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08 1426/2-IV/8/01Euroumstellung der luf Bewertungsrichtlinien ab dem 1. 1. 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1426/2-IV/8/0120.12.2001

…Euro | Hektarsatz für die Betriebszahl 100 für das landwirtschaftliche Vermögen | 31.500 | 2.289,1943 | Hektarsatz für die Betriebszahl 100 für das Weinbauvermögen | 115.000 | 8.357,3759 3 Bewertungsrichtlinien 3.1 Richtlinien für die Bewertung des gärtnerischen Vermögens…

08 1451/2-IV/8/01Bewertungsrichtlinien für überdurchschnittliche Tierhaltung ab dem 1. 1. 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1451/2-IV/8/0120.12.2001

…und der Bewertungsmodus bleiben im Sinne des § 20b Bewertungsgesetzes (BewG) - Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 2001 - unverändert. Die gegenständlichen Bewertungsrichtlinien stellen die Rechtsansicht des Bundes-ministeriums für Finanzen nach Beratungen in der landwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates gem. § 43 BewG im Interesse einer bundeseinheitlichen…

UFSI RV/0378-I/05Einwendungen gegen die Ertragswertermittlung bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2008Teil 1/2

…1. 2004 brachte der Rechtsvertreter des Bw. Folgendes vor: "...Die bei der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen unterstellten Abschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen und für die Betriebsgröße in der Höhe von insgesamt 23% sind zu niedrig bemessen. Noch im Feststellungsbescheid zum 1…

BFG RV/7100138/2012Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.09.2017

…Bewertungsrichtlinien für die Bewertung der Vergleichs- und Untervergleichsbetriebe, enthalten Anweisungen über die Berücksichtigung der Entfernungen zu einzelnen Ämtern und Behörden. Deshalb findet dieser Umstand auch in der Berechnung keinen Niederschlag. B: Die Anzahl der Trennstücke beträgt beim gegenständlichen Betrieb 20. Die Summe der reduzierten landwirtschaftlichen…

BFG RV/5100251/2024Berücksichtigung klimatischer Veränderungen bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1.1.2023
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2026

…und zum anderen auf den Bewertungsrichtlinien, die zur jeweiligen Hauptfeststellungsperiode rechtsverbindlich kundgemacht werden. Mit den Kundmachungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 21. März 2023 und 16. Juni 2023 wurden bereits gültige Bewertungskriterien teilweise ergänzt. Der Einfluss der Betriebsgröße im landwirtschaftlichen Vermögen wurde neu bewertet…

BFG RV/5101951/2017Hauptfeststellung land- und forstwirtschaftlicher Betrieb 01.01.2014
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2021

…Verordnungscharakter sind sowohl die Finanzämter als auch das Bundesfinanzgericht an die Bewertungsrichtlinien des Bundesministers für Finanzen gebunden. Berechnung des Einheitswertes zum 01.01.2014 | Nutzung - Fläche | Fläche | Hektarsatz | Einheitswert | Landwirtschaftliche Fläche | 18,5371 ha | 552,00 € |…

UFSI RV/0031-I/06Einwendungen gegen einen nach einer Bodenschätzung ergangenen Wertfortschreibungsbescheid (wirtschaftliche Ertragsbedingungen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2008

…Laufmeter dieser Gräber müssten jedes Jahr händisch geöffnet, gewartet und erhalten werden, wobei in der heutigen Zeit Handarbeit das knappste Gut auf einem Nebenerwerbsbauernhof sei. Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb sei arrondiert und mit Fichtenhecken bzw. Stauden eingefasst. Auch die Bewirtschaftung dieser Bereiche erfordere viel Handarbeit…

BFG RV/7103512/2023Hauptfeststellung 1.1.2014 - Bewertung eines Forstbetriebes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.05.2025

…Steuergegenstandes wurde mit forstwirtschaftlicher Betrieb festgestellt. Die Begründung des Bescheides lautet auszugsweise wie folgt: [Grafik]   Landwirtschaftliches Vermögen … Forstwirtschaftliches Vermögen über 100 ha Die Berechnung des Ertragswertes des forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgt auf Grund der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 5. März 2014 (GZ…

BFG RV/2100272/2021Ermittlung des Einheitswertes eines forstwirtschaftlichen Betriebes zum 1.1.2014, Bringungsbedingungen sowie Wegebau- und Wegeerhaltungsbedingungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2024

…(vgl. Homepage der Landwirtschaftskammer Österreich: https://www.lko.at/einheitswert-hauptfeststellung+2500++2188441+6050, Abfrage 08.02.2018). Bewertungsmaßstab für forstwirtschaftliche Betriebe ist ebenso wie für landwirtschaftliche Betriebe der Ertragswert. Dieser beruht aber nicht auf bloßen Wertzuwächsen im stehenden Holz, sondern auf der Fiktion von…

BFG RV/5101395/2017Hauptfeststellung Land- und Forstwirtschaft 01.01.2014
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2021

…Verordnungscharakter sind sowohl die Finanzämter als auch das Bundesfinanzgericht an die Bewertungsrichtlinien des Bundesministers für Finanzen gebunden. Berechnung des Einheitswertes zum 01.01.2014 | Nutzung - Fläche | Fläche | Hektarsatz | Einheitswert | Landwirtschaftliche Fläche | 2,3182 ha | 408,00 € |…

BFG RV/7100251/2018Hauptfeststellung 1.1.2014 - Streitpunkte: wirtschaftliche Ertragsbedingungen - Trockengebiet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2019Teil 2/2

…Wiener Zeitung kundgemacht worden. Eine Richtlinie zur Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher (Vergleichs-)Betriebe soll der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bewertung im Bundesgebiet dienen (siehe https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/einheitsbewertung/Hauptfeststellung-LuF-2014.html). Diese "Bewertungsrichtlinie" wurde - soweit ersichtlich - nicht im Amtsblatt…

BFG RV/7103422/2017Bewertung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes - Hauptfeststellung 1.1.2014
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2018Teil 1/2

…die gewählte Form der Kundmachung mit Verordnungscharakter sowohl die Finanzämter als auch das Bundesfinanzgericht an die Bewertungsrichtlinien des Bundesministers für Finanzen gebunden. Die einzelnen Kundmachungen, sowohl jene über die Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen als auch die über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen dienen dazu…

BFG RV/7103619/2014Umsatzsteuersatz bei einer Pensionspferdehaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.11.2014Teil 1/2

…Im gegenständlichen Fall ist das zutreffend. Der Landwirt bewirtschaftet eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von rd. 35 ha. Es werden durchschnittlich 35 Pferde eingestellt. Im gegenständlichen Fall wird nicht einmal die Normalunterstellung der bisherigen internen Bewertungsrichtlinien bzw. neu der Kundmachung zur Hauptfeststellung 1.1.2014 überschritten…

UFSZ1W ZRV/0165-Z1W/02Zollschuldentstehung bei einer teilbaren Ware, da für einen Teil der Ware kommerzielle Einfuhr vorliegt und daher der Zollbefreiungsgrund gem. Art. 45 ZBefrVO für diesen Teil nicht vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.03.2004

…B. im Brockhaus - Lexikon ( in 24 Bd., Leipzig/Mannheim 2001) unter dem Stichwort "Honig" die Information, dass in Deutschland ein Bienenvolk im Durchschnitt 7 - 10 kg Honig pro Jahr produziert. Nach den Bewertungsrichtlinien des deutschen Steuerrechts, Abschnitt 7.23, ist in Imkereien davon auszugehen, dass…

UFSZ1W ZRV/0164-Z1W/02Zollschuldentstehung bei einer teilbaren Ware, da für einen Teil der Ware kommerzielle Einfuhr vorliegt und daher der Zollbefreiungsgrund gemäß Art. 45 und Art. 47 ZBefrVO nicht vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.03.2004

…Amtshilfeersuchen an die deutsche Zollverwaltung. Im Antwortschreiben der deutschen Zollverwaltung vom 16.7. 2002 findet sich der Hinweis, dass nach den Bewertungsrichtlinien des deutschen Steuerrechts, Abschnitt 7.23, in Imkereien der Ertrag den Aufwand ab einer Zahl von 30 Bienenvölkern übersteigt. Im Antwortschreiben findet sich…

UFSZ1W ZRV/0163-Z1W/02Zollschuldentstehung bei einer teilbaren Ware, da für einen Teil der Ware kommerzielle Einfuhr vorliegt und daher der Zollbefreiungsgrund gem. Art. 45 u.47 ZBefrVO nicht vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.03.2004

…Amtshilfeersuchen an die deutsche Zollverwaltung. Im Antwortschreiben der deutschen Zollverwaltung vom 16.7. 2002 findet sich der Hinweis, dass nach den Bewertungsrichtlinien des deutschen Steuerrechts, Abschnitt 7.23, in Imkereien der Ertrag den Aufwand ab einer Zahl von 30 Bienenvölkern übersteigt. Im Antwortschreiben findet sich…

EStR 2000 Rz 2301–23066.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

6.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft 6.6.1 Biologisches Wachstum Rz 2301: Gemäß § 6 Z 2 lit. b EStG 1988 ist bei buchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Wirtschaftsgüter mit biologischem Wachstum (Pflanzen und Tiere) auch der Ansatz des über…

EStR 2000 Rz 424211.3.8 Zuschläge gemäß § 40 BewG
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

11.3.8 Zuschläge gemäß § 40 BewG Rz 4242: Bei der Bewertung (Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) werden zunächst regelmäßige Verhältnisse unterstellt. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse davon wesentlich ab und führen sie zu einer wesentlichen und nachhaltigen Steigerung der Ertragsfähigkeit, ist diese Abweichung in…

UFSF RV/0301-F/08Bewertung einer landwirtschaftlich genutzten Baulücke im Wohngebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In ihrer Berufung führte die Berufungswerberin aus, das in Streit stehende Grundstück werde von ihr und ihrem Mann derzeit wie auch in Zukunft landwirtschaftlich in Form eines Obst- und Beerenanbaus genutzt. Sie ersuche…

BFG RV/5101225/2017Wertermittlung beim Einheitswert (EW) 1.1.2014
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2017Teil 2/2

a. (1) Die landwirtschaftlich genutzten Flächen von 30,7063 ha ergeben mit einem Hektarsatz von 520,80 € einen Ertragswert von 15.991,84 €. Die unproduktiven Flächen von 0,0195 ha werden mit einem Ertragswert von 0,00 € bewertet. (2) Der Hektarsatz wurde…