…beigelegtes, Pflichtteilsübereinkommen. Nach dem Inhalt dieser Vereinbarung übertrug die Bw. "entsprechend der letztwilligen Anordnung des Erblassers sowie der weiteren mündlichen Erklärungen mit Ergänzung seines letzten Willens" die Liegenschaft A-Stadt, A-Straße-1, ihrem Sohn Max-3, sowie die Anteile an der Liegenschaft B-Stadt…
…beigelegtes, Pflichtteilsübereinkommen. Nach dem Inhalt dieser Vereinbarung übertrug die Bw. "entsprechend der letztwilligen Anordnung des Erblassers sowie der weiteren mündlichen Erklärungen mit Ergänzung seines letzten Willens" die Liegenschaft A-Stadt, A-Straße-1, ihrem Sohn Max-3, sowie die Anteile an der Liegenschaft B-Stadt…
…beigelegtes, Pflichtteilsübereinkommen. Nach dem Inhalt dieser Vereinbarung übertrug die Bw. "entsprechend der letztwilligen Anordnung des Erblassers sowie der weiteren mündlichen Erklärungen mit Ergänzung seines letzten Willens" die Liegenschaft A-Stadt, A-Straße-1, ihrem Sohn Max-3, sowie die Anteile an der Liegenschaft B-Stadt…
…Mai 2007 Folgendes verfügt: "Mein letzter Wille Im vollen Besitze meiner Geisteskräfte verfüge ich nach meinem Ableben folgendermaßen: Meinen Hausanteil des Hauses in ORT/ADRESSE wo ich mit 5/12 beteiligt bin vererbe ich meinem Neffen A dem Sohn meines gefallenen Bruders C zur Gänze…
…Mai 2007 Folgendes verfügt: "Mein letzter Wille Im vollen Besitze meiner Geisteskräfte verfüge ich nach meinem Ableben folgendermaßen: Meinen Hausanteil des Hauses in ASDRESSE wo ich mit 5/12 beteiligt bin vererbe ich meinem Neffen BW dem Sohn meines gefallenen Bruders BRUDER zur Gänze." Gesetzliche…
…geben; b)Verkaufsrechnungen; c)Versicherungsunterlagen; d)Beförderungspapiere; e)Zustandsberichte; f)Eigentumsnachweise, einschließlich notariell beurkundeter letzter Willen oder eigenhändiger Testamente, die nach dem Recht des Landes, in dem sie errichtet wurden, für gültig erklärt wurden; g)eidesstattliche Erklärungen des Ausführers, des Verkäufers oder eines sonstigen Dritten…
…Wir bedanken uns jetzt schon im Namen unserer Tiere von Herzen für Ihre Unterstützung!' Danach werden folgende Formen der (finanziellen) Unterstützung näher beschrieben: Jetzt Pate werden Jetzt Spenden Tierabsicherung Firmenpatenschaften Letzter Wille & Schenkungen Daraus folgt, dass seitens ***Gut1*** nicht zwischen den verschiedenen Formen der finanziellen…
…sich der Zusatz „als Testamentszeugen“ (der den Schluss zulässt, dass der Erblasser gegenüber Zeugen ausdrücklich erklärt hat, dass, es sich bei dieser Zuwendung um seinen letzten Willen gehandelt hat) sowie die handschriftlichen Unterfertigungen dreier Zeugen, welche, der Datierung ihrer Unterschriften nach, offenbar gleichzeitig anwesend waren…
…dass ein späteres Vermächtnis existierte, in dem die Erblasserin auch hinsichtlich des berufungsgegenständlichen Liegenschaftsvermögens zu Gunsten ihrer Tochter verfügt hatte, war es nicht letzter Wille der Erblasserin die Bw tatsächlich zu begünstigen. Der Verfahrenstitel des § 295a BAO liegt im Ermessen. Von zentraler Bedeutung für die…
…Überschneidung der gegenüber demselben Auftraggeber durchgeführten Tätigkeiten vor. Eine Abwägung der einzelnen Merkmale der Gesamttätigkeit des Geschäftsführers ergebe folgendes Bild: Da der Geschäftsführer auf Grund seiner Stellung als Gesellschaftsfremder keinen Einfluss auf die Willensbildung habe, sei er in letzter Konsequenz dem Willen der Gesellschafter unterworfen…
…einer Geldstrafe von EUR 25.000,00 bestraft. Gemäß § 20 Abs 1 und 2 FinStrG wird die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 75 Tagen festgesetzt. Gemäß § 35 Abs 4 letzter Satz FinStrG, § 44 Abs 3 FinStrG iVm …
…dass laut Aktenlage auch die entsprechende Rechtsbelehrung des Beschuldigten gemäß § 134 letzter Satz FinStrG im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor der Einzelbeamtin unterblieben sein soll, führt nicht zur rechtlich nicht mehr gegebenen nachträglichen Aktivlegitimierung des Beschuldigten zur Erhebung einer in dieser Konstellation tatsächlich nicht…
…der einbringenden Gesellschaft sei nur eine ertragsteuerliche Fiktion, um die Verzerrung von ertragsteuerlichen Betriebsergebnissen zu verhindern. Auch der Wille der Vertragsparteien sei nicht auf eine bestandvertragsrechtlich relevante Rückwirkung gerichtet. Die rückwirkende Entgeltvereinbarung sei ausdrücklich auf die ertragsteuerliche Rückwirkungsfiktion des § 18 Abs 3 UmgrStG und damit…
…1993, 93/14/0216 (betreffend eine verdeckte Gewinnausschüttung noch zum EStG 1972) bestätigt hat, ist diesem Rückforderungsanspruch nur dann Vermögensqualität beizumessen, wenn die Gesellschaft bzw deren Organe auch tatsächlich Willens sind, diesen Anspruch gegenüber dem Gesellschafter notfalls auch gerichtlich durchzusetzen (vgl Bertl/Fraberger, Privatkonten - Verrechnungskonten…
…gemäß § 1 Abs. Z 3 letzter Satz NoVAG normverbrauchsabgabepflichtig ist. Das Finanzamt setzte mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 11. April 2004 für den Kalendermonat Februar 2003 die NoVA mit 7.986,20 € (Bemessungsgrundlage 49.913,79 €) gegenüber der Bw fest. Zur Begründung…
…aus Serbien, das am 07.02.2022 einen Erstattungsantrag für den Zeitraum 07-12/2021 gestellt hat. Der Antrag wurde mit Bescheid des Finanzamtes abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Gemäß § 3 Abs. 1 letzter Satz der Verordnung BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 384…
…Verzicht auf ein Rechtsmittel bzw. die Zurücknahme eines Rechtsmittels müssen auf eine Art und unter Umständen erfolgen, die keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Erklärung dem tatsächlichen Parteiwillen entspricht. Allfällige Willensmängel schließen die Wirksamkeit der Erklärung aus (vgl. zB Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren 2. Auflage, …
…28 letzter Satz UStG 1994 aF normierte Regelung der Zwischenbankbefreiung im Streitzeitraum betreffend die Umsatzsteuer für die Jahre 2013 bis 2017 jedenfalls maßgebend. Dies insbesondere vor dem Hintergrund als - wie in Rn. 8 und 18 ausgeführt - eine unmittelbare Anwendung dieser Richtlinie gegen den Willen des…
…Daher sei die Rechtsansicht der belangten Behörde nicht nachvollziehbar. Der Kommanditist habe nie Bilanzen gesehen bzw. unterfertigt oder in sonstiger Weise akzeptiert. Offenbar seien völlig willkürliche Beträge einem Konto, bezeichnet mit dem Namen des Kommanditisten, angelastet worden. Dieser habe erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Einsicht…
…jeweils von einem einheitlichen, auf die Verkürzung von Abgaben durch mehrere Jahre hindurch gerichteten Willensentschluss im Sinne eines Gesamtvorsatzes getragen wurden, hat die (absolute) Verjährung der Strafbarkeit nach § 31 Abs 5 FinStrG erst mit dem Eintritt des Erfolgs des letzten Teilakts, sohin frühestens mit 31…