oktober 2008, RV/0353-S/04 bestätigt wurde. Auf die Frage, ob im angefochtenen Bescheid gelindere Mittel ausreichend gewesen wären, ist in diesem Verfahren nicht einzugehen. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels…
…auf die Haftungsschuld. Die Forderung der Abgabenbehörde besteht daher zu Recht. Zum Vorbingen des Bf. hinsichtlich der USt 12/2014 darf noch ausgeführt werden, dass die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen ist und nicht im Vollstreckungsverfahren…
…des diesem Verfahren zugrunde liegenden Titels (Sicherstellungsauftrag) nicht zu berücksichtigen. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist vielmehr allein im Berufungsverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen (VwGH 26.7.1995, 94/15/0228). Gleiches gilt auch für eine allfällige behauptete Rechtswidrigkeit des…
…Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist vielmehr allein im Berufungsverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen (VwGH 26.7.1995, 94/15/0228). Ergänzend sei noch bemerkt, dass auch in einem finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren aufgrund eines Rückstandsausweises eine Rechtswidrigkeit des Exekutionstitels nicht erfolgreich…
…Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist vielmehr allein im Berufungsverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen (VwGH 26.7.1995, 94/15/0228). Ergänzend sei noch bemerkt, dass auch in einem finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren aufgrund eines Rückstandsausweises eine Rechtswidrigkeit des Exekutionstitels nicht erfolgreich…
…Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist vielmehr allein im Berufungsverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen (VwGH 26.7.1995, 94/15/0228). Ergänzend sei noch bemerkt, dass auch in einem finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren aufgrund eines Rückstandsausweises eine Rechtswidrigkeit des Exekutionstitels nicht erfolgreich…
…Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist vielmehr allein im Berufungsverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen (VwGH 26.7.1995, 94/15/0228). Ergänzend sei noch bemerkt, dass auch in einem finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren aufgrund eines Rückstandsausweises eine Rechtswidrigkeit des Exekutionstitels nicht erfolgreich…
…eines Exekutionstitels gemäß § 229 letzter Satz BAO für das gegenständliche Vollstreckungsverfahren erfolgte dieses somit zu Recht, woran auch die zuvor erfolgte Pfändung durch die SB nichts zu ändern vermag. Sofern die Bw. die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme bestreitet, ist dem zu entgegnen, dass die materielle Richtigkeit…
…das vorliegende Berufungsvorbringen die Rechtmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages angreifen würde, wäre darauf hinzuweisen, dass auf diese Einwände anlässlich der gegenständlichen Rechtsmittelentscheidung über den Pfändungsbescheid nicht einzugehen wäre, weil die materielle Richtigkeit der der Vollstreckungshandlung zu Grunde liegenden Abgabenschuld sowie die des ihr zu Grunde liegenden Titels…
…Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Im Einbringungsverfahren wäre die materielle Richtigkeit der Abgabenfestsetzung grundsätzlich nicht mehr zu prüfen. Diesbezügliche Einwendungen wären daher im Pfändungsverfahren irrelevant. Prüfungsgegenstand wäre lediglich die Rechtmäßigkeit der Pfändung und Überweisung der Geldforderung. Die Bestreitung der Richtigkeit des…
…richtet sich im Ergebnis gegen die Rechtmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages. Dabei übersieht die Bw., dass im Sicherungsverfahren gemäß § 78 AbgEO eine allfällige inhaltliche Rechtswidrigkeit des diesem Verfahren zugrunde liegenden Titels (Sicherstellungsauftrag) nicht zu berücksichtigen wäre. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist nämlich…
…infolge des Vorliegens eines Exekutionstitels gemäß § 229 letzter Satz BAO zu Recht erfolgte. Sofern der Bw mit seinem Vorbringen, dass er der Ansicht gewesen sei, die Familienbeihilfe zu Recht erhalten zu haben, die Rechtmäßigkeit der Rückforderung bestreitet, ist dem zu entgegnen, dass die materielle Richtigkeit…
…nicht einzugehen, da die materielle Richtigkeit der angesprochenen Bescheide im Verfahren über einen Abrechnungsbescheid nicht zu prüfen ist bzw. da die verfahrensleitende Verfügung betreffend die Akteneinsicht im gegenständlichen Verfahren nicht bekämpft wurde. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn…
…angefochtenen Bescheid ausgewiesene Summe von 727,20 € ergibt. Mit diesem Rückstandsausweis liegen die Voraussetzungen für die Durchführung der gegenständlichen Pfändung einer Geldforderung vor. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen und nicht im Vollstreckungsverfahren…
…sowie der Zahlungsfrist des § 230 Abs. 2 BAO erfolgte die Ausstellung eines Rückstandsausweises, und damit eines Exekutionstitels im gegenständlichen Einbringungsverfahren zu Recht. Die Vollstreckbarkeit bezieht sich auf die im Rückstandsausweis ausgewiesenen Abgabenschuldigkeiten. Deren (materielle) Richtigkeit ist im Vollstreckungsverfahren nicht mehr zu beurteilen (Liebeg in Liebeg…
…Unpfändbarkeit vorliegt (VwGH 29.5.1990, 90/14/0020). Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Beschwerde ebensowenig auf wie einen Fall der Unpfändbarkeit. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für OÖ betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rücksandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…enthebt die Berufungsbehörde jedoch nicht der Pflicht, sich in der Berufungsentscheidung mit dem Berufungsvorbringen auseinander zu setzen, soweit dieses die Richtigkeit des erstinstanzlichen Bescheides betreffend die Entstehung der Abgabenschuld dem Grunde nach, die gewichtigen Anhaltspunkte für deren Höhe bzw. die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer…