…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist die Berufung nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0074). Gleiches hat für Bescheidbeschwerden vor dem BFG zu gelten, dies insbesondere dann, wenn die Abgaben vor Ergehen der letztinstanzlichen Entscheidung…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen Gründen immer weggefallen ist. Im…
…muss diese Voraussetzung auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde zweiter Instanz noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen und…
…tatsächlich ausbezahlt. Im Zuge der weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung wurde der Beschwerdeführer jedoch zur Rückzahlung dieser Beträge verpflichtet, wobei die letztinstanzliche Entscheidung durch den OGH im Jahr 2002 (Urteil vom 20.2.2002) erging. Die Rückzahlung durch den Beschwerdeführer erfolgte zunächst durch Pfändung der Penisonsbezüge, ab…
…kommen. Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen…
…§ 212a BAO in Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen einen Sicherstellungsauftrag nicht in Frage kommt, wird verwiesen. Zur Durchführung der Sicherungsexekution sei das Vorliegen der letztinstanzlichen Entscheidung aller anhängigen Verfahren aus den dargelegten Gründen nicht notwendig. Ein Einstellungsgrund im Sinne des § 16 AbgEO liege nicht vor…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…kommen. Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen…
…kommen. Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…Diese Voraussetzung müsse auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen sei, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…Nachdem die Abgabenverfahren vom Masseverwalter rechtskräftig (durch Vergleiche) abgeschlossen worden wären, wäre der Verjährungsverzicht verlängert worden. Nunmehr würde die Prokuratur auf den Einwand der Verjährung bis drei Monate nach Abschluss einer letztinstanzlichen Entscheidung, mit der eine Haftung des Bw. für Abgaben der GmbH festgestellt werde…
…kommen. Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…muss diese Voraussetzung auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde zweiter Instanz vorliegen. Der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen ist daher zu verneinen, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen…
…angeboten werden, damit die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zulässig wird. In einem solchen Fall hat die Sicherheitsleistung vor der (letztinstanzlichen) Entscheidung über das Zahlungserleichterungsansuchen zu erfolgen, weil im Zeitpunkt der Entscheidung die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 212 BAO erfüllt sein müssen (VwGH 17.12.1996, 96/14…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…