…2008 zu Recht erkannt: Der Bescheid wird wie folgt abgeändert. Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen: 258.178.178,85 € Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Leistungen: 227.763.888,79 € 227.587.332,06 € mit 20% zu versteuern ergibt eine Umsatzsteuer von 45.517.466,41 €…
…gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sei bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von mehr als 10.000 € die vom Finanzamt erteilte UID-Nummer des Leistungsempfängers anzuführen. Bei Fehlen dieser Angabe entspräche die Rechnung nicht dem § 11 UStG 1994 und sei daher vom…
…X KEG: Gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 UStG sei bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000,00 Euro übersteigen würden, die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) anzugeben. In § 11 Abs. 1 Z 6 UStG sei geregelt, dass die Rechnung auch die…
…der sich als Polier ausgab, Kontakt gehabt habe. Kassiert sei von einem weiteren Mann nach Leistungserbringung worden, der mit vorgefertigter Rechnung und Kassaquittung erschienen sei. Der Bf habe es verabsäumt, mit dem für das Unternehmen Zeichnungsberechtigten Kontakt aufzunehmen und sich von der Identität der ihm…
…1 UStG 1994 kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen, die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert als Steuer für im Inland für sein Unternehmen ausgeführte Lieferungen oder sonstige Leistungen ausgewiesen sind. Gemäß § 11 Abs. 1 Z 6 dritter Gedankenstrich UStG 1994 hat…
…begutachten. Die von der Finanzverwaltung bisher vertretene Auffassung, dass Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten, sei als überholt zu betrachten und auch gemeinschaftsrechtlich nicht gedeckt. Die VwGH-Judikatur sei nur zu Sachverhaltskonstellationen…
…3. April 2006 führte die Bw. aus, dass die BauGmbH als Entlohnung für Leistungen an die Firma RH (=RH) die Wohnung unter der Anschrift WienXV , auf drei Jahre kostenlos anmieten hätte sollen, wodurch eine ordnungsgemäße Firmenanschrift entstanden wäre. Aus Kostengründen habe sich auch die Bw…
…unter Tz 16 des BP-Berichtes aus, dass Rechnungen gemäß § 11 Abs 1 Z 1 UstG 1994 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens enthalten müssten. Bezüglich der Firma E hätten Feststellungen ergeben, dass deren Betriebssitz am 24. November 1997 nach Wien…
…des § 9 Abs. 2 Z 2 KVG haftet für die Gesellschaftsteuer bei Leistungen, wer die Leistung bewirkt. Das Rechtsinstitut der Haftung dient der Verstärkung und Sicherung des Abgabenanspruchs. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechts das Einstehen müssen für eine fremde Schuld (vgl. VwGH 20…
…Kopien der strittigen Rechnungen zur Einsichtnahme vorzulegen. In Erledigung dieses Ersuchens wurden die im Folgenden aufgelisteten Rechnungen übermittelt: | | Lieferant/Leistender Unternehmer | Nettobetrag | Umsatzsteuer | Rechnung 04/02 vom 28.1.2004 | A-GmbH | 1.809,00 € | 361…
…Rechnungen auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Als Aussteller einer Rechnung kommt nur der leistende Unternehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter (zB Ausstellung der Rechnung durch den Masseverwalter im Konkursverfahren) in Betracht. Die Abrechnung durch einen Dritten setzt eine entsprechende Bevollmächtigung zur Ausstellung von…
…die UID-Nummer ATU***1*** mit 08.05.2021 begrenzt worden sei, 2. der Leistungszeitraum der durchgeführten Arbeiten weder auf den Rechnungen noch auf den Kostenvoranschlägen ersichtlich sei und 3. die beschwerdeführende Gesellschaft als Auftraggeberin die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmers nicht erfüllt habe…
…1994 oder2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994) ausgeführt hat. ... § 3 (Erstattungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer) Abs. 1…
…von vier Gerichtsurteilen nicht einbringlich sei und unverhältnismäßig verlorene Kosten (drei Verfahren mit Kosten in Höhe von € 167.680,20) verursacht habe. Nach Lehre und Rechtsprechung sei es nicht zu rechtfertigen dem leistenden Unternehmer auf lange Sicht mit der Vorfinanzierung einer Umsatzsteuer zu belasten…
…der betreffenden Lieferfirma gehabt habe bzw. berechtigt gewesen sei, in deren Namen Geschäfte abzuschließen, stehe für die BP der tatsächliche Leistungserbringer nicht fest, weshalb auch die betreffenden Vorsteuern nicht abzugsfähig seien. Darüber hinaus würden die betreffenden Rechnungen fehlende bzw. unrichtige Lieferdaten enthalten und seien die…
Wenn die GmbH nun vorbringt, sie habe keinerlei Kenntnis gehabt, dass die Fa. I nicht existiert habe, so kann mit dieser Argumentation aus folgenden Gründen eine Steuerbefreiung nicht erwirkt werden. Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt, traf die GmbH zunächst keinerlei Vorkehrungen und setzte keine…
…Herrn A. seien diese Firmen von einem Herrn R vermittelt worden. Auch die Anbote über die zu erbringenden Leistungen dieser Firmen seien von diesem Herrn mündlich erteilt worden. In einer Niederschrift vom 22. April 2002 über das Ergebnis einer Umsatzsteuersonderprüfung bei der Bw. ist vom…
…an die Bw. angegebenen Adressen erbracht werden. Da jedoch Rechnungen gemäß § 11 UStG Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten müssen, im vorliegenden Fall jedoch die Firmen an den Adressen nicht existieren, seien die Voraussetzungen für den Steuerabzug nicht gegeben gewesen, weshalb hinsichtlich…
…wie bereits ausgeführt, seit Änderung ihres Firmennamens und des Unternehmensgegenstandes keine Steuererklärungen mehr abgab, keine Abgaben entrichtete, keine Sozialversicherungsbeiträge leistete und ihr keine behördlichen Schriftstücke zugestellt werden konnten, besteht der begründete Verdacht, dass die I.GmbH diese Änderungen nur deshalb durchführte, um Steuern zu hinterziehen…
…Kündigung in Kopie übermittelt. Weiters führte das Finanzamt hiezu aus, dass aus diesen vorgelegten Unterlagen sich nicht erkennen ließe, von wem die Leistungen tatsächlich ausgeführt worden wären und wer die Beträge kassiert hätte. Gemäß § 162 BAO wären aber Ausgaben dann nicht anzuerkennen, wenn die Identität…