…lässt sich ableiten, dass von der Befreiung für Vermietung von Grundstücken vor allem kurzfristige Beherbergungen ausgenommen sein sollen. Eine Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke liegt somit bei richtlinienkonformer Interpretation dann vor, wenn relativ kurzfristig auf als Campingplätzen erschlossenen Grundstücken Unterkunft gewährt wird. Da dies nach…
…VwGH 16.9.1987, 87/13/0058). Hotels und vergleichbare Gebäude, die der kurzfristigen Beherbergung dienen. Bei der Beurteilung, ob kurzfristige Beherbergung oder Vermietung zu Wohnzwecken vorliegt, ist auf den Inhalt der Tätigkeit abzustellen. Die Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft) ist…
…b Nr. 1) der Sechsten MwSt-RL (= steuerpflichtige Vermietung) einzuordnen. Damit könne keine unecht steuerbefreite Liebhaberei vorliegen, da das Gemeinschaftsrecht für kurzfristige Beherbergung keinen Spielraum für eine Steuerbefreiung vorgebe. Nach österreichischem USt-Recht falle die Vermietung von Ferienwohnungen nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 6…
…Steuerbefreiung für die "Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält" (§ 4 Nr 12 Satz 2 dUStG), wobei als kurzfristig eine Dauer von weniger als 6 Monaten definiert wird, hat der EuGH in seinem Urteil vom 12.2.1998…
…zu dieser Thematik vertretenen Sichtweise. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass die in Rz 1401 der EStR 2000 vertretene Auffassung, wonach "Hotels und vergleichbaren Gebäude", die der kurzfristigen Beherbergung dienen, nicht in den Regelungsbereich des § 4 Abs. 7 EStG 1988 fallen würden, auch im Regime des…
…zu dieser Thematik vertretenen Sichtweise. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass die in Rz 1401 der EStR 2000 vertretene Auffassung, wonach "Hotels und vergleichbaren Gebäude", die der kurzfristigen Beherbergung dienen, nicht in den Regelungsbereich des § 4 Abs. 7 EStG 1988 fallen würden, auch im Regime des…
…nicht erreicht worden seien. Gegen diesen Bescheid erhob der BW durch seinen ausgewiesenen Vertreter binnen verlängerter Rechtmittelfrist Berufung und beantragte, den Umsatzsteuerbescheid endgültig zu erlassen. Der BW erbringe durch die kurzfristige Vermietung von Ferienhäusern an Urlaubsgäste Beherbergungsleistungen im Sinne des Art. 135 Abs. 2 lit…
…Steuerbefreiung für die "Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält" (§ 4 Nr 12 Satz 2 dUStG), wobei als kurzfristig eine Dauer von weniger als 6 Monaten definiert wird, hat der EuGH in seinem Urteil vom 12.2.1998…
…Handtücher und Kinderbetten, abzurechnen. Im Rahmen einer gewerblichen Vermietung des Ferienhauses verrechne die GmbH 1 zusätzliche Leistungen. Die kurzfristige Vermietung mit Nebenleistungen an verschiedene Mieter im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes sei keine kleine Vermietung und daher keine Liebhaberei. Gemäß Art. 135 Abs. 1 MwSt-Richtlinie (Steuerbefreiung…
…werde, mit der kurzfristigen Vermietung einer Ferienwohnung an Urlaubsgäste vergleichbar. Entsprechend dem Urteil in der Rechtssache Blasi seien die Begriffe des Art. 13 der 6. EG:RL - jetzt Art. 135 Abs. 1 MwSt-RL - eng auszulegen. Es soll sichergestellt sein, "dass die vorübergehende Beherbergung, die…
…Beherbergung (10%) oder Geschäftsräumen (unecht steuerbefreit bzw. 20%) erfolge: Dabei sei auch zu unterscheiden, wer welche Leistung erbringe. Nach dem vorgefundenen Sachverhalt stellten die BF dem Betreiber vertraglich bedungen eine Wohnung im Sinne des WEG langfristig zur Verfügung, während der Betreiber im eigenen Namen kurzfristige…
…Beherbergung (10%) oder Geschäftsräumen (unecht steuerbefreit bzw. 20%) erfolge: Dabei sei auch zu unterscheiden, wer welche Leistung erbringe. Nach dem vorgefundenen Sachverhalt stellten die BF dem Betreiber vertraglich bedungen eine Wohnung im Sinne des WEG langfristig zur Verfügung, während der Betreiber im eigenen Namen kurzfristige…
…Reisebüro, dazwischengeschaltet, um eine effizientere und kostengünstigere Beherbergung für den gesamten Komplex zu erzielen (Kostendegression). Die Beherbergungsleistung (kurzfristige Vermietung von Appartements mit entsprechenden Nebenleistungen) sei somit umsatzsteuerlich ihm zuzurechnen. Er entfalte durch die Übernahme des Unternehmerrisikos unter Zwischenschaltung eines Dienstleisters (Betreibergesellschaft) die unternehmerische Tätigkeit. Aus…
…und Verpachtung von Grundstücken. Die Beherbergung sei hingegen zwingend steuerpflichtig zu behandeln und von Kurzfristigkeit sowie dem Vorhandensein von Nebenleistungen charakterisiert (hier: Reinigung, Spa-Bereich, Parkplätze, Lobby). Die österreichische Liebhaberei-Bestimmung könne für die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen an Urlaubsgäste nicht greifen. Das Recht auf…
…Schluss, dass daraus für den Beschwerdefall folgt, dass auch die kurzfristige Vermietung zu Beherbergungszwecken gebührenrechtlich als gebührenbefreite Vermietung von Wohnraum zu betrachten ist und sich diese Befreiung auch auf den strittigen Bestandsvertrag erstreckt, da beim Abschluss dieses Vertrages - wie sich aus Punkt 1.3. und…
…sind; die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art; die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke; die Vermietung von Grundstücken während eines ununterbrochenen Zeitraumes von nicht mehr als 14 Tagen (kurzfristige Vermietung)…
…bestehende Unterscheidung zwischen kurzfristigen (bis zu drei Monaten, § 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG idF vor BGBl I Nr. 147/2017) und darüber hinaus gehenden Wohnraummietverträgen aufgegeben hat. Im Lichte der historischen Interpretation ging das Bundesfinanzgericht davon aus, dass auch zu Beherbergungszwecken (bis…
…erfasst? Zunächst ist zu klären, ob es sich bei dieser Zurverfügungstellung von Ferienwohnungen um eine Vermietung oder um eine Beherbergung handelt. Das grundlegende Merkmal des Begriffs der "Vermietung von Grundstücken" besteht darin, dass dem Vertragspartner auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird…
ausdrücklich ausgenommen und unterliegt daher dem Normalsteuersatz von 20%. Die Zurverfügungstellungen von Strom, Telefon sowie Bettwäsche und Handtüchern sind keine unselbstständigen Nebenleistungen zur Vermietung und daher ebenfalls mit dem Normalsteuersatz zu besteuern. Die Orts- und Kurtaxe stellt einen durchlaufenden Posten dar (vgl. UStR 2000 Rz…
…wenn keine für eine gewerbliche Vermietung signifikante Leistungen erbracht und nachgewiesen werden. Eine "gewerbliche Vermietung" erfolge vor allem in den typischen Fällen gewerblicher Beherbergung von Fremden in Hotels und Fremdenpensionen. Die über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit des Vermieters bestehe insbesondere in der angebotenen…