…dem Firmenbuch und rund vier bis sechs Jahre nach dem Entstehen der Abgabenschuld geltend gemacht. Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Zeitraum von rund vier Jahren zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld und der Haftungsinanspruchnahme nicht als einen im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigenden langen Zeitabstand beurteilt (vgl…
…sich kein Unbilligkeitsgrund. Die Frage der Zumutbarkeit der Haftungsinanspruchnahme könnte sich allenfalls deshalb stellen, weil zwischen der Entstehung der Steuerschulden und der Geltendmachung der Haftung ein langer Zeitraum verstrichen ist. Dabei dürfen aber weder der zeitliche Ablauf des Geschehens noch die Gründe außer Betracht bleiben…
…da für die Rückgängigmachung ausschließlich zwingende gewerberechtliche Gründe bestimmend gewesen wären. Im Fall eines Rückkaufs wäre für den Zeitraum 1997 bis 2000 auch ein Nutzungsentgelt vereinbart bzw. bezahlt worden. In der Stellungnahme zum Vorlageantrag wiederholte der Betriebsprüfer zunächst den festgestellten Sachverhalt und führte sodann aus…
…dies schon deshalb, da die Abstattung ungefähr 13 Jahre dauern würde, wobei noch dazukommt, dass in diesem Zeitraum noch Einkommensteuervorauszahlungen anfallen würden, zumal die Bw. laut telefonischer Auskunft der Rechtsanwaltskammer und der Pensionsversicherungsanstalt vom 21. Oktober 2008 bis dato keinen Antrag auf gemeinsame Versteuerung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien vom 11. März 2003 betreffend Zahlungserleichterung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…schwer erkrankt, dass sich seine Genesung bedingt durch längere Krankenhausaufenthalte bis in den Jänner 2003 hingezogen habe. Die Behandlung im Ausland und der Rücktransport nach Österreich habe zudem erhebliche Kosten verursacht. Infolgedessen habe er in diesem Zeitraum auch seinen Abgabenverpflichtungen nicht nachkommen können, sodass sich…
…Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn erwarten lässt. Ist die Erwirtschaftung eines Gesamtgewinnes in einem absehbaren Zeitraum hingegen nicht zu erwarten, bleibt die Annahme der Liebhaberei so lange bestehen, als nicht durch entsprechende…
…hätte 3.6.4. Als vierten Hauptpunkt im Vorlageantrag führte die Bf die falsche Ermessensübung der belangten Behörde an 3.6.5. Langer Zeitraum zwischen Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner und der Heranziehung zur Haftung des Bf 4. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht 4.1. Vorlage vor dem…
…Ausführungen des Bf ins Leere, dass es im Verschulden der Abgabenbehörde läge, wenn sie die weiteren Gesamtschuldner nicht feststellen und den Abgabenanspruch bei diesen nicht geltend machen könnte. Zum lange verstrichenen Zeitraum wurde ausgeführt, dass im Abgabenverfahren der Primärschuldner diverse Eingaben erstatten wurde (Rechtsmittel, Nachsichtsansuchen…
…im Rahmen des § 32 StGB bei der Schulderwägung zu berücksichtigen sei, stünden – so die Äußerung der Bf. in der Beschwerde - keine erschwerenden Umstände entgegen. Seit den strafbaren Handlungen sei ein langer Zeitraum verstrichen, in welchem sich die Bf. wohl verhalten haben, weshalb generalpräventive Überlegungen in…
…dessen Anlagevermögen verwendet wurden; andererseits deshalb, weil zwischen der Anschaffung des ersten und zweiten Kfz durch den Bw. ein (relativ langer) Zeitraum von rund einem Jahr liegt (Juni 2004 bzw. Mai 2005, siehe oben Punkt 2.) und das nächste Kfz (das "Raucherfahrzeug", dazu gleich unten…
…worden wären. Mit den angebotenen Monatsraten von 200 € würde die Abstattung des Rückstandes (Stundungszinsen nicht miteinberechnet) nahezu fünf Jahre dauern. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes könne ein so langer Zeitraum nicht toleriert werden. Da zudem keine geeigneten Sicherheiten zur Verfügung stünden bzw. angeboten worden…
…Die Behörde vertrete die Ansicht, dass ein derart langer Zeitraum für eine reine Kontroll- und Verwaltungsfahrt nicht erforderlich sei. Auch die Nächtigung bei der Cousine lasse auf eine private Mitveranlassung schließen. Mit Beschwerdeeingabe vom 27.2.2024 wandte sich die steuerliche Vertreterin gegen den erlassenen…
…werde daher ersucht, von einer Haftung Abstand zu nehmen. Im Haftungsbescheid würden lang zurückliegende Abgaben (Kommunalsteuer 2017 bis 2021) geltend gemacht. Es bestehe also ein überaus langer Zeitraum zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld und der nunmehr erfolgten Haftungsinanspruchnahme. Hinzu komme, dass seitens der Stadt Wien…
…Haftungsbescheid wurde am 21.9.2016 erlassen. Zwischen der Eröffnung des Konkursverfahrens über die Primärschuldnerin im Dezember 2013 und der Erlassung des Haftungsbescheides liegen knapp 3 Jahre. Darin ist noch kein langer Zeitraum zu sehen (vgl. etwa VwGH 15.6.2023, Ra 2021/13/0156…
…kein langer Zeitraum zu sehen (vgl etwa VwGH 15.06.2013, Ra 2021/13/0156; VwGH 28.06.2016, 2013/17/0829, zu vier Jahren = kein langer Zeitabstand). Für die von der belangten Behörde in Haftung gezogene Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe betreffend den Zeitraum 01…
…geworden, während der erste Haftungsvorhalt an den Bf Anfang 2016 (also erst 1,5-2 Jahre später) ergangen ist. Dies ist jedoch noch nicht als langer Zeitraum anzusehen. Überdies hat der Bf offenbar bereits seit Ende September 2013 nicht mehr über zweckdienliche Unterlagen verfügt, da…
…ein sehr langer Zeitraum von über 7 Jahren. Es erscheint daher ein Abschlag von den bereits auf die im Zahlungsplan festgelegte Quote reduzierten Haftungsbeträge in Höhe von 60% angemessen. Die Haftung wird daher auf folgende Abgaben und Beträge eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Höhe…
…Konkret sei nur für € 9.736,92 ein Haftungsbescheid ausgestellt worden, obwohl der gesamte vollstreckbare Rückstand beim Primärschuldner € 62.457,53 betrage. Auch sei kein unbillig langer Zeitraum bis zur Verfahrenseinleitung gegeben. Ein Haftungsverfahren gemäß § 9 BAO (siehe III.) sei nur dann möglich…
…unter den Geltungsbereich des Studienförderungsgesetzes fallendes Studium beginnt. Dabei ist es ohne rechtserhebliche Bedeutung, ob der Studierende unmittelbar im Anschluß an den Abbruch des Vorstudiums ein neues (anderes) Studium aufnimmt oder ob dazwischen ein mehr oder weniger langer Zeitraum liegt (vgl. VwGH 26.5.2011…