…von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung vereinbart ist, b) 4 vH des Versicherungsentgeltes in allen übrigen Fällen. Zur Differenzierung zwischen dem 11%-igen und dem 4%igen Steuersatz wird in den Erläuternden Bemerkungen zu BGBl. 201/1996 (72 und…
…mitversichert ist, mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung vereinbart ist, b) 4 vH des Versicherungsentgeltes in allen übrigen Fällen, 2. bei der Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung im Sinne des Pensionskassengesetzes 2,5 vH der Beiträge, 3…
…bei Lebensversicherungen 11% des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundener Lebensversicherungen auf den Er oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als 10 Jahren, wenn keine laufenden, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung vereinbart ist. § 6 (1a) VersStG regelt die Fälle einer eventuellen Nachversteuerung iHv…
…bzw. Aufstockung? Lösung: Durch diese Zuzahlung (Aufstockung) in Höhe von 1.000 kommt es zu keiner Umqualifizierung des Vertrages in eine "Quasi-Einmalerlagversicherung", weil durch die Erhöhung noch immer laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung gegeben ist. Die Fiktion nach § 6 Abs. 1a zweiter Satz…
…bei Lebensversicherungen 11% des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundener Lebensversicherungen auf den Er oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als 10 Jahren, wenn keine laufenden, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung vereinbart ist. § 6 (1a) VersStG regelt die Fälle einer eventuellen Nachversteuerung iHv…
…Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: 11 vH des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen auf Er- oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende, im wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung vereinbart ist, gemäß …
…Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: 11 vH des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen auf Er- oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende, im wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung vereinbart ist, gemäß …
…einer fondsgebundenen Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluß vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des…
…b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluß vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrages weniger als…
…der Versicherungssumme und Verlängerung der Laufzeit Rz 6139: Jede Erhöhung der Versicherungssumme im Rahmen eines bestehenden Vertrages auf insgesamt mehr als das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme gegen eine nicht laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung wird wie ein neuer Versicherungsvertragsabschluss gewertet. Hingegen stellt eine ausschließliche Verlängerung…
…geht hervor, dass es sich beim Versicherungsvertrag des Beschwerdeführers aufgrund der bei Vertragsbeginn vereinbarten einmaligen Zuzahlung von 52.000 € nicht um einen Vertrag mit laufenden, im Wesentlichen gleichbleibenden Prämienzahlungen gehandelt habe und wegen des vorzeitigen Rückkaufes - nunmehrige Laufzeit von unter zehn Jahren - sei gemäß §…
…fondsgebundenen Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn beziehungsweise fünfzehn Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit…
…Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn beziehungsweise fünfzehn Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit…
…nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrages weniger als zehn Jahre beträgt. (…) Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Bf - ab 01.04., dem Zeitpunkt, ab dem die Summe der ausbezahlten Renten das verrentete Kapital überstiegen hat - im Jahr…
…einer fondsgebundenen Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des…
…Jahren ab Vertragsabschluss, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, beziehungsweise -von weniger als fünfzehn Jahren ab Vertragsabschluss in allen anderen Fällen, wenn keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung vereinbart ist. Ist der…
…als das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme gegen eine nicht laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung als selbständiger Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages. 4. Ausgleichszahlungen und Leihgebühren, die der Verleiher eines Wertpapiers vom Entleiher oder der Pensionsgeber vom Pensionsnehmer erhält. (6) Als Veräußerung im Sinne der Abs…
…einer fondsgebundenen Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des…
…einer fondsgebundenen Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluß vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des…
…einer fondsgebundenen Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluß vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des…