… 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG gehören zur Gegenleistung auch Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. Ausgehend von der sich aus den Bestimmungen § 5 Abs. 1 Z 1 und 2 GrEStG ergebenden Rechtslage wird…
…Beziehung besteht oder hergestellt werden soll. Demnach schreibt das Gesetz zwei Tatbestandsvoraussetzungen der Pflegeelternschaft vor, nämlich die tatsächliche Betreuung und eine bestimmte Qualität der Bindung. Bei Vorliegen beider Komponenten ist die Pflegeelternschaft kraft Gesetzes ohne Notwendigkeit eines rechtsgeschäftlichen oder gerichtlichen Begründungsaktes gegeben (vgl. Barth/Neumayr…
… 24 Abs. 1 BFGG eingestellt. Das angefochtene Straferkenntnis ist gemäß § 43 Abs. 1 VwGVG von Gesetzes wegen außer Kraft getreten. II. Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen diesen Beschluss eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde…
…1 Abs. 1 Z 2 GrEStG handelt es sich um den "Erwerb des Eigentums kraft Gesetzes", bei welchem sohin gegenständlich bei der zweigliedrigen OHG mit dem tatsächlichen Ausscheiden eines der Gesellschafter die Anwachsung (kraft Gesetzes) bei der Bw als einzig verbliebener Gesellschafterin erfolgte. Nach Ansicht…
…Rechten nach Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG ist gemäß § 25a Abs. 4 VwGG kraft Gesetzes nicht zulässig. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine ordentliche Revision durch die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z 2…
…Rechten nach Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG ist gemäß § 25a Abs. 4 VwGG kraft Gesetzes nicht zulässig. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine ordentliche Revision durch die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z 2…
…2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der Säumniszuschlag iSd § 217 BAO entsteht als objektive Säumnisfolge kraft Gesetzes bei Nichtentrichtung einer fälligen Abgabenverbindlichkeit und ist ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Das Finanzamt Wien 2/20/21/22…
…erläutert. Gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG gehören zur Gegenleistung Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. Entgegen der Meinung der Bw. enthält § 5 GrEStG keine erschöpfende Aufzählung, sondern führt einige Beispiele an, was…
…Abs.4 Zollkodex zurückgenommen. Es seien die auf den betreffenden 22 Warensendungen lastende Eingangsabgaben daher bereits seinerzeit kraft Gesetzes in richtiger Höhe entstanden und würden diese sowie der Differenzbetrag zwischen diesen und den mit den Abfertigungen tatsächlich erhobenen Eingangsabgaben nunmehr gem. Art.220 Abs.1…
…Leistungen, die der Erwerber des Grundstückes dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt, 2. Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. Gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Steuerschuld, sobald ein…
…den die Einstellung des Untersuchungsverfahrens abweisenden Bescheid bewirkt somit, dass die Beschwerde - so wie der Antrag - gegenstandslos wird. Unerledigte Beschwerden gegen Abweisungsbescheide sind nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens kraft Gesetzes gegenstandslos und sind somit nicht mehr zulässig (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage in der StPO OLG Linz…
…führt (VwGH 28.04.2009, 2004/13/0059). Zur verdeckten Ausschüttung im Zusammenhang mit den "Bezügen über das Verrechnungskonto": Dem Geschäftsführer einer GmbH gebührt für seine Geschäftsführertätigkeit auch ohne Vorliegen einer Vereinbarung, also schon kraft Gesetzes, angemessene Entlohnung (VwGH 20.11.1989, 89/14/0141)…
…der Lohnsteuer und den anderen abhängigen Abgaben handle es sich um Selbstbemessungsabgaben mit bestimmten Zahlungsfristen, hinsichtlich derer die Verjährung somit ab Abgabenfälligkeit zu laufen beginne. Es handle sich damit ausschließlich um Abgaben, bei denen die Fälligkeit kraft Gesetzes eintrete. Demgemäß sei daher nach § 224 Abs…
…400/82, B 401, 402/82). Wenn ein Gesamtschuldverhältnis - wie hier nach § 28 GebG - bereits unmittelbar kraft Gesetzes entstanden ist, ist es ohne Bedeutung, an welchen der Gesamtschuldner die Abgabenbehörde das Leistungsgebot richtet. Es ist also in die Hand der Abgabenbehörde gelegt, an welchen Gesamtschuldner…
…bestimmenden angemessenen Frist hingewiesen. Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder innerhalb der gesetzten Frist unzureichend entsprochen, gilt die Berufung kraft Gesetzes als zurückgenommen (VwGH vom 28.02.1995, 90/14/0225). Im vorliegenden Fall wurde dem Auftrag zur Mängelbehebung…
…abgelte. Das Finanzamt vermeint hingegen, dass alle Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - ungeachtet der konkreten Höhe beim jeweiligen Steuerpflichtigen - mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale kraft Gesetzes abgegolten seien. Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß…
…und dem Finanzamt nochmals die beantragten Rechnungen zukommen zu lassen. Zur Behebung der Mängel wurde eine Frist bis 31. Mai 2001 gesetzt und darauf hingewiesen, dass bei Versäumung dieser Frist die Berufung als zurückgenommen gelte. Am 6. Juni 2001 erließ das Finanzamt den angefochtenen Bescheid…
…worden, sondern der BMLFUW habe dieses lediglich einzurichten und mit den in § 33 Abs. 1 AWG 2002 genannten Personen zu besetzen. Der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens entfalte sich kraft gesetzlicher Vorschrift im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziffer 1 UStG 1994. Aus dem Umstand…
…ergibt . Die, die Erbenhaftung nach § 13 Abs. 2 ErbStG sachlich rechtfertigende Rechtsbeziehung zwischen dem Eigenschuldner und den Haftungspflichtigen, besteht im Hinblick auf die kraft Gesetzes eintretende Miterbengemeinschaft (siehe VwGH vom 16. März 1995, 94/16/0288; VfGH vom 27.9.1994, B 1515/94), sodass…
…deren Übernahme ausdrücklich vereinbart wurde, als sonstige Leistung nach § 5 Abs.1 Z 1 GrEStG 1987,oder ohne Übernahmsvereinbarung, wenn die Belastungen auf den Grundstück ruhen und auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, als Belastung nach § 5 Abs.2 Z 2 GrEStG 1987 (vgl. Fellner…